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Was ist Inklusion – aus Sicht verschiedener Disziplinen?

Was ist Inklusion - aus Sicht verschiedener Disziplinen?

Was ist Inklusion – aus Sicht verschiedener Disziplinen?

Der Begriff der Inklusion ist heute in aller Munde. Das Wort Inklusion stammt aus dem Lateinischen (includere) und wird übersetzt mit einschließen, einbeziehen, aufnehmen. Im Rahmen des Studiums beschäftigten wir uns mit dem Thema „Inklusion/Exklusion“. Nach der Basislektüre stellte ich fest, dass der Begriff „Inklusion“ für mich immer noch sehr verschwommen war. Beim Versuch ihn zu schärfen, stellte sich noch mehr Verwirrung in meinem Kopf ein. Ich beschloss, mich näher mit unterschiedlichen Begriffsverständnissen zu beschäftigen, um mehr Klarheit zu erlangen. Im folgenden Beitrag beleuchte ich zunächst das menschenrechtliche Begriffsverständnis, anschließend das soziologische und schließlich das erziehungswissenschaftliche.

 

Inklusion – ein Menschenrecht

1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Artikel 1 lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Alle Menschen besitzen also unabhängig, von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache oder Religion, die gleichen Rechte. Im Grundgesetz finden wir allgemeine Menschenrechte wieder. Allen in Deutschland lebenden Menschen werden grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte garantiert (Bundeszentrale für politische Bildung 2011).

Deutschland unterzeichnete zudem 2007 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (UN-Behindertenrechtskonvention), welches seit 2009 rechtsverbindlich ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert schließlich die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen (vgl. Klein 2010).

Das Deutsche Institut für Menschenrechte definiert Inklusion folgendermaßen:

„Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt. […]. Weil alle Menschen mit der gleichen und unveräußerlichen Würde ausgestattet sind, haben wir alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt. […]. Dabei gewährleisten die Menschenrechte den Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung […]. Das Verbot der Diskriminierung bedeutet aber nicht pauschal, dass alle identisch behandelt werden müssen. Vielmehr müssen bei der Umsetzung der Menschenrechte unsere jeweils spezifischen und unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigt werden. Um das Ziel von Inklusion zu erreichen, dass alle Menschen frei und gleich und auf der Grundlage der eigenen Selbstbestimmung ihr Leben miteinander gestalten können, müssen daher alle Barrieren, die diesem Ziel (noch) im Wege stehen, Schritt für Schritt abgebaut werden. Das gilt für bauliche Barrieren genauso wie für Barrieren in den Köpfen.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte 2016).

Der Staat verpflichtet sich, die Menschenrechte und somit auch Inklusion für alle zu verwirklichen. Das bedeutet, dass er die Menschenrechte durch seine Rechtsordnung absichert und Voraussetzungen dafür schafft, dass alle ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können. Inklusion, als Bestandteil der Menschenrechte, lässt dem Menschen trotzdem die Freiheit, Inklusion nicht umzusetzen. Wer ausgeschlossen bleiben will, muss sich nicht inkludieren lassen. Wer aber dabei sein will, hat das Recht auf Inklusion (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte 2012).

Als Bestandteil der Menschenrechte geht Inklusion alle Menschen an, nicht nur diejenigen, die ausgeschlossen sind. Menschenrechte setzen voraus, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen anerkennt und sich solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt (vgl. Geiger/Lengsfeld 2015; S. 7).

Das menschenrechtliche Begriffsverständnis von Inklusion beschreibt einen Zustand realisierter Gleichberechtigung und kommt somit eher einer Vision gleich (vgl. Cramer/Harant 2014; S. 643).

 

Inklusion – aus Sicht der Soziologie

In der Soziologie sind Inklusion und Exklusion untrennbar miteinander verbunden. Innerhalb der Disziplin tauchen verschiedene Verständnisse von Exklusion und Inklusion auf.

Im Rahmen der Sozialen Arbeit besetzt die Luhmannsche Systemtheorie den prominentesten Platz (vgl. Seifert 2013). Die soziologische Systemtheorie spricht von Inklusion und Exklusion dort, wo sie die Form der Beteiligung und der Berücksichtigung von Personen in Sozialsystemen analysiert. Dies ist nur aufgrund einer ausgearbeiteten Theorie des Sozialsystems möglich und setzt die Vorstellung voraus, dass Personen zur Umwelt von Sozialsystemen gehören und von den Systemen in verschiedener Weise kommunikativ einbezogen werden können (vgl. Stichweh 2013).

