Betreutes Wohnen in Familien: Inklusion in und durch Gastfamilien
- Mit Akzeptanz, Empathie und Kongruenz zur Inklusion.
- Wann ist ein „Fremder“ in eine Gastfamilie inkludiert?
- Die Gefahr der Exklusion in Pflegeheimen.
Das BWF (Betreutes Wohnen in Familien) ist ein Betreuungsangebot welches sich zwischen dem Stationär Betreuten Wohnen und dem Ambulanten Betreuten Wohnen etabliert hat. Ein langer, kontroverser Weg, der sich zugunsten der Hilfebedürftigen meistens gelohnt hat. Unter dem Namen Familienpflege ist diese Betreuungsform schon seit Beginn der 30er Jahre als Alternative bekannt. Nicht jeder Mensch ist geeignet für das Leben in einer Gastfamilie und nicht jeder Mensch möchte in einer Gastfamilie untergebracht werden. Zur Evaluation der jeweiligen Bedürfnisse, Ressourcen und Defizite, muss jeder Mensch individuell und ganzheitlich betrachtet werden. Das Ziel dieser Art der Betreuung ist die Integration und Inklusion der BewohnerInnen in eine passende Gastfamilie sowie in das soziokulturelle Milieu.
Die profitierenden Zielgruppen und die Gefahr der Exklusion
Von dieser Alternative der individuellen Einzelbetreuung gegenüber der Wohnheimbetreuung profitieren folgende Zielgruppen: Kinder und Jugendliche mit seelischen Störungen, psychisch kranke Menschen, geistig behinderte Menschen, alkoholkranke Menschen sowie hilfs- und pflegebedürftige, alte Menschen. Vergleicht man das Angebot der Wohnform in einem Heim, so ist es gemeindeintegrierend, entstigmatisierend und kann bei sorgfältiger Auswahl einer Gastfamilie, den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Klienten angepasst werden (vgl. Becker, Neuenfeld-Spickermann 2006, S.14).
Exklusionen entstehen aus einer unzureichenden Teilhabe an sozialen Systemen. Vor allem aus der Kommunikation heraus wird dieser Prozess als „gestört“ bezeichnet. Exkludiert zu sein heißt mehr als nur von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Dies bedeutet, dass die Inklusion in die sozialen Beziehungen nicht vorhanden ist (vgl. Quack, Schmidt 2013, S. 8-10).
Im Kontext der Wohnform im Stationären Wohnheim können die Betroffenen vielseitig von der Exklusion betroffen sein. Der Dachverband der Gemeindepsychiatrie e.V. trifft in einem Obersatz für eine Tagung eine sehr zutreffende Aussage. Demnach soll mit Normalität, Alltag und den damit verbundenen Teilhabemöglichkeiten von den Sonderwelten abgekommen werden (vgl. Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. 2016).
Am Beispiel der Erfahrung einer betroffenen, jüngeren Frau möchte ich von der damit verbundenen Gefahr der Exklusion im Stationären Bereich Pflegebereich berichten. Frau B. hat mit 54 Jahren einen Schlaganfall erlitten, war halbseitig gelähmt und saß im Rollstuhl. Das alltägliche Leben konnte sie somit nicht mehr selbst bewältigen. Nach einem längeren Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik wurde Frau B. als Pflegefall in ein Pflegeheim entlassen. Ziemlich schnell zog sie sich dort in ihr Zimmer zurück, da sie sich nicht in den Alltag mit den alten, kranken und zum Teil dementen Menschen integrieren wollte. Die Mahlzeiten hat Frau B. alleine zu sich genommen. Der physische und psychische Abbau war enorm.
Kurze Zeit später bekam Frau B. die Möglichkeit über das BWF in eine Gastfamilie zu ziehen. Schon nach einigen Wochen wurden der neue Lebensmut sowie der Wille zur Inklusion in die Gastfamilie und das soziale Milieu deutlich sichtbar. Die eins zu eins Betreuung in einer gleichaltrigen Familie, den damit verbundenen Anschluss an den Bekanntenkreis und intensive Physiotherapie waren ausschlaggebend für dieses Ergebnis. Frau B. konnte nach fast einem Jahr wieder selbstständig am Rollator laufen, mit Unterstützung kochen und ihren Alltag überwiegend selbst strukturieren. Der Hilfebedarf hat sich um mehr als die Hälfte reduziert.
