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Integration für junge unbegleitete Geflüchtete – Partizipation als pragmatische Inklusionsebene

WegweiserIntegration stellt einen Begriff dar, mit dem wir tagtäglich konfrontiert werden, sei es in Nachrichtensendungen, im Fernsehen oder in Zeitung und sozialen Medien. Angesichts der aktuell weltweiten Migrationsbewegungen wird er ein Schlüsselbegriff, der oftmals im Zusammenhang mit Problemen oder Schwierigkeiten mit Geflüchteten besondere Erwähnung findet.
Integration wird als Ziel benannt, um jungen Menschen, jungen unbegleiteten Geflüchteten in besonderem Maße, die aus den Krisengebieten der ganzen Welt nach Deutschland kommen, Schutz, Sicherheit, aber auch ein neues Zuhause ermöglichen zu können (vgl. Smith, 2005, S.4). Mitunter ist dieses Zuhause auch nur auf Zeit.

Auch Inklusion ist ein wiederkehrendes Tagesthema. Wenn Inklusion im weitesten Sinne als Teilhabe und Menschenrecht verstanden wird (vgl. Cechura, 2015 S.17), ist dann die Integrationsfrage eigentlich auch eine Inklusionsfrage? Und wenn ja, wie wird dann Integration / Inklusion in der Arbeit mit jungen Geflüchteten umgesetzt, wäre der Begriff “Integration” dann völlig gleichwertig mit dem Begriff “Inklusion” zu verstehen? Ist Partizipation dann die Umsetzung?

Um diese Fragen näher zu beleuchten, ist zunächst eine Begriffsklärung notwendig.

Wie werden Integration und Inklusion definiert, wie wird Partizipation beschrieben?

  • Begriffsbestimmung Integration

In der Soziologie wird der Begriff Integration in zwei verschiedenen Zusammenhängen gebraucht. Zum einen wird die Integration der Gesellschaft beschrieben, zum anderen spricht die Soziologie von der Integration in die Gesellschaft, dem Einfügen von Personen in die Gesellschaft (vgl. Häußermann, Siebel, 2007).

  • Begriffsbestimmung Inklusion

Hildebrandt beschreibt Inklusion als “Formen der Berücksichtigung von Personen, die das Gesellschaftssystem realisiert.” (Hillebrandt, 2012, S. 241) Inklusion ist demzufolge ein Vorgang, den die Mitglieder der Gesellschaft vollziehen. Der Vorgang bezieht sich auf alle randständigen Personen. Somit beschränkt Hillebrandt den Begriff Inklusion nicht auf bestimmte Gruppen, z.B. Menschen mit Behinderung.

  • Begriffsbestimmung Partizipation

Unter Partizipation wird im Allgemeinen die aktive Teilhabe an den gemeinsamen Aufgaben der Gesellschaft verstanden (vgl. Schubert, Klein, 2016). Merkel und Petring konstatieren in ihrer Ausführung: „Über die fundamentale Bedeutung freiheitlicher politischer Partizipation besteht Konsens“ (Merkel, Petring, 2011, S.2).

Die Begriffsdefinitionen zeigen demnach eine gewisse Schnittmenge zwischen Integration und Inklusion auf, die zwischen dem Einbinden von Menschen  in die Gesellschaft und der realisierten Berücksichtigung von Personen im Gesellschaftssystem bestehen. Somit wird aufgezeigt, “dass ein zentraler Indikator für inklusive Prozesse partizipatives Handeln auf allen Ebenen ist” (Quack/Schmidt, 2013, S.46).

 Wie kann nun Integration für junge unbegleitet Geflüchtete umgesetzt werden?

In der Betreuung von Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen stellt Partizipation einen Grundsatz dar, der im Sozialgesetzbuch VIII im § 8 “Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ verankert ist. Partizipation ist ein Rechtsgut in der Jugendhilfe. Das bedeutet, dass schon formaljuristisch Integration durch Partizipation in der Jugendhilfe eine gesetzliche Anforderung darstellt.

Allerdings ist die tatsächliche Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung in der täglichen Arbeit beispielsweise in einer Jugendwohngruppe eines Trägers der Jugendhilfe oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Die Arbeit mit jungen Geflüchteten ist neben vielen anderen Aspekten durch die zusätzlichen Komponenten der unterschiedlichen sozialen Erfahrungsräume und der meist von unserer westlichen Gesellschaft differierenden Sozialisation geprägt (vgl. Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, 2008, S.13). Partizipation als basisdemokratisches Instrument lernen hierzulande bereits die Grundschüler*innen kennen, wenn der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin zur Klassensprecherwahl aufrufen. Jungen Geflüchteten dagegen sind diese Instrumente der Mitbestimmung, meiner persönlichen Erfahrung nach, oft fremd, und nicht geläufig. Aus diesem Grund kommt es häufig dazu, dass das Prinzip der Partizipation abgelehnt wird, zumeist aus Unkenntnis (vgl. Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, 2008, S.13).

