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Inklusion ist Beziehungsarbeit -Schwerpunkt Schule-

Inklusion ist Beziehungsarbeit -Schwerpunkt Schule-

inklusion

Abbildung 1: Praetor Intermedia UG, Behindertenrechtskonventin.info


 

  • Inklusion an Schulen – eine Organisationsentwicklung
  • Interview mit einer Förderschullehrerin
  • Ideen/Projekte zur positiven Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung

 

Inklusion an Schulen – eine Organisationsentwicklung

Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der gleich einer partnerschaftlichen Beziehung beidseitige Beziehungsarbeit voraussetzt. Inklusion geschieht oder passiert nicht einfach so, sondern bedarf der Organisationsentwicklung –besonders in geregelten und strukturierten Bereichen wie zum Beispiel dem Bildungsbereich (vgl. Gloystein/Barth 2016). Strukturen im Bildungsbereich, die über Jahre hinweg nicht auf Inklusion ausgerichtet waren, sondern überwiegend Selektionsfunktion hatten, müssen überdacht und angepasst werden. Festgefahrene Einstellungen und Ansichten müssen entkräftet werden. „Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung“ und die „pädagogischen Herausforderungen unserer Zeit fordern die meisten Institutionen dazu auf, sich von Grund auf neu zu definieren“ (ebd.). Damit Inklusion an Schulen gelingen kann, muss die gesamte Gesellschaft erfasst und erreicht werden (vgl. Gloystein 2014 und Scharmer 2005: 11 in Gloystein/Barth 2016). Bereits 1948 wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in Artikel 26 formuliert:

  • „Jeder hat das Recht auf Bildung“,
  • „Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten [sic!] der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung“,
  • „Die Bildung muß [sic!] auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein“,
  • „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen“.

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschreibt dabei zum einen das Recht eines jeden Menschen auf Bildung und Schulbesuch, einschließlich der Pflicht des Staates, den Schulbesuch zumindest in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich und den Zugang zu allen Schulen einschließlich der berufsbildenden diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verlangt aber gleichzeitig auch von den Staaten, zumindest den Besuch der Elementarschule verpflichtend zu gestalten“ (Praetor Intermedia UG).

Innerhalb dieser Gesellschaft weist jeder Mensch Defizite auf, jeder ist verschieden, wodurch im Sinne der Inklusion die egalitäre Differenz das „Normale“ ist (vgl. Prengel 1995).  „Bei der egalitären Differenz geht man der Frage nach Verschiedenheit und Gleichberechtigung von Menschen nach, wobei Egalität und Differenz sich als wechselseitig bedingt verstanden wird“ (Groß, R. in Bildung). Inklusion als gelebter Prozess findet demnach in Systemen statt, „in denen Menschen von den Funktionssystemen als Personen für relevant gehalten werden“ (Luhmann in Quack/Schmidt 2013: 5) und somit zum Bestehen des Systems beitragen. Wie kann Inklusion somit an Schulen gelingen, so dass jeder Schüler seine tragende Rolle im Schulsystem einnehmen kann? Nachfolgend wird beispielhaft auf die mich betreffenden Hessischen Rahmenbedingungen eingegangen. Das Hessische Kultusministerium ist für unsere Schulen die rahmengebende Instanz. Innerhalb des Schulrechtes wird die individuelle/sonderpädagogische Förderung durch Verordnungen und Richtlinien/Gesetze des Hessischen Kultusministeriums  geregelt. Im Hessischen Schulgesetz ist unter anderem im Ersten Teil das „Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule“, im Zweiten Teil „Unterrichtsinhalte und Stundentafeln“ und im Dritten Teil der „Schulaufbau“ inklusive „Gliederung und Organisation der Schule“ detailliert geregelt. Doch wer unterstützt und qualifiziert den inklusiven schulischen Entwicklungsprozess? Im schulischen Bereich kommt den sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowohl beratend und organisierend als auch durch individuelle Einzelförderstunden eine maßgebliche Bedeutung zu, die durch das Inkrafttreten des novellierten Hessischen Schulgesetzes und der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)” im Jahr 2011 nochmals verstärkt wurde. Aufgabe des BFZ ist die frühzeitige Unterstützung der Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen durch qualifizierte Förderschullehrkräfte. Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Sprachschwierigkeiten sowie Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung werden durch regionale Beratungs- und Förderzentren betreut. Für die Förderungen in den Schwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie bei kranken Schülerinnen und Schülern sind überregionale Beratungs- und Förderzentren zuständig. „Durch gewachsene Strukturen des Gemeinsamen Unterrichts und der präventiven Arbeit der Beratungs- und Förderzentren an allgemeinen Schulen […] entwickelte sich der aktuelle Gemeinsame Unterricht zum landesweiten Inklusiven Unterricht weiter“ (Hessisches Kultusministerium). Grundlegende Schritte bis hin zur Feststellung eines Förderbedarfes sind in dem Blogbeitrag „Inklusion und das Fehlen von Ressourcen“ gut beschrieben.  Ein weiterer Beitrag „Die Sicht einer Förderschullehrerin zu zum Thema Inklusion“ bestätigt die Aussagen nochmals und rundet das erhaltene Bild ab.

