Schulvorbereitende Einrichtungen in Bayern – In welchem Rahmen werden die Kinder in die Gesellschaft inkludiert?
– Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) in Bayern für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
– Statistik zu SVE
– Chancen und Grenzen der SVE, ist Inklusion umsetzbar?
Die Frühpädagogik besagt, dass bei Kindern keine Formen der Aussonderung bzw. Separation durchgeführt werden sollen, sondern dass die Heterogenität der Gruppen als Reichtum zu betrachten ist. Heilpädagogische Unterstützung soll für alle Kinder zugänglich sein (vgl. König, Friederich 2014, S. 105). Trotzdem gibt es in Deutschland im vorschulischen Bereich noch einige Modelle, in denen Separation und Exklusion spürbar ist. Bayern ist ein Bundesland, das Inklusion in der frühkindlichen Bildung nur teilweise lebt, da es noch sehr viele SVE gibt. Umso wichtiger erscheint es, die Vorgehensweise genauer unter die Lupe zu nehmen und zu schauen, ob oder wie Inklusion, trotz Sondereinrichtung, in Teilbereichen umgesetzt werden kann. Der Weg der Teilhabe ist deutlich eingeschränkt. Das Know-how von Fachkräften, welche im Rahmen der SVE tätig sind, steht beispielsweise Regeleinrichtungen nur im Rahmen eines Kompetenztransfers zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Fachkräfte aus Kindertagesstätten gezielt Hilfe und Unterstützung in der Sondereinrichtung anfordern müssen.
Zahlen und Fakten des bundesdeutschen Systems
Im Elementarbereich ist die Inklusionsquote am höchsten. Bundesweit werden statistisch gesehen 35 Prozent der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in einer vorschulischen Sondereinrichtung betreut. In Bayern liegt der Wert bei 57,8 Prozent, in Baden-Württemberg ist er ebenfalls noch sehr hoch bei 50,9 Prozent, in Hessen besuchen nur 10,4 Prozent der Kinder mit einer Behinderung eine vorschulische Sondereinrichtung. Im Gegensatz dazu werden in Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt alle Kinder unter dem Fokus der Inklusion betreut und gehen in Regeleinrichtungen (vgl. DIPF 2016, Tab. C3-12.web).
Rechte der Kinder aus der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt in Artikel 23 Absatz 3, dass alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderung, ein Recht auf Zugang zum Bildungssystem haben. Sie sollen sozial integriert sein und die Möglichkeit zur individuellen Entfaltung bekommen (vgl. Albers 2012, S. 25). Sie steht für Antidiskriminierung und verfolgt das Ziel der Chancengleichheit. Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit den Rechten auf Schutz, Förderung und Partizipation (vgl. ebd. S. 27).
Was ist eine SVE?
Da es sich bei einer SVE um eine separierende Einrichtung handelt, wird Teilhabe durch gemeinsames Spielen und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung nicht praktiziert. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat kritisch herausgearbeitet, dass es im bayerischen bildungspolitischen System weniger um Inklusion geht, stattdessen wird das schulische Parallelsystem weiter entwickelt und aufgebaut (vgl. Dorrance, Dannenbeck 2015, S. 9). So gibt es im Elementarbereich Regelkindertagesstätten und SVE.
Schulvorbereitende Einrichtungen richten sich an Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder, sollen dort betreut und in ihrer Erziehung und Bildung unterstützt werden. Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in diese Einrichtung ist ein erhöhter Förderbedarf, dem man in einer Regeleinrichtung möglicherweise nicht gerecht werden kann, so das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (vgl. Bayerische Staatskanzlei 2016, Art. 19 und 22). SVE haben unterschiedliche Förderschwerpunkte. Das Angebot richtet sich je nach Förderbedarf an Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen oder Einschränkungen im Bereich der Sprache, des Sehens bzw. des Hörens. Meist sind diese vorschulischen Einrichtungen den Förderschulen mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt angegliedert (vgl. Kießling 2012).
Das System in Bayern können die MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtungen nicht ändern. Trotzdem können pädagogische Fachkräfte Möglichkeiten schaffen, um den Prozess der Inklusion zu unterstützen. Wie Inklusion schrittweise angegangen werden kann, obwohl die Kinder die SVE weiter besuchen, soll anhand von Interviews mit einem Sonderpädagogen und einer betroffenen Mutter aufgezeigt werden.
Inklusion an einer Fördereinrichtung?!
