Das inklusive Wahlrecht!?
- Wahlen für alle!?
- Wahlbeteiligung durch gesetzliche Betreuer
- Kampagne „Politik einfach für alle“ unterstützt politische Bildung
- UN-Behindertenrechtskonvention – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
- Voraussetzungen zur Teilhabe am politischen Leben schaffen
Menschen mit Vollbetreuung, die ihren Willen nicht klar äußern können, dürfen nun seit dem 01.07.2019 bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Dies soll zum Teil auch durch deren gesetzlichen Betreuer erfolgen. Ist es richtig, Menschen, die Unterstützung benötigen, um ihren Alltag zu organisieren, eine Stimme bei politischen Wahlen zu geben?
Quelle: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
Inklusives Wahlrecht – es kommt Bewegung in die Sache. Seit dem 01.07.2019 hat sich die Gesetzeslage für Menschen mit Vollbetreuung geändert. Sie dürfen nun an politischen Wahlen teilnehmen.
Wahlen für alle!?
Ist es wirklich sinnvoll, Menschen eine Stimme zu geben, die nicht klar ihre Meinung äußern können, leicht beeinflussbar sind und zum Teil nur mit der Unterstützung durch einen Betreuer an einer Wahl teilnehmen können? In diesen Fällen müssen die Betreuer nun weitere Verantwortungen übernehmen. Kann man überhaupt darauf vertrauen, dass der Betreuer im Sinne seines Klienten handelt? Menschen mit Vollbetreuung sind aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung auf eine Betreuung angewiesen (§ 1896 BGB, Nomos Gesetze 2018). Dies kann bereits bei Menschen der Fall sein, die nicht über die Fähigkeiten verfügen, ihren Tagesablauf selbst zu organisieren und ihren geschäftlichen Verpflichtungen nachzukommen, aber auch bei schwerst-mehrfach behinderten Menschen, denen es kaum möglich ist mit der Außenwelt zu kommunizieren. Menschen mit Vollbetreuung sind nicht in der Lage, sich um ihre eigenen Belange selbst zu kümmern. Aus diesem Grunde werden ihnen gesetzliche Betreuer, welche im Vorfeld auf ihre Eignung geprüft werden, zur Abwicklung finanzieller und organisatorischer Belange zur Seite gestellt (§ 1896 BGB, Nomos Gesetze 2018). Dies sind in den meisten Fällen Familienmitglieder, wie Eltern oder Geschwistern (§ 1897 BGB, Nomos Gesetze 2018).
Wahlbeteiligung durch gesetzliche Betreuer
Es ist für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich, dass „Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“ abgehalten werden und das sich jeder mit der Abgabe seiner Stimme daran beteiligen darf, um so die eigenen Ziele und Werte auf politischer Ebene zu unterstützen und so möglichst einen Vorteil für sich selbst oder für seine Ideale zu schaffen. Warum sollten Menschen mit einer Behinderung nicht auch das Recht haben, ihre Lebenslage auf diesem Weg zu verbessern, indem sie mit ihrer Stimme Parteien unterstützen, die die bestmöglichen Ansätze für diese Personengruppe vertreten, auch wenn dies durch einen Betreuer geschieht? Die gesetzlichen Betreuer sind mit der Situation und dem Alltag der einzelnen Personen in Vollbetreuung bestens vertraut und können in deren Willen eine Stimme abgeben. An dieser Stelle besteht natürlich die Gefahr der Entmündigung und dass Betreuer eigene Ansichten vor die ihrer Anvertrauten stellen. Aber ein Betreuer, der den Auftrag hat, die Belange einer anderen Person bestmöglich zu vertreten, sollte auch damit beauftragt werden können, nach bestem Wissen und Gewissen für die betreute Person an einer Wahl teilzunehmen (Vock, 2019).