 

Interview mit einer Förderschullehrerin

Mit meinem Beitrag möchte ich der Frage nachgehen, wie Inklusion, d.h. die egalitäre Differenz aktuell an Schulen gelebt und gespürt wird. Ich möchte eine Einschätzung darüber erhalten, was im Sinne der Inklusion als gelingend oder aber noch als defizitär empfunden wird. In dieser Intention habe ich am 28.06.2016 ein Interview mit einer Förderschullehrerin – Fachrichtungen LH (Lernhilfe) und EH (Erziehungshilfe)- geführt, die mit 28 Wochenstunden im Auftrag des BFZ in der Modellregion Wetteraukreis tätig ist:

Immer mehr Förderschulen werden aufgelöst. Wer entscheidet eigentlich, in welche Schule ein Kind gehen soll?

Generell haben die Eltern das Recht die Schule zu bestimmen, auf die ihr Kind gehen soll. Eine Empfehlung gibt aber die Klassenlehrkraft und (falls nötig) die Förderschullehrkraft. Letztendlich spielen die Noten auch eine Rolle, welche Schulform für das Kind geeignet ist (Übergang 4/5 oder 6/7). Auch die Schulleitung muss der Aufnahme zustimmen.

Wie genau kann ich mir dein Aufgabengebiet vorstellen?

Ich habe das Glück, dass sich meine 28 Wochenstunden im jetzigen Schuljahr auf eine einzige Regelschule konzentrieren. Viele meiner Kollegen/innen müssen ihre Stunden an unterschiedlichen Schulstandorten leisten. Zu meinen Aufgaben gehören die Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schülern, die  Einzelförderung, Kleingruppenförderung, Diagnostik, Teilhabe am Unterricht sowie die Dokumentation. Eine festgelegte Struktur, wie genau die Förderung der Kinder aufgebaut sein soll, gibt es nicht. Hierbei liegt es somit in meiner Hand, wie ich die Förderung mit Leben fülle. Ich versuche bei „meinen Kindern“ zumindest in den Hauptfächern, wie Mathe und Deutsch, am Klassenunterricht teilzuhaben und sowohl die Schüler als auch die Lehrkraft zu unterstützen. Hier ist die Form des Frontalunterrichts am wenigsten geeignet, da ich dabei kaum intervenieren, unterstützen und fördern kann. In Phasen der freien Arbeit ist es dann möglich, individuelle Abstriche zu machen, Aufgaben umzustellen oder ähnliches. Teilweise stelle ich separates Unterrichtsmaterial zu dem jeweiligen Thema zur Verfügung, natürlich immer in Absprache mit den jeweiligen Lehrern. Die Konzeption der angemessenen Klassenarbeiten fällt, ebenfalls in Absprache mit der Regelschullehrkraft, überwiegend in meinen Aufgabenbereich.