Becker schreibt in seinem Buch, dass der Anreiz zur Weiterentwicklung und Wiedererlangung von Fähigkeiten im Zusammenleben mit gesunden Menschen oftmals deutlich stärker ist, als in der Gemeinschaft mit anderen, hilfebedürftigen Menschen (vgl. Inklusion leben 2012, S. 179).
Die Gastfamilie: Motivation, Anforderung, Aufwandsentschädigung
Wenn die räumlichen Gegebenheiten entsprechend vorliegen, die zeitlichen Voraussetzungen gegeben sind und vor allem aber die Bereitschaft zum Helfen, Kooperieren und Akzeptieren vorhanden ist, so ist der Grundstein eine Gastfamilie zu sein bereits gelegt.
Abgesehen davon, ist die persönliche Einstellung zu den Defiziten des/der Hilfsbedürftigen sowie die Bereitschaft zum Beziehungsaufbau und zur Integration, folglich die Inklusion, ins Gemeinwesen, wichtigster Bestandteil für die Aufnahme eines/einer BewohnerIn. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sozialen Netzwerken und sozialem Engagement sollen nachweisbar sein. Speziell für diese Thematik ist die Einbeziehung als auch die Integration in den Familienalltag von Nöten. Die Möglichkeit zur Inklusion in das soziale Umfeld und das Gemeinwesen wird hierdurch angeboten (vgl. Inklusion leben 2012, S. 148-154).
Sind diese Voraussetzungen gegeben, so steht der Inklusion in und durch eine Gastfamilie, nichts mehr im Weg.
Damit die Inklusion erreicht wird und auch nachhaltig aufrechterhalten bleibt, muss das Betreuungsverhältnis fachlich begleitet und betreut werden. Erst durch den einkehrenden Alltag mit den neuen Herausforderungen kann letztendlich festgestellt werden, ob die generativ unterschiedlichen Individuen harmonieren und ob somit auch eine Inklusion in das soziale Umfeld der Gastfamilie realistisch erscheint.
Die Aufnahme in eine intakte und wohlwollende Gemeinschaft durch eine Gastfamilie erfolgt meistens aus unterschiedlichen Beweggründen. Ein dabei nicht unwichtiger Grund ist die Zuverdienstmöglichkeit. Die Gastfamilie erhält für die geleistete Arbeit und die wichtige kooperative Zusammenarbeit mit dem Fachdienst eine „Aufwandsentschädigung“. Hier unterscheiden sich nochmals die Zielgruppen, also beispielsweise psychisch Kranke oder ältere hilfsbedürftige Menschen. Am Beispiel der älteren, pflegebedürftigen Menschen gibt es unterschiedliche Beträge, die sich nach dem Hilfebedarf, der jeweiligen Pflegestufe und an dem damit verbundenen Betreuungsaufwand errechnen. Des Weiteren gibt es Beträge mit denen die Verpflegungs- und Versorgungskosten sowie die Unterkunftskosten abgedeckt sind. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Zielgruppe, Vermeidung von Heimunterbringung) werden die Kosten des BWF (unter Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Hilfeempfängers) ganz oder ergänzend vom jeweiligen Kostenträger übernommen.
Das ausgewogene Verhältnis aus Hilfsbereitschaft und der finanziellen Motivation muss vorhanden sein. Das Einkommen, welches die Gastfamilie erhält, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Deshalb ist immer auch ein erhöhtes soziales Engagement seitens der Gastfamilie von Nöten und die Haltung auch selbst vom intergenerativen Zusammenleben zu profitieren. Die innere Einstellung empathisch, respektvoll und kongruent aufzutreten bildet hierfür die Grundlage.
Vor allem von Frauen, die mit der Kindererziehung beschäftigt sind, wird diese Aufgabe gerne übernommen, da sie Ihnen ermöglicht zu Hause zu arbeiten. Durch die multiprofessionelle Begleitung eines Fachdienstes und das damit verbundene Case Management, steht ein/e zugeordnete/r SozialarbeiterIn beratend und unterstützend zur Seite (vgl. Betreutes Leben in Familie. Leitlinie für die Psychiatrische Familienpflege im Land Brandenburg, S. 2)
Diese Kombination aus gegenseitigem Profit und die hierdurch verbundene Inklusion in die neue Umgebung und Gemeinschaft, ergeben einen guten Anfang in die inkludierte Lebenswelt.