Interview mit Herrn Pabst (*Name geändert), Sonderpädagoge an einer SVE in Bayern
Nach welchen Kriterien wird ein Kind aufgenommen?
Herr Pabst: “Meistens kommen die Eltern auf mich zu, entweder wurden sie vom Kindergarten oder auch von den niedergelassenen Kinder- und Hausärzten auf unser Angebot hingewiesen oder sie kommen von sich aus, weil sie sich unsicher sind, was die Entwicklung ihres Kindes betrifft.”
Gibt es Kinder die die SVE verlassen, um anschließend wieder eine Regelkita zu besuchen?
Herr Pabst: “Das ist grundsätzlich möglich, gelingt allerdings nur, wenn der Förderbedarf des einzelnen Kindes minimiert werden kann. Die Kinder müssten rechtzeitig in die SVE kommen, das heißt mit etwa 3 1/2 Jahren, die meisten Kinder kommen allerdings später. In diesem Jahr verlassen zwei Kinder die SVE und besuchen wieder ihre Kitas vor Ort.”
In den Fachzeitschriften ist immer wieder zu lesen, dass Kinder einer SVE den Übertritt an eine Regelschule im meisten Fall nicht schaffen. Wie ist das an Ihrer Schule?
Herr Pabst: “Das ist sehr unterschiedlich, in diesem Jahr (2016) sind es von 20 Kindern 13 Kinder, die an die Regelschule wechseln, 3 Kinder werden zurückgestellt und 4 Kinder gehen in die Diagnoseförderklasse. Ziel ist immer die Rückführung der Kinder an die Regelschule, deshalb gibt es auch eine Betreuung nach der Einschulung seitens der SVE. Der Elternwille entscheidet allerdings.”
Grafik: Daten SVE
Wie wird der Übergang von der SVE in die Schule gestaltet? Wird Inklusion sichtbar?
Herr Pabst: “Lehrer der unterschiedlichen Grundschulen kommen zu uns an die SVE, um die Kinder kennenzulernen. Anschließend besuchen die Kinder den Kindergarten vor Ort und die zuständige Schule. Eine Erzieherin begleitet das jeweilige Kind vor Schuleintritt vormittags zum Schnuppern an die zuständige Schule. Die meisten unserer SVE-Kinder besuchen ohnehin nachmittags die Regeleinrichtung an ihren jeweiligen Wohnorten, so dass Inklusion in der Gemeinschaft mit den anderen Kindern gelebt wird.”
Welche Aktionen führt die SVE durch, in denen Teilhabe spürbar wird? Gibt es solche Aktionen?
Herr Pabst: “Wir arbeiten mit allen Schulen im Umkreis zusammen. Der MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst), ein studierter Sonderpädagoge geht wöchentlich bzw. vierzehntägig nach dem Übertritt der Kinder die unsere SVE besucht haben, in die zuständige Schule, um dem Kind den Übergang zu erleichtern. Die Schnittstelle soll damit überbrückt werden. Wir arbeiten natürlich auch mit speziellen Schulen zusammen, die für das einzelne Kind wichtig sind.
Im Alltag mit den Kindern arbeiten wir mit anderen Kindergärten zusammen, Kinder unserer Einrichtung können aus ihrem Wohnort ein Kind auf Besuch zu uns in die SVE einladen und die Kinder unserer Einrichtung gehen mit in deren Kindergarten. Dann hat noch jede SVE-Gruppe eine Partnerklasse an unserer Schule. Sie suchen z. B. gemeinsam Osternest, basteln und machen Erlebnispädagogik zusammen. In unserer Schule ist die Erlebnispädagogik ein Steckenpferd. Unsere Kinder werden regelmäßig in die Ortsbücherei eingeladen und besuchen wöchentlich das öffentliche Hallenbad.”
Herr Pabst: “Fazit zum Schluss: Wir sind anerkannt (SVE). Wenn man anerkannt ist, ist man auch gleichberechtigt und dann wird Inklusion gelebt, auch wenn wir keine inklusive Einrichtung im Sinne der Politik sind. Uns ist wichtig, dass wir uns vor Ort vernetzen, dann können wir bei den Kindern auch etwas bewirken. Es ist wichtig, die Stärken eines Kindes zu kennen, um ein Kind in seiner Entwicklung unterstützen zu können. Eine gute Kooperation mit verschiedenen Institutionen ist Teil von Inklusion. Wichtig ist uns auch, dass wir zeigen können, was in der SVE geschieht, deshalb dürfen alle Eltern jederzeit bei uns hospitieren. Zu Aktionen werden beispielsweise auch Omas und Opas eingeladen. Sie sind oft voreingenommen, und wollen nicht, dass ihr Enkelkind hierher in den Kindergarten geht. Wenn sie dann sehen, was wir hier leisten, sind die Vorurteile ausgeräumt.