Das Begriffspaar findet sich außerdem in Durkheims Sozialtheorie und meint dort „das Gelingen oder das Scheitern der Solidarität“ im Zusammenleben. Foucault greift den Gedanken später in der Sozialdisziplinierungstheorie und Bourdieu in der Ungleichheitstheorie auf. Marshalls Wohlfahrtsstaatentheorie greift das Begriffspaar auf, um die „kommunikative Berücksichtigung von Personen in Sozialsystemen als Mitgliedschaft nach dem Paradigma von `citizenship´ zu beschreiben“ (vgl. Cramer/Harant 2014; S. 642f).

Da in der Sozial Arbeit die Systemtheorie von Niklas Luhmann die häufigste Anwendung findet, werde ich nachfolgend sein Begriffsverständnis näher erläutern.

Luhmann beschreibt die Moderne als funktional differenzierte Gesellschaft. Innerhalb dieser bilden sich verschiedene, hochfunktionale soziale Teilsysteme (Funktionssysteme wie politisches System, Wirtschaft, Rechtssystem, Wissenschaft, Erziehungssystem) aus (vgl. Bieling 2000; S. 43). Innerhalb der einzelnen Funktionssysteme werden soziale Probleme auf je spezifische Art und Weise über Kommunikation konstruiert und bearbeitet. Funktionssysteme interessieren sich nicht für die „ganze Person“, sondern eine Person kommt nur im Rahmen der kommunikativen Logik des Systems vor. So interessiert sich z. B. das Rechtssystem nur für eine Person, wenn sie für die kommunikative Logik relevant wird, indem sie z. B. Unrecht begangen hat (vgl. Seifert 2013). In unserer funktional differenzierten Gesellschaft kann eine Person also nie als Ganzes in alle Funktionssysteme inkludiert sein, sondern immer nur in Teilsysteme. Somit ist sie aus anderen Teilsystemen ausgeschlossen.

Für alle wahrgenommenen Problemlagen stellen die Teilsysteme Inklusionsmechanismen zur Verfügung, da die funktional differenzierte Gesellschaft auf Vollinklusion angelegt ist. Probleme, die nicht beobachtet und kommuniziert werden können, besitzen keine soziale Realität und sind somit nicht existent. Volle Exklusion kann es demnach auch nicht geben, da Exklusion nur wahrgenommen werden kann, wenn eine Person mindestens in ein Funktionssystem inkludiert ist (vgl. ebd.).

Zusammenfassend kann Inklusion aus systemtheoretischer Sicht folgendermaßen definiert werden:

Inklusion meint ganz allgemein die Beobachtung von Personen in Kommunikationssystemen mit Hilfe der Unterscheidung zugehörig/nichtzugehörig zu jeweiligen Funktionsbereichen (vgl. Hellmann/Schmalz-Bruns 2002; S. 79). Die Systemtheorie geht davon aus, dass Menschen in verschiedenen Lebensphasen für eine gewisse Zeit oder auch dauerhaft in unterschiedliche gesellschaftliche Teilsysteme inkludiert oder exkludiert werden (vgl. Windolf 2009; S. 16 zit. in: Bertmann/Demant 2014). Jedes Funktionssystem bringt Inklusion und Exklusion gleichermaßen hervor. Kein Mensch wird ausgeschlossen, sondern nur kommunikative Zuschreibungen benannt (vgl. Terfloth 2013).

Das Begriffspaar Inklusion/Exklusion kann, aus systemtheoretischer Sicht, als ein Instrument zur Gesellschaftsanalyse gesehen werden (vgl. ebd.).

 

Inklusion – aus Sicht der Erziehungswissenschaft

In der Erziehungswissenschaft kursieren ebenfalls unterschiedliche Begriffsverständnisse von Inklusion. Hier wird zwischen einem engen und einem weiten Inklusionsbegriff unterschieden. Der enge Inklusionsbegriff bezieht sich vorrangig auf Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Der weite Inklusionsbegriff richtet sich an Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Heterogenitätsdimensionen und mit ihm soll die Vorstellung einer Zwei-Gruppen-Theorie (behindert/nicht behindert) überwunden werden. Der weite Inklusionsbegriff findet sich bereits in der 1994 verabschiedeten Salmanca-Erklärung der UNESCO.

Die Deutsche UNESCO-Kommission definiert inklusive Bildung folgendermaßen:

„Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen – die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln. Nicht der Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen. Inklusion beinhaltet das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule. Inklusion rückt die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt und begreift Vielfalt als Chance für Lern- und Bildungsprozesse.“ (DUK; o. J.)

