Persönliches Budget – Weg zur mehr Teilhabe

von Justyna vom Hagen

  • Persönliches Budget – ein Weg zur Umsetzung von Selbstbestimmung und Inklusion oder lediglich ein „schön verpacktes“ Sparmodell für Kostenträger?
  • Geld und Gutscheine statt Sach- und Dienstleistungen
  • Gründe der geringen Nutzung des Persönlichen Budgets

Die rechtlichen Vorgaben

Mit dem Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zum 1. Juli 2001 wurde eine neue Leistungsform, das Persönliche Budget, eingeführt. Dadurch konnten Leistungen zur Teilhabe anstatt in Form von Dienst- und Sachleistungen als Budget beantragt werden. Hieraus werden alle Aufwendungen bezahlt, die Menschen mit Behinderungen zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs benötigen. Nach einer Erprobungsphase in ausgewählten Modellregionen im Zeitraum von 2004 bis 2007 besteht seit 2008 für Menschen mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006: 2).

Welche Leistungen umfasst das Persönliche Budget?

Mithilfe von Persönlichem Budget können Leistungen zur Teilhabe in Form von Geld oder Gutscheinen erbracht werden. Zu den Leistungen zur Teilhabe zählen: Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Darüber hinaus können auch Leistungen von Krankenkassen und Pflegeleistungen der Unfallversicherung und Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe miteinbezogen werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014: 8f).

Idealerweise sind die Persönlichen Budgets trägerübergreifend als Komplettleistungen zu erbringen. Dies trifft zu, wenn unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen von mehreren Leistungsträgern, wie z. B. der Stadt, der Krankenkasse, der Renten- und der Pflegeversicherung, in einem Budget erbracht werden. So wird einem Leistungsempfänger ermöglicht, mehrere Leute mit unterschiedlichen Qualifikationen zu beschäftigen, die ihm helfen sein Alltag zu überwinden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013: 23).

Mehr Selbstbestimmung durch das Persönliche Budget

Der leitende Gedanke des Persönlichen Budgets wird in §17 Abs. 2, SGB IX genannt, der sich als Ziel setzt, Menschen mit Behinderungen „in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Dieses Instrument zeichnet einen neuen Weg in der Zusammenarbeit zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen: Die Betreuung und Förderung wird durch Begleitung und Assistenz ersetzt. Der behinderte Mensch soll nicht mehr als Objekt der Fürsorge verstanden und behandelt werden. Mit dem Persönlichen Budget kann er seine individuellen Ansprüche auf Rehabilitation und Teilhabe selbst bestimmen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006: 2).

Das Persönliche Budget bietet eine Alternative zu den standardisierten Dienst- und Sachleistungen. Dabei ist den Leistungsempfängern frei überlassen, für welche Leistungsart sie sich entscheiden. Dieses Instrument ist ein Angebot für diejenigen, die ihr Leben frei und in eigener Verantwortung gestalten möchten. Durch die individuell angepasste Unterstützung werden Menschen mit Behinderungen Teilhabechancen geboten und damit auch der Weg zur Verwirklichung der Inklusion gebahnt.

Fakten zum Persönlichen Budget

Im Forschungsbericht zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde im Jahr 2012 eine repräsentative Befragung von Budgetnehmerinnen und –nehmern ausgewertet. Die Ergebnisse zeigten, dass die Leistungen des Persönlichen Budgets am häufigsten von Menschen mit körperlicher Behinderung in Anspruch genommen wurden. Weit verbreitet ist diese Leistungsart ebenso in Trägerschaft der Sozialhilfe bei Menschen mit seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Die Mehrheit (55%) der Befragten lebt in privaten Haushalten, alleine oder mit einer Partnerin bzw. einem Partner, Freundin oder Freund. 10% der Befragten wohnen in Wohngruppen, Wohn- oder Pflegeheimen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012: 21-50).

Der Anteil von trägerübergreifenden Budgets ist immer noch sehr gering und beträgt 7%. Das Persönliche Budget wird vorrangig für Assistenz, z. B. im Haushalt, bei Fahrten oder bei Aufsuchen von Ämtern und Behörden sowie für Begleitung in der Freizeit in Anspruch genommen. Belastend und schwierig finden die Nutzer des Persönlichen Budgets die Beantragung bzw. Neubewilligung der Leistung. 87% der Befragten bestätigen, dass sie durch diese Leistungen deutlich an ihrer Selbstbestimmung und Selbständigkeit gewonnen haben. (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012: 21-50).

