Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen – Eine Möglichkeit zur Inklusion
- Selbstbestimmung und Inklusion
- Begriffsbestimmung, Organisationsformen und Finanzierung der Persönlichen Assistenz
- Besondere Eigenschaften des Arbeitsverhältnisses
Persönliche Assistenz, was ist das?
„Persönliche Assistenz ist ein individuelles Hilfemodell, das auf Kooperation des Unterstützenden (Assistenten) und des Hilfeempfängers […] basiert […].“ (VAB a) Nicht der pflegeabhängige und behinderte Mensch soll dort hingehen wo es die notwendige Assistenz gibt, sondern die Assistenz wird dort offeriert, wo die Hilfe benötigt wird. Also beispielsweise zu Hause, in Bildungseinrichtungen, am Arbeitsplatz und Freizeitstätten. Der Grundgedanke der Persönlichen Assistenz ist das Recht auf Selbstbestimmung und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. (vgl. Müller 2011, S. 23) Selbstbestimmung behinderter Menschen setzt voraus, dass erforderliche Hilfe möglichst unabhängig von Institutionen und deren fremdbestimmenden Zwängen organisiert wird. (vgl. MOBILE b 2001, S.25) Hilfe in Sondereinrichtungen bedeutet immer einen gewissen Grad an Exklusion, wohingegen die Persönliche Assistenz eine wirkliche Möglichkeit der Inklusion darstellt. Persönliche Assistenz soll den behinderten Menschen in die Lage versetzen, sein Leben in möglichst allen Bereichen autonom zu gestalten. D.h. er soll eine tatsächliche Wahlfreiheit bezüglich seines Lebensstils bekommen, seine Persönlichkeit frei entfalten und seine Interessen verwirklichen und wahrnehmen können. Das Modell der persönlichen Assistenz ermöglicht es dem behinderten Menschen sein Personal frei zu wählen und frei darüber zu entscheiden, welche Hilfe er von diesem Personal in Anspruch nehmen möchte. Er lernt sein Personal nach seinen spezifischen individuellen Anforderungen an. „Nach einer gewissen Zeit verfügt dieses Personal über spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Tätigkeit in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis notwendig sind. Das bedeutet letztendlich, dass dies die größtmögliche Qualität für die behinderten ArbeitgeberInnen darstellt. Qualität aus Sicht des Menschen mit Behinderung und nicht aus Sicht der medizinisch/pädagogisch geprägten Fachebene.“ (Sturmböck, S.3)
“Heute kann ich tun und lassen was Ich will”: Interview mit einem Assistenznehmer
Ein Video (ohne Audio) der dänischen Organisation “Bruger-Hjælper-Formidlingen” über alltägliches Leben mit Persönlicher Assistenz:
Wie wird Persönliche Assistenz organisiert?
Bei der Organisation Persönlicher Assistenz kann zwischen direkter und indirekter Assistenz unterschieden werden.
Direkte Assistenz meint das sog. Arbeitgebermodell. Hierbei ist der behinderte Mensch Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. „Der Mensch mit Behinderung beschäftigt seine Assistenten in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und meldet einen ‚Betrieb im eigenen Haushalt’ an.“ (Müller 2011, S. 96) Dieses Modell gewährleistet zwar umfassende Autonomie, gleichzeitig muss der behinderte Mensch allerdings über weitreichende Kompetenzen verfügen.
- Personalkompetenz – geeignetes Personal suchen, Vorstellungsgespräche führen, Erwartungen an Arbeitnehmer klar definieren.
- Anleitungskompetenz – entscheiden „wer was wie macht.“ (ebd., S.97)
- Organisationskompetenz – Aufgaben, Arbeitsumfang und Dienstpläne festlegen.
- Finanzkompetenz – bürokratischer und technischer Aufwand der Abrechnung mit den Kostenträgern.(vgl. ebd., S.95 ff)
Die indirekte Assistenz wird über eine Assistenzorganisation (Verein oder Genossenschaft) realisiert. (vgl. MOBILE b 2001, S.18) Dies bedeutet, dass der Mensch mit Behinderung die Finanzkompetenz an die Assistenzorganisation abgibt. Die Anleitungs- und Organisationsverantwortung behält er jedoch bei, während die Personalkompetenz ggf. eingeschränkt wird. Der Mensch mit Behinderung entscheidet zwar weiterhin darüber welchen Assistenten er in Anspruch nehmen möchte, allerdings werden die Assistenten von der Assistenzorganisation eingestellt und haben mit dieser ein abhängiges Arbeitsverhältnis. (vgl. Müller 2011, S.101)
Wie wird Persönliche Assistenz finanziert?