Hinz merkt an, dass der Inklusion dabei visionärer Charakter zugesprochen wird, an der es sich pädagogisch zu orientieren gelte, ohne dass das Ziel jemals vollkommen erreicht werden könne (Hinz 2010; S. 34 zit. in: Dammer 2011; S. 18).

Andreas Hinz definiert Inklusion normativ-pädagogisch folgendermaßen:

Inklusion wendet sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung und sichert allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe, ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zu. Jeder Mensch ist als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anzuerkennen. Jeder hat ein Recht auf uneingeschränkten Zugang zum Bildungsbereich und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes. Dort muss den individuellen Bedürfnissen aller entsprochen werden (vgl. Hinz 2006; S. 98; zit. in: Cramer/Harant 2014; S. 642).

Hinz versteht unter Inklusion ein Mittel zur Erreichung von Gleichberechtigung in der Gesellschaft (vgl. Cramer/Harant 2014; S. 643).

Eine breite Übernahme des Inklusionsbegriffs fand schließlich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 statt. Allerdings verstärkte sich hierdurch die Tendenz, den Inklusionsbegriff wieder im engeren Sinn, nämlich als Spezialthema mit einer spezifischen Zielgruppe, Menschen mit Beeinträchtigungen, aufzufassen (vgl. Hinz 2013).

Die Unschärfe des Inklusionsbegriffs bleibt nicht folgenlos.

Die Kultusministerkonferenz verabschiedete inzwischen verschiedene Empfehlungen, in denen sowohl der enge, als auch der weite Inklusionsbegriff vorkommen. Dies zieht praktische Folgen nach sich und führt dazu, dass der Inklusionsbegriff in den Landesgesetzen Einzug hielt, die Bundesländer inklusive Bildung jedoch unterschiedlich praktizieren (vgl. Löser/Werning 2015; S. 19f).

 

Fazit:

Durch den Versuch, etwas mehr Klarheit in den Nebel um das Begriffsverständnis von Inklusion zu bringen, kann ich abschließend feststellen, dass wir von einer einheitlichen Definition noch weit entfernt sind. Dadurch gestaltet sich die Umsetzung in der Praxis schwierig. Der menschenrechtlichen Vision einer inklusiven Gesellschaft können wir uns meines Erachtens nur annähern, wenn alle Disziplinen der Sozialwissenschaften interdisziplinär an einer Schärfung des Begriffs „Inklusion“ arbeiten. Es braucht Klarheit, was Inklusion konkret bedeutet (Begriffsverständnis) und wohin inkludiert werden soll (Gesellschaftsform), damit schließlich förderliche Konzepte zur gelingenden Umsetzung ausgearbeitet werden können. Inklusion ist ein fortdauernder Prozess, der meines Erachtens nur im Miteinander gelingen kann.

 

 

Literatur- und Quellenverzeichnis:

Bertmann, I./Demant, L. (2014): Inklusion und Gerechtigkeit: Voraussetzungen und Grenzen für Teilhabemöglichkeiten in der Gegenwartsgesellschaft. In: Soziale Probleme 25 (2014), 2, pp 301-316. URN: http://nbn-rosolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-448038 [Abruf: 09.07.2016].

Bieling, H.-J. (2000): Dynamiken sozialer Spaltung und Ausgrenzung. Gesellschaftstheorien und Zeitdiagnosen. Verlag Westfälisches Dampfboot. Münster.

Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2011): Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16436/grund-und-menschenrechte [Abruf: 09.07.2016].

Cramer, C., Harant, M. (2014): Inklusion – Interdisziplinäre Kritik und Perspektiven von Begriff und Gegenstand. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 17. Jg. 2014, Heft 4. Springer VS.

Dammer, K.-H. (2011): All inclusive? oder: Dabei sein ist alles? Ein Versuch, die Konjunktur des Inklusionsbegriffs in der Pädagogik zu verstehen. In: Pädagogische Korrespondenz (2011) 43, S. 5-30. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-opus-88224 [Abruf: 07.07.2016].

Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Online-Handbuch Inklusion als Menschenrecht. http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/index.php?id=310 [Abruf: 09.07.2016].

Deutsches Institut für Menschenrechte (2012): Inklusion ist Bestandteil jedes Menschenrechts. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/inklusion-ist-bestandteil-jedes-menschenrechts [Abruf: 09.07.2016].

Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) (o. J.): Was ist inklusive Bildung? http://www.unesco.de/bildung/inklusive-bildung/hintergrund-inklusive-bildung/inklusive-bildung-inhalte.html [Abruf: 10.07.2016].