Somit ist deine Arbeit schon sehr von einer guten Zusammenarbeit mit den Regelschullehrkräften abhängig?

Ja auf jeden Fall. Schön wäre es, wenn die Unterrichtseinheiten gemeinsam besprochen werden und Themen zum Beispiel in Form eines Wochenplanes gemeinsam von mir und der Regelschullehrkraft entwickelt werden würden. Die beste Variante wäre, wenn Förderschullehrer einer Klasse fest zugewiesen wären und den Unterricht auf Augenhöhe mit der Regelschullehrkraft aufbauen könnte.

Was läuft aus deiner Sicht hinsichtlich Inklusion schon richtig gut?

Die Zusammenarbeit innerhalb des BFZ ist sehr gut. Es findet regelmäßig eine kollegiale Beratung im Team und im regionalen Team zu den einzelnen Schülern statt. Generell kann hier alles besprochen und gemeinsam erörtert werden, wie das weitere Vorgehen ist.
Was auch sehr gut läuft, ist die Akzeptanz unter den Schülern. Seither habe ich persönlich erlebt, dass die inklusive Beschulung für Kinder mit Förderschwerpunkten positiv verlaufen ist, sie von ihren Klassenkammeraden/innen auch inhaltlich mitgezogen und gepuscht wurden, sodass ihre Defizite kaum eine Rolle spielten. Generell ist Inklusion seitens der Kinder weniger problematisch, als vielleicht für Eltern oder Lehrkräfte.

Welche Punkte sind noch verbesserungswürdig bzw. welche Organisationsentwicklungen sind noch nötig?

Inklusion heißt eigentlich nicht, dass ich förderbedürftige Schüler aus der Gruppe herausnehmen sollte, um sie separat zu beschulen, sondern dass sie zusammen im Klassenverband beschult werden. Leider ist dies schwierig, da sich Lehrer und/oder Schüler durch z.B. zusätzliche Erklärungen der Förderschullehrkraft an die inklusiv beschulten Kinder und den dadurch entstehenden Geräuschpegel gestört fühlen.

Inklusive Beschulung nach dem Können des Einzelnen funktioniert aber am besten innerhalb der freien Arbeitsphasen mit einem gemeinsamen Einstieg in das Unterrichtsthema. Hier kann individuell, mit zum Beispiel verschiedenen Arbeitsblättern oder Aufgaben, differenziert werden. Weiterhin wäre aus meiner Sicht eine gemeinsame Unterrichtsvorbereitung seitens der Regelschullehrer und Förderschullehrer optimal. Dies setzt allerdings eine gute Kooperation mit zeitaufwändigen Absprachen voraus.

 

Ideen/Projekte zur positiven Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung

Verbesserungsvorschläge und Ideen für Projekte, die das Voranschreiten der Inklusiven Bildung fördern, sollten auf Basis der Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft wachsen. Auf Basis einer im Juni 2016 von der pädagogischen Schulleitung durchgeführten Schülerbefragung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule für psychisch kranke Schüler und Schülerinnen konnte ein Meinungsbild der 10-18jährigen erstellt werden. Die Wünsche und Aussagen von Schülern und Schülerinnen, die derzeit Unterstützung für die Bewältigung des Schulalltages benötigen, regen zum Nachdenken an.

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Abbildung 2

 

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Abbildung 3

 

Sehr deutlich wird aus diesen Meinungen der Schüler/innen der Wusch nach individueller Hilfestellung, Akzeptanz, Rücksicht und Verständnis für differenzierte Problemlagen sowie der Wunsch auf uneingeschränkte Teilhabe.