Expertenmeinung zur Nutzung des Persönlichen Budgets

Im Rahmen der oben vorgestellten Studie wurden weiterhin die Selbsthilfevereine und -verbände, die Leistungsträger sowie unterschiedliche Leistungserbringer befragt. Die Experten sehen große Schwierigkeiten bereits bei der Ermittlung von Hilfebedarfen. Ihrem Empfinden nach entspricht die Bedarfsfeststellung oft nicht der Lebensrealität. Ein weiteres Hindernis ist in dem Bewilligungsverfahren der Mehrkostenvorbehalt, d. h. die Höhe des Persönlichen Budgets darf die vorherigen Kosten (standardisierte Sachleistungen) nicht überschreiten. Ebenso scheint die im Genehmigungsverfahren übliche Deckelung der Budgethöhe im Widerspruch mit der individuellen Kostendeckung der Leistungsempfänger zu stehen. Darüber hinaus wird die Höhe des Stundenlohns für die persönliche Assistenz häufig sehr niedrig angesetzt. Der Leistungsempfänger wird dadurch benachteiligt, weil er für die Hilfe, die er benötigt, nicht arbeitsmarktgerechte Löhne zahlen kann. Auf diesem Weg wird sein Wahlrecht bezüglich der Art der Assistenz eingeschränkt (vgl. ebd.: 51-91).

Die ökonomischen Grundlagen geben eine Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des Leitgedankens dieses Instruments: mehr Selbstbestimmung und erhöhte Teilhabe. Die oben geschilderte Problematik zeigt, dass die Verwirklichung der Inklusion in diesem Punkt gebremst wird.

Stark kritisiert wird weiterhin die Tatsache, dass die Leistungsträger sowohl die Bedarfsfeststellung als auch die Leistungsbewilligung vornehmen. Diese Verfahren sollen von zwei voneinander unabhängigen Stellen durchgeführt werden. Die Verbreitung des Persönlichen Budgets ist immer noch sehr gering. Im Fall von Leistungserbringern lässt sich beobachten, dass das Instrument zwar fachlich interessant, wirtschaftlich jedoch wenig attraktiv für sie ist. Darüber hinaus mangelt es an dieser Stelle an Konzepten, wie Leistungen „budgetfähig“ gemacht werden können. Auf der anderen Seiten wird die geringe Verbreitung mit mangelndem Wissen und Kompetenzen der Leistungsempfänger bei der Beantragung und Umsetzung begründet (vgl. ebd.: 51-91).

Die Problematik im Verwaltungsbereich sowie die momentan noch nicht ausgereiften Strukturen verdeutlichen, dass die Grundlagen für Inklusion in diesem Punkt noch ausbaufähig sind.

Inklusive Inhalte des Persönlichen Budgets in meiner Praxisstelle

Ich arbeite in einer Einrichtung für geistig beeinträchtigte und psychisch kranke Menschen in Rheinland-Pfalz. Die Leistungen über das Persönliche Budget führte meine Praxisstelle bereits in der Erprobungsphase im Jahr 2004 ein. Momentan wird diese Leistungsform von 37% der Bewohner*innen der Einrichtung benutzt.

Das Persönliche Budget ermöglichte den Bewohner*innen den bedeutenden Schritt: Raus aus dem Heim und rein in die eigene Wohnung. Diese Wohnform bietet diesen Menschen neue Perspektiven in ihrer persönlichen Entwicklung, fördert ihr Selbstvertrauen und erhöht ihre Lebensqualität. Darüber hinaus wird durch Nutzung dieses Instruments die Inklusion in das Gemeindeleben unterstützt.

Zusammenfassung und Ausblick

Obwohl die Anzahl der Inanspruchnahme dieser Leistungsform noch erheblich steigerungsfähig ist und die Umsetzung des Instrumentes auf einige Schwierigkeiten stößt, lassen sich viele wichtige positive Effekte beobachten, die die Position von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft stärken. Zugewinn an Selbstvertrauen und Lebensqualität, Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie Inklusion sind Ausdruck dafür, dass Persönliches Budget ein Instrument der Zukunft darstellt.

Voraussetzung für künftige erfolgreiche Umsetzung ist vor allem die weitere Verbesserung der Beratung und der Bearbeitung der Anträge sowie effektive Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander.

 

Quellenverzeichnis:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu dem projektbezogenen Mehraufwand, der Leistungsträgern im Rahmen der Bewilligung von Persönlichen Budgets in der Modellphase entsteht. Richtlinie vom 7. April 2006. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/richtlinie-mehraufwand-persoenliches-budget.pdf?__blob=publicationFile

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets. Forschungsbericht 433. Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ausführendes Institut: Prognos AG. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb433-umsetzung-akzeptanz-persoenliches-budget.pdf?__blob=publicationFile

Bundesministerium für Arbeit und Sozialen (2013): Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen. Gute Beispiele aus der Praxis. Bonn. http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a757-broschuere-best-practice.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Broschüre „Persönliches Budget“. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion. http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a722-persoenliches-budget-broschuere.html


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