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Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Menschen mit psychischer Erkrankung – „Kann ich durch INKLUSION besser selbst-bestimmt leben?“

„Es gibt wahrscheinlich keinen Weg in Richtung Inklusion der nicht auch die Gefahr von Irrwegen birgt“

(Haberlin 2009 zit. in: Schattermann 2014).

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Selbsthilfetreffpunkt „Wohnzimmer“ in 35578 Wetzlar Schuhgasse 7

Inklusion (Lateinisch)

Verb= Includere einlassen, einschließen

Substantiv= Inclusio Einschließung, Einbeziehung (vgl. Schöb: 2013).

 

Ist INKLUSION ein neuer Begriff, wenn wir über die Teilhabe und Chancen von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben sprechen/schreiben und auch stetig danach handeln?

Diesen Fachbegriff möchte ich zum Ausgangspunkt nehmen und ihn um den Begriff der Bewusstseinsbildung erweitern.

2009 hat das Fachwort Inklusion, mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention, konjunkturellen Auftrieb innerhalb der um ihn geführten fachlichen Diskussionen erfahren.

Soziale Inklusion ist ein aus der Sozialpolitik stammender Begriff, der versucht Bindungen eines Individuums zu anderen Menschen, soziale Systeme und Gesellschaft zu operationalisieren, somit Interventionen gegen die soziale Exklusion zu erfassen (vgl. Sauter et al. 2011: 972).

Immer mehr betroffene Menschen leiden unter der Etikettierung/Stigmatisierung als „geistig Kranke“ (Labeling Approach). Diese Menschen sind zwar psychisch krank, aber nicht “bescheuert“!

Psychische Erkrankungen lassen sich nicht einfach und klar definieren, denn die Grenze zwischen psychiatrischer-psychischer Krankheit und Gesundheit ist fließend.

Psychische Störungen sind Funktionsstörungen, die sich in der Art der Gefühlserlebnisse (gedacht, erlebt, gelernt, geäußert) zeigen und wie sie sich auf das somatische Erleben und Empfinden auswirkt (vgl. Sauter et al. 2011: 83).

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Menschen mit als auch ohne Behinderung ein Bewusstsein dafür entwickeln sollten, um Chancen und soziale Teilhabe zu erkennen und zu ermöglichen.

Bewusstseinsbildung

Der Begriff Bewusstseinsbildung leitet sich vom lateinischen conscientia =Bewusstsein ab und bedeutet „geistige Klarheit“. Demzufolge ist Bewusstsein als eine mentale Herausbildung der Fähigkeit zur bewussten äußeren Wahrnehmung und dem Wissen über die Wahrnehmung von Dingen zu definieren (vgl. Huber et. al).

Bewusstseinsbildung wird auf den Artikel 8 der UN-Konvention verwiesen, der als Leitlinie normiert und durch z.B. Schulungen für Fachkräfte auf den Ebenen des Bildungswesens (UN-Behindertenrechtskonvention) dient.

Selbstbewusstsein entsteht, wenn Menschen in Interaktion eingebunden sind. Hierzu ist es nicht unwichtig, welche Bildungschancen der Mensch genossen hat. Gute Bildung ist sehr bedeutsam für ein gesundes Selbstbewusstsein um sich in Gruppen und in der Gesellschaft zu integtrieren (vgl. Staub-Bernasconi 2007).

Aus der Perspektive der sozialen Arbeit lässt sich der Begriff Bewusstseinsbildung als Handwerk und als bedeutender Schritt zur Verbindung von Menschenrechten ansehen.

Oft kommen SozialarbeiterInnen in Rollen- und Bewusstseinskonflikte, während sie es sich zur Aufgabe machen, die Zufriedenheit von Wünschen und Bedürfnissen als auch zur Stärkung der Rechte von Individuen durchzuführen. Zudem kommt noch hinzu, dass sie gleichzeitig als Vertreter des Staates/machtvoller Institutionen fungieren, deren Vorgesetzte die akzeptierten Mächte abbilden (vgl. Gröpke 2007).

Im Mittelpunkt steht der Klient“

Selbstbestimmung ist für jeden Menschen (mit und ohne Behinderung) förderlich und notwendig, sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Selbstbestimmung heißt auch, zu bestimmen, was man nicht bestimmen möchte!