Kampagne „Politik einfach für alle“ unterstützt politische Bildung
Von der neuen Gesetzesänderung sind aber auch Menschen mit einer geistigen Behinderung in Vollbetreuung betroffen, die sich frei artikulieren und Wünsche äußern können. Sie haben nun ebenfalls die Möglichkeit, wählen zu gehen. Auch dies ist eine umstrittene Errungenschaft, da diese Menschen teilweise Unterstützung benötigen, um politische Kenntnisse zu entwickeln. Dabei muss sichergestellt werden, dass die betreuten Personen Zugang zu Informationen erhalten, ohne manipuliert oder beeinflusst zu werden. Auch die Wahl selbst und der Wahlkampf müssen für kognitiv eingeschränkte Personen in Form von auf sie zugeschnittenen Informationsmedien zugänglich gemacht werden. Dazu wird auf die Kampagne der Bundeszentrale für politische Bildung „Politik einfach für alle“ verwiesen. Im Rahmen der Kampagne wurden Texte über politische Themen in einer einfachen Sprache verfasst und mit Bildern und Piktogrammen versehen. Zudem kann ein Großteil der Texte als Audiodatei abgespielt werden. Diese Informationskampagne ist eine zuverlässige, vertrauensvolle und neutral gehaltene Quelle für politische Themen, um die Inhalte Menschen mit einer Lern- oder Leseschwäche verständlich zu vermitteln (Vock, 2019).
Quelle: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
Durch das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung werden diese erstmals als Wähler wahrgenommen, wodurch der Blick auf die Probleme und Belange dieser Personengruppe aus Sicht der Politik einen ganz neuen Stellenwert bekommt. Auf lange Sicht könnte so die Situation von Menschen in Vollbetreuung verbessert und Inklusion vorangetrieben werden (Kehlbach, 2019).
UN-Behindertenrechtskonvention – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Der Sachverhalt, dass Menschen mit Vollbetreuung jetzt bei politischen Wahlen ein Stimmrecht haben, ist nicht einfach eine nette Idee oder der Versuch, diese Menschen besser zu integrieren, sondern eine Verpflichtung, die die Bundesregierung schon vor über 10 Jahren beschlossen hat. Am 30. März 2007 unterzeichnete Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, in der in Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“, wie unten aufgeführt, klar geregelt ist, dass auch Menschen mit einer geistigen Behinderung das Recht haben, an Wahlen teilzunehmen (CRPD, 2006).
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem
I. stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;
II. schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;
III. garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
I. die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
II. die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen(CRPD, 2006).
Voraussetzungen zur Teilhabe am politischen Leben schaffen
In diesem Artikel der UN-Behindertenkonvention wird auch eindeutig aufgeführt, wie Wahlen für Menschen mit Behinderung gestaltet werden sollten. Es ist wesentlich, Menschen mit Behinderung nicht nur die Möglichkeit zu geben, in ein Wahllokal zu gehen und eine Stimme abzugeben, sondern auch die Voraussetzungen so zu gestalten, dass sie mitwirken können. Dafür muss auch der Zugang zu geeigneten Informationsquellen gegeben sein sowie Handhabungen entwickelt werden, um auch Menschen mit Behinderung aktiv an der Politik zu beteiligen und mit einzubeziehen, um so Inklusion voranzutreiben (CRPD, 2006). Zu diesem Zweck muss auch die Barrierefreiheit in Bezug auf Wahlen weiter ausgebaut werden. Wahllokale sollten möglichst für alle Menschen, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht, erreichbar sein. Informationen zum Wahlgeschehen, wie Wahlprogramme, Äußerungen von Politikern und Parteien, sollten ebenfalls für alle Menschen zugänglich sein. Sehbehinderte-, Gehörlose- und Menschen mit Lernschwäche benötigen unterschiedliche Hilfsmittel, um sich an Wahlen beteiligen und mitzuwirken zu können. Daher müssen inklusive Medien, wie Audiodateien, Texte in Blindenschrift, einfach formulierte Texte, u.v.m. breitflächig bereitgestellt werden, um von Barrierefreiheit sprechen zu können (Monitoring-Ausschuss 2013)!