Geiger, G./Lengsfeld, M. (2015): Inklusion – ein Menschenrecht. Was hat sich getan, was kann man tun?. Verlag Barbara Budrich. Opladen, Berlin & Toronto.

Hellmann K.-U./Schmalz-Bruns R. (Hrsg.) (2002): Theorie der Politik Niklas Luhmanns politische Soziologie. Suhrkamp Verlag. Frankfurt am Main.

Hinz, A. (2006): Inklusion. In: Antor, G./Bleidick, U. (Hrsg.). Handlexikon der Behindertenpädagogik. Kohlhammer. Suttgart.

Hinz, A. (2010): Inklusion – historische Entwicklungslinien und internationale Kontexte. In: Hinz, A./Körner, I./Niehoff, U. (Hrsg.): Von der Integration zur Inklusion. Grundlagen – Perspektiven – Praxis. Marburg, S. 33-52.

Hinz, A. (2013): Inklusion – von der Unkenntnis zur Unkenntlichkeit!? – Kritische Anmerkungen zu einem Jahrzehnt Diskurs über schulische Inklusion in Deutschland. In: Zeitschrift für Inklusion. http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/26/26 [Abruf: 10.07.2016].

Klein, F. (2010): Auf dem Weg zur inklusiven Erziehung und Bildung in den Kindertagesstätten der Bundesrepublik Deutschland. In: Zeitschrift für Inklusion. http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/121/121 [Abruf: 10.07.2016].

Löser J./Werning, R. (2015): Inklusion – allgegenwärtig, kontrovers, diffus? In: Erziehungswissenschaft 26 (2015) 51, S. 17-24. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-pedocs-115679 [Abruf: 09.07.2016].

Seifert, R. (2013): Eine Debatte Revisited: Exklusion und Inklusion als Themen der Sozialen Arbeit. In: http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/25/25 [Abruf: 07.07.2016].

Stichweh, R. (2013): Inklusion und Exklusion in der Weltgesellschaft – am Beispiel der Schule und des Erziehungssystems. In: Zeitschrift für Inklusion. http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/22/22 [Abruf: 05.07.2016].

Terfloth, K. (2013): Exklusion. http://www.inklusion-lexikon.de/Exklusion_Terfloth.php [Abruf: 09.07.2016]

Windolf, P. (2009): Inklusion und soziale Ungleichheit. In Stichweh, R./Windolf, P. (Hrsg.). Inklusion und Exklusion: Analysen zur Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. Wiesbaden VS.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
christinebenkert (17. Juli 2016). Was ist Inklusion – aus Sicht verschiedener Disziplinen? Inklusion. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrl


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4 Antworten

  1. Aylin Gülbol sagt:

    Hallo,
    ich finde es sehr interessant aus wie vielen Sichtweisen der Begriff Inklusion definiert werden kann und schwierig den Begriff als Definition festzulegen, aufgrund dieser unterschiedlicher Perspektiven. Ich teile die Meinung, dass jeder SuS die Möglichkeit bekommen soll, dass Beste aus ich herauszuholen. Dem gegenüber steht allerdings, dass es schwierig ist in einer Klasse mehrfach zu differenzieren. Aus der aktuellen Erfahrung heraus wäre der erste Schritt, dass die SuS selbstbestimmend inkludieren werden möchten -Wenn das der Fall ist dann kann die Zusammenarbeit beginnen. Anderenfalls funktioniert es nicht.

  2. michaelalepp sagt:

    Hallo Christine,

    bitte nicht falsch verstehen, aber an Deinem Beitrag gefällt mir am Besten Dein Fazit.

    Vor allem der Satz: “…Es braucht Klarheit, was Inklusion konkret bedeutet (Begriffsverständnis) und wohin inkludiert werden soll (Gesellschaftsform),…”, hat genau, das getroffen, worüber ich schon seit Modul 6 nachdenke.
    Es wird immer nur gesagt, man SOLL, man MUSS, aber was man muss und vor allem wohin man soll, das wird nicht konkretisiert.
    Für mich ist das ähnlich, wie wenn ich auf einer Party eingeladen bin und der Gastgeber sagt, bring einfach irgendetwas zum Essen mit. Bestimmt kennt jeder diese Situation, aber man kann nicht so einfach irgendetwas mitbringen, denn sonst gibt es beispielweise 10 Nudelsalat und der Rest fehlt. Somit wäre das Büffet doch sehr einseitig, auch wenn es 10 Variationen eines Nudelsalates wären.
    Erst die Vielfalt mach doch alles schmackhafter.
    Um bei meinem Beispiel zu bleiben, ist es mir viel lieber der Gastgeber sagt: ” Wir machen ein Büffet, mit multikulturellen Speisen und uns fehlt noch ein Nachtisch.”
    Aber oft beilbt es eben bei diesen ungenauen Aussagen, man soll einfach etwas mitbringen, weil den Gastgebern wahrscheinlich selbst der Überblick fehlt, sie unorganiseirt sind.
    Ich finde so ist das mit der Inklusion auch, man möchte etwas machen, weil man “gezwungen” ist etwas zu tun, weiß aber nicht was und wie, man hat keine Ahnung wer für wen oder was zuständig ist. Jede/r wurstel einfach so vor sich hin und hofft, dass etwas Brauchbares dabei herauskommt.