Dies geschieht nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum, in dem Menschen verschiedene Verhaltensweisen ausprobieren bzw. uns somit testen, welche die richtige oder angepasste sein soll (=Operantes Konditionieren). (vgl. Schaars 2009: 28).

Für Menschen mit psychischer Erkrankung ist es wichtig, den Lebensalltag so gut es geht gestalten zu können und sich dabei wohl zu fühlen. Dies ist möglich, wenn neben dem „Kranksein“ auch alle anderen möglichen Aspekte der Gesundheitsförderung zur Stärkung der Ressourcen und Resilienz, das Wohlgefühl und die Autonomie in den Fokus rücken (vgl. Aktion Mensch 2013).

Fallbeispiel

Herr Thomas 60 Jahre alt, möchte seine Kleidung selbst aussuchen. Voller Freude geht er mit dem Begleiter in die Stadt, um sich eine Hose zu kaufen. Herr Thomas sieht eine orangefarbene Hose und möchte diese haben! Er mag bunte grelle Farben sehr und ist von dieser Hose begeistert. Jedoch überrascht er damit seinen Begleiter, dieser weiß nichts zu sagen, ihm verschlägt es die Sprache und denkt nur: „Ein 60 Jahre alter Mann in so einer Hose!?“ Geschickt versucht der Begleiter dieses Problem zu lösen, indem er Herrn Thomas davon zu überzeugen versucht, dass er doch in 3 Wochen eine Feier habe und dazu eine passendere Hose kaufen sollte. Herr Thomas der nie eine Wahl treffen musste, stimmt zu (vgl. Schaars 2009: 27-28).

Hier stellen sich die Fragen: Wessen Normen und Werte stehen im Mittelpunkt?

Wo sind die Grenzen von Herrn Thomas?

Hätte der Begleiter von Herrn Thomas Wahl respektieren müssen?

Im Mittelpunkt steht der Klient mit seiner Selbstbestimmung, seine Stimme sollte auf allen Ebenen gehört und respektiert werden (vgl. Schaars 2009: 28).

Doch wie funktioniert es in der Praxis? Ist dies eher eine Utopie?

Wichtige Themen dazu:

„Wo liegen die Grenzen zwischen Selbstbestimmung und Überforderung?

  1. Ausübung von Macht
  2. Verantwortung des Klienten
  3. Gesamtverantwortung der Einrichtung
  4. Finanzielle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten
  5. Stabilität
  6. Auswirkung auf die Gesellschaft ?“ (Schaars 2009: 90).

Wenn die Selbstbestimmung klar ist und auf allen Ebenen der Organisation akzeptiert wird, dann beginnt die Einführung und damit der Start des Veränderungsprozesses. Der Klient spürt, ob ihm wirklich zugehört wird und ob er wesentlichen Einfluss auf Veränderung hat (vgl. Schaars 2009: 90).

Die Grenzen der Selbstbestimmung

Die Grenzen der Selbstbestimmung zu spüren, eigene Meinungen zu vertreten stellt für viele Menschen mit geistiger Behinderung einen langjährigen stetigen Prozess dar.

Wichtig ist aber auch, dass Selbstbestimmung nicht bedeutet, gänzlich auf Unterstützung zu verzichten. Oft ist es für die Begleiter schwierig den Übergang vom Versorgen und Bestimmen zur Unterstützung und Beratung zu gestalten. Es wird schnell deutlich wie schwierig es ist aktiv zuzuhören!

Es besteht die Gefahr, dass die die KlientInnen manipuliert und fertige Lösungen für Probleme vorgegeben werden.

Überbehütung kann das Wachsen einer Beziehung hin zu Gleichberechtigung verhindern, persönliche Entfaltung wird gehemmt.

Natürlich kann die Selbstentscheidung/-bestimmung auch Konsequenzen mit sich bringen. KlientInnen treffen auch Entscheidungen, die sie nicht überschauen können und somit verstricken sie sich in eine Problemlage.

Regelmäßige Kontakte zum Klienten sind für den Begleiter von grundlegender Bedeutung, damit er die Grenzen zwischen Selbstbestimmung und Überforderung aufmerksam beobachten kann (vgl. Schaars 2009: 17-18).

Wo liegt denn die Grenze zwischen Autonomie und Eingriff?

Bewertet ein/e Sozialarbeiter/in die Autonomie seines/ihres Klienten als sehr hoch, besteht die Gefahr, dass er/sie seinem/ihren Klienten mehr Eigenständigkeit und Verantwortungsübernahme zumutet, als dieser leisten kann.