Fazit
Wenn es um das Thema inklusive Wahlen geht, sollte nicht darüber gestritten werden, ob Menschen mit einer Behinderung überhaupt wählen sollten. Es sollte viel mehr darüber diskutiert werden, wie Wahlen für diese Personengruppe besser zugänglich gemacht werden könnte und wie man sie bestmöglich dabei unterstützen kann. Auch Menschen mit einer Behinderung sind Teil unserer Gesellschaft und auch sie haben Meinungen, Probleme, Ansichten, Interessen und Wünsche. Wieso sollten sie nicht auch eine Stimme haben, um ihre Anliegen auf politischer Seite vertreten zu lassen?
Quellenverzeichnis
CRPD (2006): UN-Behindertenrechtskonvention. Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben [Internetquelle], verfügbar unter: https://www.behindertenrechtskonvention.info/teilhabe-am-politischen-und-oeffentlichen-leben-3934/ letzter Aufruf: 01.07.2019
Kehlbach, Christoph (2019): Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wahlrecht benachteiligt Behinderte [Internetquelle], verfügbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-wahlrechtsaenderung-103.html, letzter Aufruf: 02.07.2019
Monitoring-Ausschuss (2013): MA – Stellungnahme barrierefreies Wahlrecht
Jeder Mensch muss barrierefrei wählen können [Internetquelle], verfügbar unter: http://bidok.uibk.ac.at/library/monitoringausschuss-waehlen-l.html#content letzter Aufruf: 08.07.2019
Nomos Gesetze (2018): Gesetze für die Soziale Arbeit. Textsammlung. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 7. Auflage
Vock, Rita (2019): Wahlrecht für alle [Internetquelle], verfügbar unter:
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/287187/wahlrecht-fuer-alle, letzter Aufruf: 03.07.2019
Bildquellen:
Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de: Fabio Liebig | Koch in Ausbildung [Internetquelle], verfügbar unter:
https://gesellschaftsbilder.de/detail/media?page=1404&mediafilter=1&container=quicksearch&cid=all letzter Aufruf: 08.07.2019
Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de: Inklusion im Fernsehen – Neue Perspektiven auf Behinderung [Internetquelle], verfügbar unter:
https://gesellschaftsbilder.de/detail/media?page=1404&mediafilter=1&container=quicksearch&cid=all letzter Aufruf: 08.07.2019
Hallo Michel,
Danke für diesen spannenden und wichtigen Beitrag.
Ich denke, dass die Bedenken über eine mögliche Beeinflussung nachvollziehbar sind, möchte hier allerdings in Erinnerung rufen, dass jede Person beeinflusst werden kann, es kommt dabei eher darauf wie leicht dies möglich ist.
Im Falle von Betreuern die den Klient*innen an die Seite gestellt werden und davon ausgehend, dass dies häufig Familienmitglieder sind, können wir davon ausgehen, dass diese ihre Pflicht zum Einen ernst nehmen und zum Anderen die ähnliche Sozialisierung in Familien vermutlich sowieso zu einer ähnlichen politischen Grundhaltung führt. Leider ist dies nur Mutmaßung meinerseits.
Klar ist für mich, dass durch diese Debatte eins wichtig wird: der freie, uneingeschränkte und vor allem überparteiliche und einfach verständliche Zugang zu politischen Informationen.
Liebe Grüße
Danke für eure positiven Beiträge und dass ihr das Thema genauso relevant findet wie ich.
Es gibt viele Menschen, die wenig Interesse an Politik haben und sich nicht mal vor Wahlen ausreichend damit beschäftigen. Ich bin der Meinung, dass auch die Politik selbst interessanter für das Klientel werden muss. Warum soll sich jemand für Politik interessieren, der sich sowieso nicht beteiligen darf? Ich denke, dass in den nächsten Jahren die Wahlbeteiligung und das Interesse für Politik von Menschen in Vollbetreuung durch das inklusive Wahlrecht wachsen könnte.
Die Bedenken, dass Betreuer den Betreuten beeinflussen könnten, kann ich nachvollziehen. Aber dafür entsteht schon mal ein Gedankenaustausch über politische Themen zwischen Betreuer und Betreuten. So sind beide gezwungen sich mit Politik zu beschäftigen. Ich bin der Meinung, dass es ok ist, wenn ein Teil der neu dazugewonnenen Wähler ihr Kreuz nicht der Stelle machen, an der ich es gerne hätte. Diese Parteien werden ja auch jetzt schon von Menschen gewählt und diese werden ja auch nicht auf diese Gefahr hin von Wahlen ausgeschlossen.