Eine schöne Idee, um Regelschullehrer/innen mit teilweise unbekannten und dadurch verunsichernden Problemlagen von Schüler/innen vertrauter zu machen, wurde von der pädagogischen Leiterin der zuvor genannten staatlich anerkannten Ersatzschule für Kranke eingebracht: „Wie wäre es, wenn man die Lehrer der umliegenden Regelschulen zu der seither internen Fortbildung zu Krankheitsbildern (z. Bsp. Autismus, Schizophrenie, Psychosen, Zwangsstörungen) oder zu pädagogischen Fortbildungen (z. Bsp. Umgang mit traumatisierten Kindern, Bindungsstörung bei Kindern und Jugendlichen) einladen würde? Gegenseitige Hospitationen von Lehrern der Ersatzschule und benachbarter Regelschulen werden bereits gerne wahrgenommen.“

 

Fazit

Auf Basis der vorangegangenen Erkenntnisse bleiben folgende Verbesserungsvorschläge/Ideen für eine sich weiterhin positiv entwickelnde inklusive Bildung an Regelschulen festzuhalten:

  • engere Verzahnung der Lehrer/innen mit den Förderschullehrern/innen des BFZ, hin zu einem gemeinsam gestalteten Unterricht
  • Ausweitung des Schulpersonals um Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter
  • Ausweitung der Lehramtsstudieninhalte um intensivere pädagogische Anteile
  • teilweise Überarbeitung der Unterrichtsstruktur (vgl. Lütje-Klose 2012: 221f)
  • Aufklärung, Schaffung von Transparenz und Sensibilisierung aller Beteiligten (vgl. Lütje-Klose 2012: 238ff)

Inklusion an Schulen, wie aber auch in anderen Bereichen, bedarf der kontinuierlichen Weiterentwicklung und aktiven Mitarbeit aller Beteiligten. Die Autorinnen F. Heinzel (Professorin für Erziehungswissenschaft) und U. Geiling (Professorin für Lernbehindertenpädagogik) beschreiben in ihrem Buch „Demokratische Perspektiven in der Pädagogik“, welches die Anerkennung von Differenz nach Annedore Prengel präsentiert und diskutiert, unter einem Kernaspekt der Inklusion, dass „Inklusion […] ein kontinuierlicher Prozess [ist], nicht ein Status, der erreicht werden kann“ (Heinzel/Geiling 2004: 41). Inklusion als gelebte Beziehungsarbeit zu beschreiben, erscheint daher treffend, denn jeder Teil des Systems muss selbstreflektiert auf den anderen zugehen, an sich selber arbeiten, offen und wohlwollend sein für die unterschiedlichsten Defizite und für neue Strukturen, bereit sein Hilfe zu leisten und eigene Wünsche hinten anzustellen.

 

Quellen:

Heinzel, Friedrike/Geiling, Ute: Demokratische Perspektiven in der Pädagogik, Annedore Prengel zum 60. Geburtstag, 1. Auflage, Wiesbaden 2004

Lütje-Klose, Birgit/Werning, Rolf: Einführung in die Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen, 3. Auflage, München 2012: 203ff

Luhmann, Niklas: Soziologische Aufklärung. Bd. 6, die Soziologie und der Mensch, Opladen 1995

Prengel, Annedore:  Pädagogik der Vielfalt, Verschiedenheit und Gleichberechtigung in Interkultureller, Feministischer und Integrativer Pädagogik,  2. Auflage, Opladen 1995

Quak, Angela/Schmidt, Andrea: Inklusion/Exklusion: Eine Multidisziplinäre Einführung, in Fachgebiet C: Geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit, basa-online-modul O7, 2013

Internetquellen:

Gloystein, Dietlind/Barth, Ulrike: Vom Richtung finden beim Treiben – Inklusive Schulentwicklung mit einer externen Prozessbegleitung und dem Index für Inklusion starten – ein Erfahrungsbericht. Zeitschrift für Inklusion, [S.l.], Apr. 2016. ISSN 1862-5088. Verfügbar unter: http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/342/286 (Zugriff 27.06.2016)

Groß, Regina: Bildung: Egalitäre Differenz in der Bildung von Annedore Prengel. Verfügbar unter: http://www.univie.ac.at/hypertextcreator/bildung/site/browse.php?artiid=1148&arttyp=k#  (Zugriff: 08.07.2016)