Meines Erachtens sollte ein/e Sozialarbeiter/in, der/die Menschen mit Behinderung betreut, die individuelle Lebenswelt (Wirklichkeit) des Klienten/der Klientin kennenlernen. Mit dieser gemeinsamen Basis ist es leichter herauszufinden, in welchen Bereichen der Klient/die Klientin sich zutraut, autonom zu handeln und wo er/sie noch der Unterstützung bedarf.

Was wäre zu beachten in der Zwischenmenschlichen Beziehung

Verantwortung übernehmen

Abhängigkeit und Unabhängigkeit des Klienten bzw. wie gehen Begleiter mit dem Aspekt Verantwortung übernehmen bzw. übertragen um?

Einige Klienten haben es nicht gelernt Alternativen zu wählen, deshalb wäre es fatal sie von einem Tag auf den anderen selbst-bestimmen zu lassen. Auch Begleiter müssen lernen, dem Klienten Verantwortung zu übertragen, denn die Normen/Werte von SozialarbeiterInnen sind zu sehr prägend.

Die Rolle der Fachkräfte ist

Begleitung, Unterstützung, Beratung und das Ziel das Wohlgefühl des Klienten nicht aus den Augen zu verlieren.

  • Respekt anwenden

Was man tut, sagt, und beschließt, ist davon auszugehen, dass der andere ebenso viel wert ist wie man selbst.

Von der Einzigartigkeit eines jeden Menschen auszugehen und ihn mit seinen Stärken und Schwächen zu akzeptieren.

  • Gleichberechtigung

Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu setzen und nicht nur die Defizite zu sehen, auch Selbstverantwortung als Grundvoraussetzung zuerkennen.

Verständnisniveau und auch die Standortbestimmung (Ausgangsposition) des Klienten zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, sind von großer Bedeutung.

  • Handeln

Bei grenzüberschreitendem Verhalten eines Klienten, womit er sich selbst oder seiner Umgebung schaden könnte, muss sein Begleiter eingreifen um dieselben zu schützen (vgl. Schaars 2009 31-33).

  • Menschenrechte

Im März 2009 ist für die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention verpflichtendes Recht geworden. Diese erklärt und präzisiert die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und fordert die Inklusion, macht Ausnahmen zum Regelfall.

Keine Bevormundung oder Stigmatisierung von der Gesellschaft, sodass keiner “draußen” (Ausgrenzung) bleiben muss, durch freie Wahl von Aufenthaltsbestimmung und Unterstützungs/Hilfsangebote für ein selbstbestimmtes Leben (UN-Konvention Behinderung).

Fazit

„Die Menschen können sehr verschieden sein aber ihre Träume sind es nicht“

(Jens Peter Jacobsen, dän. Schriftsteller zit. in: Inklusion 2015 ).

Die Inklusion geht „alle“ etwas an, es bezieht sich um Menschen mit und ohne Behinderung.

Mit dem Blick nach vorne, soll mit INKLUSION Diskriminierungen und Stigmatisierungen entgegen wirken, Barrieren abbauen und die Vielfalt von Menschen mit Behinderung positiv würdigen.

Die Einführung des persönlichen Budgets zur Förderung von Menschen mit Behinderung, welches in § 17 SGB IX festgeschrieben ist, stellt neben dem Selbstwirksamkeits-Ansatz auch auf politischer Ebene eine Leistung für Betroffene Menschen dar (vgl. Dammer 2012).

Die Lebensumstände von Menschen mit Behinderung werden heutzutage auf allen Ebenen kritisch reflektiert und hinterfragt. Eine gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung von „Andersartigkeit/Vielfältigkeit“ sowie die Idee, dass alle Menschen uneingeschränkt selbst-bestimmt am gesellschaftlichen Leben partizipieren können, sind zurzeit jedoch als Vision zu betrachten, aber nichtdestotrotz im Blick zu behalten!