Partizipation hat aber nicht nur den Aspekt des Anrechts der Jugendlichen auf Beteiligung und Mitwirkung. Darüber hinaus gilt vielmehr auch aus Sicht der Träger solcher Einrichtungen, dass die Verpflichtung besteht, diese Partizipation zu ermöglichen, das Prinzip der Partizipation als demokratisches Gestaltungsmittel pädagogisch zu vertreten und zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund und um den generellen Stand der Partizipation in bayrischen Partizipation1Jugendhilfeeinrichtungen zu erheben, hat der Landesheimrat Bayern (die gewählte Vertretung der in Jugendhilfe befindlichen Jugendlichen) einen Fragebogen konzipiert. Dieser Fragenbogen soll neben der Abfrage grundsätzlicher Rechte und Rahmenbedingungen in der Heimbetreuung auch den Aspekt der Partizipation beleuchten und ist allen Jugendhilfeeinrichtungen in Bayern zugesandt worden. Zielsetzung ist es, dem Betreuungspersonal ein Instrument an die Hand zu geben, um den Grad der Mitbestimmung aus Sicht der Betreuten nachzuempfinden.

Kann ein von Jugendlichen entworfenes Umfrageinstrument Erkenntnisse zum Integrationsstand junger Geflüchteter bieten?

Die E-Mail mit dem Fragebogen war mit der Bitte des Landesheimrates verbunden, diesen Fragebogen auch als Instrument zum Perspektivwechsel zu nutzen: Betreuer*innen und Einrichtungsleuetr*innen sollen Partizipation aus Sicht der Jugendlichen erfahren.
Für mich  war der Bezug zum Thema “Inklusion” gegeben, weil meiner Meinung nach Inklusion über Partizipation stattfindet. Von daher interessierte mich vor allem die meiner Erfahrung nach oft sehr schwierige Vermittlung von Partizipation als Recht der Jugendlichen. Insbesondere jungen Geflüchteten, aber auch autochthonen, also ortsansässigen Jugendlichen ist Sinn und Nutzen von Partizipation oftmals ungeläufig.

Aus meiner eigenen, mehrjährigen Erfahrung in der Arbeit mit jungen Geflüchteten in einer Wohngruppe hatte ich die Erwartung, dass Partizipation, aus Unkenntnis und auch wegen einer grundsätzlichen Ablehnung nicht als erstrebenswertes Rechtsgut eingestuft werden würde. Von daher war ich sehr gespannt auf die Auswertung.
Dabei möchte ich an dieser Stelle den Hinweis geben, dass diese Auswertung aufgrund des sehr geringen Erhebungsumfanges (17 Personen) nicht repräsentativ sein kann. Gleichwohl spiegeln die Ergebnisse der Untersuchung ein Stimmungsbild, welches Arbeitsgrundlage für Verbesserungen in diesem Bereich sein kann.

Die Umfrage gliedert sich in verschiedene Bereiche

Folgende Themenkomplexe sind in der Erhebung untersucht worden:

  • Privatheit in der Wohngruppe
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des SGB VIII
  • Grad der Partizipation

Der Fokus soll im Folgenden auf die Auswertung der Daten hinsichtlich der Partizipation gelegt werden.

Innerhalb des Bereichs Partizipation lassen sich einzelne Themen untergliedern:

  • Ernährung
  • Freizeitangebot
  • Gruppenleben
  • Verwaltung / Rechtsangelegenheiten

Von den 17 Teilnehmern, im Alter von 15 – 17 Jahren haben alle Probanden den Fragenkomplex, der sich mit Partizipation beschäftigt vollständig beantwortet. Von den Teilnehmern der Erhebung befanden sich zum Zeitpunkt der Untersuchung acht in einer teilbetreuten, neun in einer vollbetreuten Einrichtung.

Teilbetreut oder vollbetreut? Das Setting spielt eine wichtige Rolle

Die Untersuchung zeigt auf, dass der Grad der Partizipation nicht unwesentlich durch die Art der Betreuung festgelegt wird. Teilbetreute Einrichtungen, in denen die Jugendlichen sich selbst mit Essen Lebensmittelversorgen und nachts kein Betreuungspersonal im Haus ist, verfügen über mehr Autonomie. Sie verfügen über ein höheres Maß an Mitbestimmung, beispielsweise in Ernährungsfragen. Jugendliche in vollbetreuten Wohngruppen werden rund um die Uhr betreut, meist ist auch eine Hauswirtschafterin beschäftigt. Jugendliche haben in diesem Setting z.B. nachts keinen Zugang zur Küche und haben somit keinen unbeschränkten Zugang zu Nahrung. Die Mitbestimmung über das Ernährungsverhalten wird an dieser Stelle mitunter als reduziert wahrgenommen.