Auch empfehlen wir allen Eltern, dass ihre Kinder nachmittags die Einrichtung am Wohnort besuchen sollen. So haben die Kinder Kontakt zu den Kindern aus ihrem häuslichen Umfeld.”
Interview mit Frau Bauer (* Name geändert) – einer betroffenen Mutter
Fazit
SVE überzeugen betroffene Familien mit ihrer langjährigen Erfahrung, ihrem Know-how und ihrer Ausstattung. Andererseits werden auch einige Aspekte kritisch gesehen, wie den mangelnden Kontakt zu Gleichaltrigen, das große Einzugsgebiet oder Vorurteile des familiären Umfeldes beim Besuch einer SVE.
Diese grundlegenden Informationen konnte ich den Gesprächen entnehmen. Lohnenswert wäre eine stärkere Verzahnung von Regel- und Sondereinrichtung zugunsten ALLER Kinder. Bayern sollte Wege finden, wie diese Barrieren abgebaut werden können.
Quellenverzeichnis
Albers, Timm (2012): Mittendrin statt nur dabei. Inklusion in Krippe und Kindergarten. Ernst Reinhardt Verlag. München.
Bayerische Staatskanzlei (Hrsg.) (2016): Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S.414, ber. S. 632) BayRS 2230-1-1-K. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 [Abruf: 14.07.16]
DIPF. Bildungsforschung und Bildungsinformation (Hrsg.) (2016): Bildung in Deutschland. http://www.bildungsbericht.de/de/datengrundlagen/daten-2016 [Abruf: 30.06.16]
Dorrance, Carmen; Dannenbeck, Clemens (2015): Schule und die Frage der Inklusion in Bayern. Kritische Bestandsaufnahme und Perspektiven. Policy Paper im Auftrag des BayernForums der Friedrich-Ebert-Stiftung. http://library.fes.de/pdf-files/akademie/bayern/12082.pdf [Abruf: 14.07.16]
Kießling, Christina (2012): Schulvorbereitende Einrichtung – Überholtes Relikt oder Alternative zum integrativen Kindergarten? http://www.kindergartenpaedagogik.de/2256.html [Abruf: 17.06.16]
König, Anke; Friederich, Tina (Hrsg.) (2014): Inklusion durch Sprachliche Bildung. Neue Herausforderungen im Bildungssystem. Beltz Juventa. Basel und Weinheim.
Grafiken
Foto: Angelika Zehner (2016).
Statistik: Angelika Zehner. Daten SVE (2016).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Zehner Angelika (16. Juli 2016). Schulvorbereitende Einrichtungen in Bayern – In welchem Rahmen werden die Kinder in die Gesellschaft inkludiert? Inklusion. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrf
Liebe Angelika,
vielen Dank für die Zahlen und Fakten über die Schulvorbereitende Einrichtungen in Deutschland. Erstaunlich finde ich (mal wieder) die Unterscheide zwischen den einzelnen Bundesländern.
Gut finde ich, dass du auch die Gegenseite erwähnst, in der die Kinder in den Regeleinrichtungen unter dem Fokus der Inklusion betreut werden.
Vor allem in Anbetracht der Situation, dass Kinder mit Behinderung mit erhöhtem Förderbedarf in der Regelschule nicht zurechtkommen könnten, finde ich die „zu erfüllenden Voraussetzung“ vom Bayerischen Gesetz angebracht und von Nöten. Meiner Meinung nach verhindert dies, eine evtl. zu schnelle Entscheidung einer Unterbringung in einer SVE.
Wie du auch geschrieben hast, können dennoch die Möglichkeiten der pädagogischen Fachkräfte geschaffen werden um den Weg in die Inklusion geschaffen werden.
Durch das Interview von Herr Pabst können meines Erachtens nach Ängste und Bedenken von betroffenen Eltern besser thematisiert werden. Sehr wichtig erscheint mir hierbei auch die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem damit verbundenen regen Austausch mit dem MSD.
Nochmal ein Dankeschön an dich für die Veröffentlichung von deinem informativen Blogbeitrag.
Schöne Grüße Miriam