 

Literatur- und Quellenverzeichnis

Behindertenrechtskonvention. Bewusstseinsbildung. https://www.behindertenkonvention.info/bewusstseinsbildung-3786 [Zugriff 24.06.2016]

Schattermann, Eva. 2014. Inklusion und Bewusstseinsbildung. https://www.jpc.de Bücher eBooks Eva Schattermann: Inklusion und Bewusstseinsbildung [Zugriff 25.06.2016]

Gröpke, Heiner. 2007. Sozialpädagogik/Sozialarbeit. https:// www.grin.com Katalog Sozialpädagogik/Sozialarbeit [Zugriff 24.06.2016]

Inklusion. 2015. Was ist Inklusion? https://www.Inklusion aktivlernen.de/2015/12/27/inklusion/ [Zugriff 24.06.2016]

Dammer, Karl.Heinz. 2012. Inklusion und Integration. https://www.eu/wp.content/uploads/2013/04/dammer-inklusion.pdf [Zugriff 21.06.2016]

Labeling Approach. Soziales Wissen. https//www.Approach soziales-wissen.detl/Labeling-Approach.htm [Zugriff 20.06.2016]

Mensch, Aktion. 2013. Selbstbestimmung und ihre Grenzen. https://www.aktion-mensch.de/themen…/selbstbestimmung-und-ihre-grenzen.html [Zugriff 25.06.2016]

Sauter/Dorothea, Abderhalden/Chris, Needham/Ian, Wolff/Stephan. 2011. Lehrbuch Psychiatrische Pflege 3.Auflage, Bern: Verlag Hans HubeSchaars, Willem Kleine. 2009: Durch Gleichberechtigung zur Selbstbestimmung – Menschen mit geistiger Behinderung im Alltag unterstützen, 3.Auflage Juventa Verlag Weinheim und München

Schöb, Andrea. 2013. Definition Inklusion. https://www.inklusion-schule. info/inklusion/definition. html [12.07.2016]

Huber, Renate. Gehirn-Bewusstsein-freier Wille. https//. www.fk14.tu-dortmund.de/medien/philo/archiv/Gehirn.pdf [Zugriff 13.07.2016]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
tuelaycavus (15. Juli 2016). Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Menschen mit psychischer Erkrankung – „Kann ich durch INKLUSION besser selbst-bestimmt leben?“. Inklusion. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrc


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Eine Antwort

  1. tatjanakohnschiele sagt:

    Liebe Tülay, vielen Dank für deinen Beitrag. Beim Thema Inklusion ist Selbstbestimmung auch für mich ein zentrales und fundamentales Thema. In Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit definiert – was mitunter das Recht auf Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung bedeutet. Allein die Tatsache, dass bspw. viele Menschen in Einrichtungen (betreutes Wohnen, Werkstätten etc.) oft nicht mal Einfluss auf die Speiseplangestaltung haben bzw. sich diesem Versorgungskonzept unterordnen müssen zeigt meines Erachtens, dass noch viele vorhandenen Strukturen aufgebrochen werden müssen. Das soll nicht heißen, dass Klienten in ihrem Alltag und ihren Entscheidungen allein gelassen werden, sondern vielmehr – wie du auch schreibst – ein individuelles Maß an Unterstützung und Begleitung brauchen, um Überforderung oder Überbehütung zu verhindern. Die Rolle der Fachkräfte finde ich in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig. Es sollte ein individueller Raum für die persönliche Entwicklung der Klienten ermöglicht werden, dazu gehört regelmäßige Selbstreflektion und auch Mut für Neues. Es sollen Möglichkeiten für Klienten geschaffen werden, dass diese ihre individuellen Bedürfnisse wahrnehmen, ihre persönlichen Kräfte, Fähigkeiten und Ressourcen entdecken, sich für ihre Rechte und Interessen einsetzen um ihr Leben selbst zu gestalten und darüber auch die größtmögliche Kontrolle zu erlangen (vgl. Seifert 2006). Das „grenzüberschreitende(m) Verhalten eines Klienten, womit er sich selbst oder seiner Umgebung schaden könnte“, wie du geschrieben hast, erfordert natürlich einen „Eingriff“, doch ich glaube es existieren durchaus noch viele weitere institutionelle oder strukturelle Hindernisse, die für mehr Selbstbestimmung und Partizipation abgebaut werden müssen. „Kann ich durch INKLUSION besser selbst-bestimmt leben?“ Oder vielleicht: Selbstbestimmung als Grundsatz für Inklusion?

    LG Tatjana

    Seifert Monika (2006): Lebensqualität von Menschen mit schweren Behinderungen. Forschungsmethodischer Zugang und Forschungsergebnisse. In: Zeitschrift für Inklusion-online.net http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/186/186 [Abruf: 24.07.16]

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