Die Freizeitgestaltung zeigt sich wie auch in einer Familie in Struktur und Rahmenbedingungen beschränkt. Grundsätzlich existiert ein bestimmter finanzieller Spielraum, der für Freizeitaktivitäten aufgewendet werden kann, aber nicht überschritten werden darf. Unterscheiden muss man an dieser Stelle zwischen Gruppenaktivitäten und Unternehmungen einzelner Jugendlicher. Während die Einzelaktivitäten durch den Rahmen begrenzt werden, den die Taschengeldhöhe vorgibt, so werden die Möglichkeiten, Einfluss auf Art und Umfang der Gruppenaktivitäten zu nehmen, als eher gering empfunden.

Gleiches gilt für die Gestaltung der Zimmer und Gemeinschaftsräume. Meist wird dieses in der Hausordnung gereglt. Oft setzt der Träger enge GrenzenHausordnung in der individuellen Gestaltung sowohl der Privat- als auch der Gemeinschaftsräume. Begründung ist häufig, dass die Einrichtung und ihre Räumlichkeiten „nur ein Zuhause auf Zeit“ wäre. Dies spiegelt sich auch in der Untersuchung wider, die Probanden beklagen die fehlenden Mitgestaltungsmöglichkeiten, wie mitunter die fehlende Gestattung von eigenem Mobiliar. Die Beschränkung auf z.B. das Aufhängen vom Bildern oder Postern wird in der Mehrheit der Befragten als unzureichend empfunden.

Eine zentrale Rolle im Leben eines Jugendlichen, der sich in Jugendhilfe befindet, nimmt die Sammlung aller relevanten Dokumente, die sich mit dem Jugendlichen als Fall beschäftigen ein, sprich die Akte.

AkteneinsichtDie Einsicht in diese Akte, auch die Mitwirkung an Berichten, die die Einrichtung über den Jugendlichen verfasst, sind unerlässlicher Bestandteil von Partizipation in der Jugendhilfe. Der Grad an Mitwirkung wird auch hier als begrenzt empfunden, da auch nach aktuellen Standards, wie z.B. der Hilfeplangestaltung, die Partizipation der ursächlich Betroffenen nur in begrenztem Umfang vorgesehen ist. Von daher ist der Grad an Mitwirkung als eher nicht zufriedenstellend bewertet bzw. empfunden.

Abschließend lässt sich sagen, dass es trotz der eigentlich vorgegebenen gesetzlichen Vorgabe durchaus Raum für Verbesserungen hinsichtlich der Partizipation der Jugendlichen gibt, so zumindest empfinden und schildern es die Betroffenen. Darüber hinaus müssen die in der Betreuung Jugendlicher Tätigen verstärkt auf die Möglichkeiten der Partizipation hinweisen.

Quellen:

Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 2008: Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Schleswig-Holstein (aufgerufen 15.07.2016)
http://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Medien/UMF-SH_handreichung_12-2008.pdf

Cechura, Suitbert, 2015: Inklusion: die Gleichbehandlung Ungleicher: Recht zur Teilhabe an der Konkurrenz; kritische Anmerkungen zur aktuellen Inklusionsdebatte, Münster: Verl.-Haus Monsenstein und Vannerdat

Häußermann, Hartmut; Siebel, Walter, 2007: Integration trotz Segregation – zum Stand der wissenschaftlichen Debatte (aufgerufen 30.06.2016)
https://www.schader-stiftung.de/themen/vielfalt-und-integration/fokus/sozialraeumliche-integration/artikel/integration-trotz-segregation-zum-stand-der-wissenschaftlichen-debatte/

Hillebrandt, Frank, 2012, in: Werner Thole (Hrsg.): Grundriss Soziale Arbeit, Ein einführendes Handbuch, 4. Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Merkel, Wolfgang; Petring, Alexander, 2011: „Partizipation und Inklusion“, Demokratie in Deutschland 2011 – Ein Report der Friedrich-Ebert-Stiftung (aufgerufen 26.06.2016)
https://www.wzb.eu/sites/default/files/zkd/dsl/partizipation_und_inklusion.pdf

Quack, Angela; Schmidt, Andrea, 2013: Inklusion / Exklusion – Eine Multidisziplinäre Einführung (aufgerufen 14.07.2016)
https://olat.vcrp.de/auth/1%3A1%3A1080783567%3A2%3A0%3Aserv%3Ax/o7.pdf

Schubert, Klaus; Martina Klein, 2016: Das Politiklexikon. 6., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (aufgerufen 28.06.2016) http://www.bpb.de/wissen/XV4ZZA

Smith, Terry, 2005: Die Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Immigranten fördern. Eine Frage der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls (aufgerufen 14.07.2016)
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjunfv2lPPNAhXRDRoKHQN1DSAQFggwMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.esn-eu.org%2Fraw.php%3Fpage%3Dfiles%26id%3D188&usg=AFQjCNFHWctLspL9PwxyO6jdjOxgVhLlGA&bvm=bv.126993452,d.d2s

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
jochenlau (16. Juli 2016). Integration für junge unbegleitete Geflüchtete – Partizipation als pragmatische Inklusionsebene. Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcri


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