Bildungsdokumentation mit Smartphone und WhatsApp – auch ein Form von Dokumentation!

von Grace Leisten

Im Zeitalter der Digitalisierung in unserer Gesellschaft ist das Smartphone oder Tablet mittlerweile fester Bestandteil in der Kommunikation zwischen Eltern und betreuender Institution geworden. Kurze Informationen können schnell und einfach ausgetauscht werden. Aber wie sieht es aus mit der Dokumentation der Bildungsprozesse in der frühen Kindheit? Bildungsdokumentation über Whatsapp? Welche Entwicklungsschritte können über das Smartphone an die Eltern transportiert werden und welche Einblicke erhalten die Kinder?

 Im Rahmen meiner Projektarbeit in der Zeit von Mai 2017 bis Januar 2018 stellte ich fest, das Informationen und Fotos der Kinder in einer gemeinsamen Whatsapp – Gruppe durch die Tagespflegeperson an die Eltern weitergegeben wurden. Eine Bildungsdokumentation der Kinder (KiBiz § 13) in Form von Portfolios oder Wanddokumentationen wurde nicht angefertigt. Durch Beobachtung und Dokumentation der Bildungsprozesse der Kinder wird die Entwicklung und das Interesse des einzelnen Kindes in den Blick genommen. Der Bildungsprozess wird ko-konstruktiv angeregt. „Voraussetzung für eine individuelle stärkenorientierte ganzheitliche Begleitung und Unterstützung ist, dass das Beobachtungsverfahren stets darauf gerichtet sein muss, die individuelle Betrachtung des einzelnen Kindes zu gewährleisten“ (Bildungsgrundsätze NRW 2016, 37).

Portfolioarbeit: Chancen für eine individualisierte Lernkultur

 

Kooperation und Partizipation alle Aktueren

Entscheidend für die Umsetzung der Bildungsdokumentation ist die Bereitschaft aller Akteure durch wahrnehmende Beobachtung die Entwicklungsprozesse des Kindes festzuhalten. „Um Kinder mit ihren individuellen Zugängen wahrzunehmen und um ihre Themen erkennen und beantworten zu können, bedarf es auch genauer und regelmäßiger Beobachtung sowie ihrer Dokumentation und Auswertung“(Viernickel 2016, 419).

Durch theoretisches Wissen und Überzeugungskraft konnte ich im Verlauf des Projektes die pädagogischen Fachkräfte davon überzeugen, dass Dokumentation von Bildungsprozessen mehr als nur die Weitergabe von zufällig entstandenen Fotos der Kinder in einer whatsapp-Gruppe ist. Auch bietet das Portfolio oder die Wanddokumentation den pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit ihre tägliche Arbeit den Eltern gegenüber sichtbar zu machen. Dieses Argument wirkte sich motivierend aus und förderte die Bereitschaft für die Umsetzung. Die Kinder wurden von Beginn des Projektes mit einbezogen. Altersentsprechend wurden sie über die Einführung eines Portfolioordners informiert, durften Ordnerfarbe und Aufbewahrungsort mitentscheiden.

„Zone der nächsten Entwicklung“

Das Kind kann durch das erzieherische Verhalten in seinen Interessen und Fähigkeiten gestärkt und unterstützt werden. Eine Schlüsselrolle übernimmt die pädagogische Fachkraft, die durch die individuelle Beobachtung des Kindes die Fähigkeiten und Potentiale erkennt und gezielte Angebote macht.

Eltern als Expertinnen und Experten ihres Kindes

Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern war es mir auch wichtig, diese über die Einführung der Bildungsdokumentation zu informieren und sie in die Erstellung miteinzubeziehen. Die Eltern brachten Familienfotos mit und schrieben einen Brief an ihr Kind. „Die Eltern sind als Expertinnen und Experten ihres Kindes anerkannt und wertgeschätzt. Die Erfahrungen aus der familiären Lebenswelt werden in der pädagogischen Arbeit anerkannt und genutzt“ (Bildungsgrundsätze NRW 2016, 62).

„Sprechende Wände“

Nach einem gemeinsamen Ausflug in den Zoo entstand die erste Wanddokumentation, die täglich neue Gesprächanlässe bietet und die Kinder anregt das Erlebte nachzuspielen.