Hessisches Kultusministerium: Schule, individuelle Förderung: Inklusion. Verfügbar unter:  https://kultusministerium.hessen.de/schule/individuelle-foerderung/inklusion (Zugriff: 08.07.2016)

Praetor Intermedia UG, Behindertenrechtskovention.info: Allgemeine Erklärung der Menschenrecht,  Die UN-Menschenrechtscharta: Bildung. Verfügbar unter: http://www.menschenrechtserklaerung.de/bildung-3681/ (Zugriff: 14.07.2016)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Praetor Intermedia UG, Behindertenrechtskonventin.info. Verfügbar unter:    http://www.behindertenrechtskonvention.info/inklusion-3693/ (Zugriff: 15.07.2016)

Abbildung 2, 3 und Beitragsbild: Fotos einer staatlich anerkannten Ersatzschule für Kranke (Juni 2016)

 

 

 

 

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Steff (18. Juli 2016). Inklusion ist Beziehungsarbeit -Schwerpunkt Schule-. Inklusion. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrv


Steff

35 Jahre, 2 Kinder

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2 Antworten

  1. melaniemelissaaschenbruecker sagt:

    Hallo Steff,
    ich finde deinen Beitrag sehr gelungen. Insbesondere die Schülerumfrage ist sehr aufschlussreich und verdeutlicht, wie sich psychisch kranke Schüler an Regelschulen fühlen müssen.
    Ein Mädchen der Wohngruppe in der ich arbeite, die ebenfalls psychisch erkrankt ist , besuchte bis März eine reguläre Berufsschule, um dort ihren Hauptschulabschluss nachzumachen. Leider hatte sie enorme Konflikte mit einem Lehrer, sodass ein Schulbesuch nicht weiter möglich war. Auch wenn das Mädchen wirklich nicht einfach ist, war ich dennoch ein wenig erschüttert, wie wenig Verständnis der Lehrer für sie aufbringen konnte. Er gab ihr von Anfang an keine Chance und beide provozierten sich gegenseitig, sodass es immer wieder zu Ausrastern des Mädchens kam und sie sich in seinem Unterricht komplett verweigerte.
    Der Lehrer ging sogar soweit, in unserer WG anzurufen und uns Vorwürfe über unsere Arbeit zu machen. (À la “sie bekommt alles was sie will, wir sollten sie mal arbeiten schicken, damit sie sieht wie hart es ist, Geld zu verdienen, wir als Steuerzahler finanzieren ihr ganzes Leben, sie wird eh nie einen Abschluss bekommen und dann bezahlen wir ihr auch noch das Harz IV” und so weiter). Da sich die Probleme nach und nach auch auf andere Lehrer übertrugen, wurde ihr seitens der Schule empfohlen, sich von der Schule abzumelden, da sie für den Unterricht nicht mehr tragbar sei.
    Auch wenn ich verstehen kann, dass solch ein schwieriger Schüler die Leistung der anderen Schüler beeinträchtigt und es nicht ständige Ausnahmen und zweite Chancen für einen Einzelnen geben kann, war ich doch enttäuscht, wie wenig pädagogisches Verständnis manche Lehrer besitzen. Es scheint, als wurde das Mädchen von Anfang an aufgrund ihrer Erkrankung abgelehnt. Ich denke, dass Inklusion in Schulen noch lange nicht gelebt wird und dass ein enormes Umdenken des Lehrpersonals, sowie eine Umstrukturierung des Schulsystems dringend erforderlich ist. Die von dir genannten Verbesserungsvorschläge, sowie die Fortbildungen für Regelschullehrer bzgl. der verschiedenen Krankheitsbilder, finde ich super.

    Liebe Grüße
    Melanie

  1. 21/07/2016

    […] Hier und hier findet ihr Blogbeiträge, die das Thema weiter aufgreiften und ergänzen. […]

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