Die Finanzierung der Persönlichen Assistenz gestaltet sich komplex, da in Deutschland unterschiedliche Kostenträger zuständig sind. In vielen Fällen werden die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung allerdings über die Leistungen der Pflegeversicherung finanziert. Da diese Leistungen jedoch oftmals nicht ausreichen, müssen sie beispielsweise durch Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe ergänzt werden, welche allerdings nur bei finanzieller Bedürftigkeit des Menschen mit Behinderung geleistet wird. Über die Eingliederungshilfe, die zu den Sozialhilfeleistungen gehört, können Assistenzstunden für Bildung und Freizeitgestaltung finanziert werden. Der Kostenträger für die Arbeitsassistenz ist das Integrationsamt. Seit 2008 können Leistungen zur Persönlichen Assistenz auch als kostenträgerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden. Dabei bekommt der Mensch mit Behinderung statt Sach- und Dienstleistungen die bewilligten Gelder ausgezahlt und bezahlt seine AssistentInnen selbständig im Arbeitgebermodell. (VAB b, S. 18)
Die Beziehung zwischen AssistenznehmerIn und Persönlicher AssistentIn
Wenngleich das Verhältnis zwischen AssistenznehmerIn und Persönlicher AssistentIn wie andere Arbeitsverhältnisse auch vertraglich geregelt ist, bestehen doch einige Besonderheiten. Dies ist vor allem auf das zwar bewusste, aber gleichwohl häufig intensive Eindringen in sehr private und intime Bereiche der AssistenznehmerIn durch die Persönliche AssistentIn zurückzuführen. Auch die Rolle der ArbeitgeberIn anzunehmen und sich entsprechend zu verhalten kann ein Problem für den Menschen mit Behinderung darstellen, wenn die bislang gelebten Lebensumstände in Familie oder Heimen von Fremdbestimmung geprägt waren. Häufig müssen Menschen mit Behinderung daher erst lernen sich von Gefühlen der Dankbarkeit und von Zurückhaltung zu lösen, um sich über ihre eigenen Wünsche, Erwartungen und ihren spezifischen Bedarf bewusst zu werden und dies auch kommunizieren zu können. Da Persönliche Assistenz oft von Intimität und zeitlicher Intensität geprägt ist, stellt gegenseitige Sympathie zwischen AssistenznehmerIn und Persönlicher AssistentIn eine Grundvoraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis dar. Aber u. a. sind auch Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit wichtige Anforderungen an eine Persönliche AssistentIn. Wesentlich für ein Beschäftigungsverhältnis ist insbesondere auch, dass die Persönliche AssistentIn die selbstbestimmte Handlungskompetenz des behinderten Menschen akzeptiert und kein bevormundendes Verhalten an den Tag legt. Besonders wenn Persönliche AssistentInnen eine soziale oder pflegerische Ausbildung haben „besteht die Gefahr, dass die Persönlichen Assistentinnen durch ihre Professionalisierung eine fremdbestimmende Fachlichkeit […] verinnerlicht haben, die Nährboden für Konflikte bietet.“ (MOBILE a 2011, S. 289) Sowohl AssistenznehmerIn als auch Persönliche AssistentIn haben Rechte und Pflichten die sie beachten müssen bzw. an die sie gebunden sind. So ist die AssistenznehmerIn auch zur Gesundheitsfürsorge gegenüber ihren Persönlichen AssistentInnen verpflichtet und muss beispielsweise notwendige Pflegehilfsmittel bereitstellen. Vor allem in längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen in der Persönlichen Assistenz kann es u. U. schwierig werden ein angemessenes Verhältnis aus Nähe und Distanz zu wahren. Dies kann sowohl für die Persönliche AssistentIn als auch für die AssistenznehmerIn eine Belastung darstellen. Daher ist es unabdingbar, dass sich beide Seiten permanent im Klaren darüber sind, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, um so eine gewisse emotionale Distanz wahren zu können. (vgl. ebd., S. 251ff)
Fazit
Ich bin der Meinung, dass Persönliche Assistenz einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leistet und für viele Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben erst möglich macht. Einen Grenzbereich für Persönliche Assistenz stellen allerdings Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung dar, da sie gemäß §104 Satz 2 BGB als geschäftsunfähig gelten und demnach keine Rechtsgeschäfte eingehen können. Dennoch können auch geistig oder seelisch behinderte Menschen mit Persönlicher Assistenz leben. Da in ihrem Fall die Verantwortlichkeiten, also auch die Handlungskompetenz zumindest teilweise bei ihren rechtlichen BetreuerInnen liegen, ist die Selbstbestimmung zwar eingeschränkt. Die Persönliche Assistenz bietet aber dennoch eine Möglichkeit zur Inklusion.