Bildungsdokumentation in der frühkindlichen Pädagogik ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern unterstützt die Pädagogin in ihrer Arbeit mit dem einzelnen Kind. Entwicklungsprozesse können verdeutlicht werden und Unterstützungsbedarfe werden erkannt.

Die Information der Eltern über das Smartphone findet sicherlich seine Berechtigung, wenn es darum geht, kurze Informationen zum Kind auszutauschen oder eine schöne Momentaufnahme für die Eltern festzuhalten. Wenn hierbei die Datensicherheit und der Datenschutz eingehalten werden, kann die Whatsapp-Gruppe zusätzlich zum Portfolio genutzt werden und Eltern auf kurzem Weg informieren. Die Bildungsdokumentation des Kindes wird aus meiner Sicht über diese digitalisierte Möglichkeit nicht gänzlich abgebildet. Zumal der wichtigste Akteur, das Kind, kaum eine aktive Rolle einnehmen kann. Das Portfolio steht dem Kind in der Zeit der Betreuung zur Verfügung, das Kind entscheidet, welche Bilder oder Fotos eingeheftet werden und gestaltet sein Portfolio selbst. Im Hinblick auf den partizipativen Ansatz in der Erziehung und Bildung des Kindes ist es aus meiner Sichtunabdingbar, dem Kind diese Gestaltungsmöglichkeit anzubieten.

 

Literatur und weiterführende Internetlinks:

https://www.herder.de/kindergarten-paedagogik-shop/bildungsgrundsaetze-taschenbuch/c-26/p-5148/

http://www.kindergartenpaedagogik.de/1059.html

https://www.mfkjks.nrw/revision-des-kinderbildungsgesetzes

Bildungsdokumentation – Best of iKita  https://youtu.be/oTdyGAL2xU0

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport/Ministerium für Schule und Weiterbildung (Hrsg.): Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nord- rhein- Westfalen. Düsseldorf, 2016.

Viernickel, Susanne: Identifikation struktureller Qualitätsmerkmale in der Kindertagespflege. Theoretische und empirische Analysen, steuerungsrelevante Konsequenzen. In: Viernickel, Susanne, Fuchs-Rechlin, Kirsten, Strehmel, Petra, Preissing, Christa, Bensel, Joachim, Haug-Schnabel, Gabriele: Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung, Freiburg/Basel/Wien, 2016, S. 404-484.


Das könnte dich auch interessieren …

2 Antworten

  1. Evelyn sagt:

    Hallo,
    gestern abend wurden wir ca. 2 Stunden über die anstehende Einführung des überarbeiteten Datenschutzgesetztes informiert. Für die Arbeit in unserer Kita dürfte es rein theoretisch bedeuten, dass es keine Aushänge, keine Fotos…nur mit Genehmigung aller Eltern der Kita, keiner Fotoentwicklung über Drogerien und eine enorme Einschränkung in jeglicher Beobachtungsform geben müsste. Wir sind auf dem Weg Bildungsbeobachtung und deren Dokumentation einzuführen….nicht abzusetzen. Gibt es nicht gesetzlich verankert die Pflicht der Erzieher zu beobachten und zu dokumentieren. Wie können wir uns gut absichern?

    • Helen Knauf sagt:

      Liebe Evelyn,
      idealerweise werden Beobachtung und Dokumentation von Anfang an im Betreuungsvertrag zwischen Kita und Eltern geregelt. Darin sollte auch vereinbart werden, in welchem Zusammenhang Fotos gemacht werden dürfen und wie diese in Aushängen und z.B. Wanddokumentationen genutzt werden.
      Eine gesetzliche Pflicht zu Beobachtung und Dokumentation gibt es zwar nicht, aber die Bildungspläne der Bundesländer beschreiben diese Methoden als Elemente hoher pädagogischer Qualität. Es kommt meines Wissens nur sehr selten vor, dass Eltern diesen Verfahren gegenüber ablehnend sind. Man sollte es eben transparent machen und sich über den Betreuungsvertrag rechtlich absichern – dann passt es!
      Viele Grüße
      Helen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search