    Ich hoffe sehr, dass sich dies in der Zukunft ändern wird.

    Liebe Grüße
    Michaela

  3. Anna-Kristina Pfeifer sagt:

    Vielen Dank für Deinen Beitrag, Christine. Ich finde es sehr spannend und aufklärend die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den verschiedenen Disziplinen so klar dargestellt zu bekommen. Ich schließe mich Deiner Meinung, dass eine einheitliche Definition für die Umsetzung in der Praxis hilfreich wäre. Allerdings ist es für uns, als Studierende der Sozialen Arbeit, auch spannend keine einheitliche Definition des Konzepts vorzufinden, sondern mit unseren Beiträgen aufzuzeigen, was alles unter dem Schlagwort „Inklusion“ verstanden und dazu geordnet werden kann. Dadurch wird die Weite und Tiefe des Konzepts deutlich. In meinem Beitrag habe ich ein Zitat von Adorno angebracht, das mir gefällt und auch den visionären Charakter des Konzepts verdeutlicht: „Ohne Angst verschieden sein können“ (Adorno 1944). Interessant dazu ist auch folgender Online-Artikel von Dieter Katzenbach und Joachim Schroder: http://www.inklusion_online.net/index.php/inklusion_online/article/view/176/176

    Adorno, T.W. 1951: Minima Moralia. Reflexionen aus dem beschädigten Leben. In: Gesammelte Schriften, Band 4. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

    Katzenbach, Dieter und Joachim Schroeder 2007: „Ohne Angst verschieden sein können“ Über Inklusion und ihre Machbarkeit. Zeitschrift für inklusion-online.net. Internetquelle: http://www.inklusion_online.net/index.php/inklusion_online/article/view/176/176
    LINK [Abruf 22.07.16]

  4. tuelaycavus sagt:

    Hallo Christine,
    Ich finde es spannend und doch zugleich irritierend wie INKLUSION aus verschiedenen Sichtweisen gesehen, erlebt und gefühlt wird.
    Du schreibst dass noch keine einheitliche Definition besteht und dass Inklusion ein fortdauernder Prozess ist, der in zwischenmenschlichen Beziehungen gelingen kann. Diese Sichtweise teile ich gerne mit.
    Der Begriff INKLUSION gewinnt immer mehr an Bedeutung.
    Für viele Betroffene hat nämlich neben einer persönlichen auch eine politische Bedeutung.
    Dort wo man ist, einen Lebenssinn zu finden, Stigmatisierung zu überwinden ein selbstbestimmtes Leben zu führen und seinen Platz in der Gesellschaft zu finden. Inklusion kann Empowerment manifestieren.
    Der Begriff Inklusion ist relativ neu im psychosozialen Bereich. Die Inklusions-Elemente jedoch wie: die Partizipation und Selbstbestimmung, sind bereits Elemente im psychosozialen Bereich / Psychiatrischer Tätigkeit.
    Üben wir nicht schon Jahrzehnte Inklusion aus!?
    In Artikel 3 des Grundgesetzes steht seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (www.aktion-mensch.de/was-ist-inklusion).
    Zum Nachlesen von der Geschichte der Inklusion: Inklusion in Deutschland: Definition und Geschichte | Lernen | Wissen http://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/lernen…/inklusion-definition-geschichte.ht.

    Es bleibt weiterhin spannend!

    „Ein Baum, der fällt, erregt mehr Aufsehen,
    als ein Wald der wächst“ (Tibetische Weisheit)
    Quelle: Recovery praktisch Seite 5: http://www.pflege-in-der-psychiatrie.eu/files/…/Recovery_praktisch-_PDF_Version_2012.p...

    Liebe Grüße Tülay

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