Hallo Michel,
auch ich finde das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung eine sehr gute und wichtige Sache.
Was ich allerdings dabei sehr schwierig finde, wäre für mich auf jeden Fall, mich neutral zu verhalten und nicht versuchen den/die Wähler*in zu beeinflussen, besonders wenn diese/r eine Partei aus dem rechten Spektrum wählen wollte.
Was ich an dem Wahlrecht für Menschen mit Behinderung als stärkstes Argument dafür sehe (wie du in deinem Blog auch geschrieben hast) ist, dass die Politik jetzt auch mehr um diesen Bereich durch Wahlversprechen werben muss um Stimmen zu gewinnen, was nur von Vorteil für die Menschen und den sozialen Sektor sein kann.
Schwierig finde ich zu bestimmen, ab wann jemand nicht mehr fähig ist zu wählen, wie auf der Tagesschau.de Seite angesprochen wird.
Ich finde deinen Beitrag ebenfalls sehr informativ und gelungen.
Gruß
Stefan Michelberger
Hallo Michel,
du hast ein wirklich tolles und spannendes Thema für deinen Blogbeitrag gewählt. Ich schätze besonders, dass dein Fazit sich nicht lang mit der Frage beschäftigt, ob eine bestimmte Personengruppe wählen dürfen sollte, sondern damit, wie dieser Gruppe der Zugang zu Wahlen und Informationen erleichtert werden könnte. Hier würde ich Sara zustimmen, dass ein Erkennen der Wichtigkeit des Themas in der Politik bereits angefangen hat. Dass allerdings noch immer diskutiert wird, ob Menschen mit Vollbetreuung das Recht zu wählen zustehen sollte, zeigt, dass die Politik hier weitere Arbeit vor sich hat. Es bleibt zu hoffen, dass sich zwischen den Wahlen weitere Bewegungen finden, die dieser Personengruppe den Zugang zu politischen Themen erleichtert.
Da ich an meinem Arbeitsplatz teilweise auch mit Menschen mit Vollbetreuung zu tun habe, muss ich gestehen, dass ich aus eigener Erfahrung von keinem großen Interesse an Wahlen bei besagten Personen berichten kann. Gibt es hierzu denn andere Erfahrungen? Ansonsten sollte der erste Ansatz in meinen Augen darin liegen, mit politischen Programmen in passenden Einrichtungen ein grundsätzliches Interesse zu wecken.
Auf jeden Fall zustimmen würde ich dir bei dem Punkt, dass gesetzliche Betreuer dazu befugt sein sollten, betreute Menschen bei der Wahl zu unterstützen. Die je nach Person vorliegende Betreuung sollte generell nur von Betreuern durchgeführt werden, welche zuverlässig genug sind dann auch bei Wahlen das Interesse des Betreuten im Blick zu haben.
Liebe Grüße
Nick Reuschling
Hallo Michel,
dein Blogbeitrag ist sehr informativ und das Thema gerade topaktuell und äußerst wichtig, finde ich!
Ich habe mich mit dem Thema “Leichte Sprache” befasst und auch gelesen, dass viele politische Parteien ihre Wahlprogramme bereits in Leichter bzw. Einfacher Sprache anbieten. Das Thema ist also politisch bereits angekommen, obwohl es sicher noch “Luft nach oben” bei der Umsetzung gibt, was die Qualität der Informationen betrifft. Aber ich persönlich finde es gut und richtig, dass auch Menschen in Vollbetreuung nun eine Wählerstimme haben und ihre Interessen auch politisch voran bringen können, auch wenn sie im Wahlprozess auf Hilfe angewiesen sein werden. Als nächstes hoffe ich auf die Wahlberechtigung für Jugendliche bzw. darauf, dass auch Eltern für ihre Kinder mitwählen dürfen 🙂
Viele Grüße
Sara Herchenröder