Quellen:
MOBILE a – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. (Hrsg.) (2001): Handbuch Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Ein Schulungskonzept für AssistenznehmerInnen. Band A. Dortmund
MOBILE b – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. und Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln (Hrsg.) (2001): Handbuch Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Ein Schulungskonzept für Persönliche AssistentInnen. Band B. Dortmund und Köln
Müller, C (2011): Persönliche Assistenz. Kompendium von der Praxis für die Praxis. Hamburg
Sturmböck, E: Assistenz in München. URL: http://www.vif-selbstbestimmt-leben.de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/persoenliche_assistenz_2007.pdf (letzter Zugriff: 15.07.2016)
VAB a – Verein zur Assistenz Behinderter. URL: http://www.assistenzverein.de/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=3 (letzter Zugriff: 15.07.2016)
VAB b – Verein zur Assistenz Behinderter: Informationsbroschüre. URL: http://www.assistenzverein.de/images/stories/Informationsbroschüre_2014.pdf (letzter Zugriff: 15.07.2016)
Bildquelle: Eigene Bearbeitung auf Grundlage von waldryano, pixabay.com URL: https://pixabay.com/de/frau-und-rollstuhl-liebe-casal-1501124/ (letzter Zugriff: 17.07.2016)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
christianwacker (18. Juli 2016). Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen – Eine Möglichkeit zur Inklusion. Inklusion. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/qcrq
Interessant zu sehen, wie der Alltag mit einem persönlichen Assistenten aussieht. Ich finde auch, dass diese Tätigkeit die Inklusion behinderten Menschen viel helfen könnte und eine echte Möglichkeit an Selbstbestimmung anbieten kann. Wie Sie erwähnen, ist es bei Menschen mit geistiger Behinderung anders geregelt, aber das sollte auch gefördert werden.
Hallo zusammen,
Ich hätte hir auch noch ein paar Fragen.
Ich arbeite bei einer Frau die MS hat.
Was genau sind eigendlich die Aufgaben einer Assistentin?
Ich sehe mich immer mehr als Putzfrau für alle 3 Personen in diesem Haushalt.
So habe Ich es mir nicht vorgestellt und ich als Assistentin bin überhaupt nicht geschützt.
Spitex zum Beispiel hat ihr Personal geschützt, da gibt es klare Regeln kein Frühlingsputzen , Fenster,Garage und Waschküch putzen. Ich muss auch die Betten waschen und Zimmer reinigen vom Mann und Sohn und die sind beide gesund. Bei der vorhergehender Stelle war es zimlich gleich Mann war im Rollstuhl und das meist das wir dort machen müssten war für sein gesunde Frau. Abwaschen,Küche putzen,waschen, bügeln, ganzes Haus putzen ,Pflanzen giessen und vieles vieles mehr.In den drei Stunden die wir dort waren und so ca. eine halbe Stunde
Durften wir noch etwas gutes tun für ihn .
Zum Schluss profitieren die gesunden Familien Mitglieder und die Kranken kommen viel zu kurz. Er sollten klare Regeln zum Schutz der Assistentin/ Assistentg eben.
Wir werden ausgenützt und sind die Putzlappen der gesunden Personen.
Hallöle,
ich muss – nachdem ich diesen Text gelesen habe – mal eine Frage stellen, die mir schon lange als Assistenz auf der Seele brennt.