Die externe Rolle des Fachdienstes
Durch den begleitenden Fachdienst werden die entsprechenden Familien mit den individuell benötigten Qualifikationen, den zwischenmenschlichen Aspekten welche das Zusammenleben im Alltag voraussetzen und den räumlichen Gegebenheiten, ausgewählt. Nach der Zuordnungsentscheidung des Fachdienstes wird ein Kennenlernen mit dem/der zukünftigen BewohnerIn organisiert. Im Idealfall „springt der Funke bereits dort über“ und das Betreute Wohnen in Gastfamilien startet mit einem Probewohnen (vgl. ebd. S. 15).
Die enge Begleitung durch den Fachdienst von Beginn an ist erforderlich. Dieser wächst zu einem externen Familienmitglied heran und stellt eine unterstützende, kontrollierende und entlastende Rolle dar, da er auch in schwierigen Situationen stets erreichbar ist und zeitnah agiert (vgl. Konrad, Becker, Eisenhut 2012, S. 180).
Bereits durch die Zuordnung in eine bestimmte Gastfamilie wird der erste Weg in die Inklusion gebahnt. In den ersten Wochen, also der Kennenlernphase, müssen sich sowohl die Familienmitglieder als auch der/die BewohnerIn neu orientieren und den Alltag aufeinander abstimmen. Wenn sich erst mal ein bestimmter und stimmiger Ablauf gefunden hat, bleibt dieser zumeist so bestehen. Die Gastfamilie und auch der/die BewohnerIn müssen sowohl dazu bereit sein, sich den jeweiligen Gepflogenheiten anzupassen, als auch Kompromisse einzugehen. Der Fachdienst hat die Aufgabe, das Betreute Wohnen intensiv zu begleiten und darauf zu achten, dass der/die BewohnerIn seinen/ihren Bedürfnissen nach versorgt und integriert ist und auf der anderen Seite die Gastfamilie ausreichend Entlastung und Unterstützung erhält (vgl. ebd.).
Anforderungen an den/die BewohnerIn
Nicht nur die Gastfamilien und die Fachdienste müssen ihren Pflichten zur Inklusion nachkommen, auch der/die BewohnerIn selbst muss die Bereitschaft dazu mitbringen. Es gibt Menschen, die weder in einer Gastfamilie leben wollen noch in eine Gemeinschaft inkludiert werden möchten. Dies gilt es natürlich zu respektieren. Hat sich allerdings ein Mensch dazu entschieden, so muss auch er seinen Teil dazu beitragen und unterstützend mitwirken. Die Gepflogenheiten der Familie müssen respektiert werden und die Bereitschaft Kompromisse einzugehen muss vorhanden sein. Hat sich der Alltag eingependelt und die Abläufe sind strukturiert und organisiert, so bleibt dieser zumeist so bestehen und der Feinschliff kann nach Bedarf erfolgen.
Das wachsame Auge des begleitenden Fachdienstes
In regelmäßigen Abständen gibt es nach Absprache einen runden Tisch mit den nahen Angehörigen und der/dem rechtlichen BetreuerIn. Einzelgespräche sowie unangekündigte Hausbesuche können durch den Fachdienst jederzeit durchgeführt werden. Dadurch wird unter anderem dem/der BewohnerIn die Möglichkeit gegeben, heikle Themen wie beispielsweise anfänglicher bevormundeten Umgang oder zu wenig Familienintegration, anzusprechen.
Vor allem durch diese zwei Möglichkeiten kann eine evtl. heranwachsende Exklusion in einer Gastfamilie zeitnah thematisiert und vermieden werden.
Fazit
Abschließend sei erwähnt, dass ein/e „fremde/r“ BewohnerIn dann in und durch eine Gastfamilie inkludiert ist, wenn der Alltag dieses Betreuungsverhältnisses zur Normalität und gleichzeitig zu einer ausgeglichenen und zufriedenstellenden Situation für alle Beteiligten geworden ist. Durch die regelmäßigen Hausbesuche und Gespräche des Fachdienstes und der Kooperation mit dem rechtlichen Betreuer sowie den Angehörigen kann dies schlussfolgernd nach den Besuchen festgestellt werden.
Quellen
Becker, Jo; Neuenfeld-Spickermann, Renate (2006): Sozialpsychiatrische Informationen 2/2006. Zur Qualitätssicherung des Betreuten Wohnens in Familien.
Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. (Hrsg.) (2016): Inklusion fördern, Exklusion verhindern! Paradigmenwechsel in der Gemeindepsychiatrie. http://www.psychiatrie.de/dachverband/archiv/inklusion-foerdern/ [Abruf: 10.07.2016]
Gerster, Richard (2003): Leben in Gastfamilien für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen. http://www.bosch-stiftung.de/content/language1/downloads/02020301_22_abschlussbericht.pdf [Abruf: 12.06.2016]
Konrad, Michael; Becker, Jo; Eisenhut, Reinhold (2012): Inklusion leben. Betreutes Wohnen in Familien für Menschen mit Behinderung. Lambertus-Verlag , Freiburg im Breisgau.
Quack, Angela; Schmidt, Andrea (2013): Inklusion/ Exklusion: Eine multidisziplinäre Einführung. PDF-Text-Download von [basa-online].
Schönberger, Christine (o.J.): „Beutreutes Leben in Familien“ Leitlinien für die Psychiatrische Familienpflege im Land Brandenburg. Im: Endbericht zum Modelprojekt. Betreuung psychisch kranker Menschen in Gastfamilien. Fachhochschule Potsdam Fachbereich Sozialwesen. IFFE e.V. Institt für Fortbildung, Forschung und Entwicklung e.V.
Beitragsbild
Herbstzeit – Betreutes Wohnen in Familien
Hallo Miriam,
ich habe bereits vor einigen Jahren von der psychiatrischen Familienpflege gelesen, welche psychisch erkrankte Menschen in „Gastfamilien“ vermittelt. Die Notwendigkeit der Inklusion von rüstigen oder auch pflegebedürftigen Senior/innen habe ich zuvor schlichtweg nicht wahrgenommen. Aber in der heutigen Realität, in der sich die Generationen immer weiter voneinander entfernen, kann es sicherlich für „Alt und Jung“ von Vorteil sein, wieder näher zusammenzurücken. Wie du auch in deinem Blog postest, können Menschen mit Defiziten durch das Zusammentreffen und –Leben im Rahmen einer Familie sicherlich wieder das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden und Gemeinschaft außerhalb des Heimalltags erfahren. Und auch „junge Menschen“ können eine besondere Form der Gemeinschaft wiederentdecken, welche durch das Aussterben der Drei-Generationen-Verbände vor allem in den Städten fast vollständig verloren scheint. Wichtig empfinde ich jedoch auch den Schutz vor Missbrauch, durch die von Euch geleistete Vorarbeit, das Auswahlverfahren und die Begleitung der Klient/innen und der aufnehmenden Familien.
Liebe Miriam,
du schreibst in deinem Blog über das Wohnen in einer Gastfamilie, auch mir ist diese Art der Wohnform fremd. In meiner Umgebung kenne ich keine solche Möglichkeit für den angesprochenen Personenkreis. Ich finde es jedoch sehr sinnvoll, dass es diese Wohnmöglichkeit gibt, da die älteren Menschen mehr Ansprache, mehr Möglichkeiten und Individualität in einer Gastfamilie erleben können, als beispielsweise in einer Senioreneinrichtung. Auch der Aspekt der Zugehörigkeit und Geborgenheit ist so leichter erlebbar.
Das ist für mich gelebte Inklusion!
Sehr wichtig erscheint mir, die Zusammenarbeit mit dem Fachdienst, der von außen Aspekte beleuchten kann. Sicherlich stehen die einzelnen Familien auch immer wieder vor Herausforderungen, wo es sinnvoll ist, wenn eine Fachkraft hilft, die unterschiedlichen Blickwinkel zu beleuchten, um so zu einer Lösung zu gelangen.
Liebe Grüße
Angelika
In dem Artikel schreibt Frau Trautwein von einer betreuten Wohnform in Gastfamilien. Davon hatte ich zuvor noch nichts gehört und finde es sehr spannend. Es klingt für mich nach einer Win-Win Situation.
Eine ähnliche Form kenne ich aus der Jugendhilfe, sogenannte Erziehungsstellen.
Gut finde ich auch die Grenze zu benennen, dass es Menschen gibt, die nicht inkludiert werden möchten. Nur durch beiderseitigen Wunsch der Inklusion ist diese Betreuungsform angemessen.
Vielen Dank für das tolle Beispiel!