Aufgrund des Machtgefälles – mit der Positions des Assistenznehmers als Arbeitgeber verbunden – sehe ich eine zunehmende Entwicklung hin dazu, dass die Angestellten eines Assistenznehmers mehr und mehr zu Butlern degradiert werden, da die Assistenznehmer ihre Selbstständigkeit nicht wahrnehmen wollen ( was nunmal aber nicht Sinn der ganzen Sache ist ) und zB. das Führen der Haushaltskasse an den Assistenten übertragen, also eine Verantwortung abgeben und damit der “Laienkraft” etwas zumuten, wofür sie nicht da ist. Was bedeutet also für einen Assistenznehmer Selbstständigkeit? Für einen Menschen, der nicht im Rollstuhl sitzt, bedeutet es sich um alles selbst zu kümmern, einen Überblick über seine Angelegenheiten zu haben und die Möglichkeit der Wahl zwischen aktiver Handlung und Untätigkeit zu haben, was sich in der Praxis dann schnell zu einem Verhältnis eines Kindes zu seiner Mutter entwickelt, dass gerne jeden Spaß im Leben mitnimmt, aber sich nicht mit dem auseinandersetzen möchte, was wirkliche Arbeit bedeutet.
Ein paar Beispiele dazu aus der Praxis:
1) Assistenznehmer geht um 22 Uhr schlafen, erwartet aber, dass der Assistent bis 24 Uhr wach bleibt und die Wäsche wäscht, oder mit dem Hund geht.
2) Assistenznehmer leitet nicht an und beschwert sich nachher über die für ihn unkorrekte Ausführung.
3) Aus dem Bereich Schulassistenz: Jüngerer Assistenznehmer und Schüler erwartet, dass der ältere Assistenznehmer für ihn eine Klausur schreibt ( also selbstständig die Aufgaben bearbeitet ) und nötigt ihn damit zu einem Täuschungsversuch.
Es wird selten wirklich geklärt, wie eine Unterstützung aussehen soll und oft nicht verstanden, dass auch der Assistenznehmer die Zeit die der Assistent mit einer Tätigkeit verbringt, eigentlich nicht für seine Freizeit nutzen sollte, sondern sich soweit er kann an den anfallenden Arbeiten beteiligen sollte.
Putzpläne sind da echt ein Graus, da er den Assistenten zur Putzfrau degradiert und dieser dann nicht mehr assistiert, sondern die Arbeit eigenständig übernimmt.
Ebenso verhält es sich mit einer Autofahrt. Der assistenznehmer leitet an, wohin gefahren werden soll und sollte es nicht dem Assistenten überlassen, eigenständig den Weg zu finden.
Wie steht die Literatur, das Konzept der Assistenz, denn dazu? Wird die Eigenverantwortung, die Selbstständigkeit des Assistenznehmers jemals in der Hinsicht konkret umrissen?
Wie ist die Haltung zur Wertschätzung der Arbeit des Assistenten? Ich lese öfters davon, dass “bitte” und “danke” nicht zum Vokabular des assistenznehmers gehören sollten, was selbst in anderen Firmen nicht der Fall ist, auch wenn dort ein stärkeres Machtgefälle vorherrscht. Was steht zur wertschätzenden Haltung gegenüber des Assistenten? Auch diese “ich tue jetzt dies”-Haltung steht völlig konträr zu einer Wertschätzung der geleisteten Assistenz, finde ich.
Liebe Grüße,
Becca
Liebe Kommilitoninnen,
herzlichen Dank für Euer Feedback.
@Christina: Danke für Deine Anmerkungen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass Wohnheime für Menschen mit Behinderung grundsätzlich abgeschafft gehören, auch wenn sie ihrem Wesen nach immer ein Stück weit Exklusion bedeuten. Mir sind durchaus Fälle bekannt, in denen Menschen ein Leben in Wohnheimen bevorzugen, z. B. auf Grund der geregelten Tagesstruktur oder auch der sozialen Kontakte, die sie dort pflegen. Ich halte es allerdings für wichtig, dass Menschen mit Behinderung so weit als möglich eine Entscheidungsfreiheit darüber haben sollen, wie und wo sie leben möchten.
@Andrea: Auch vielen Dank für Dein Feedback. Die Problematik eines AssistentInnen “Verschleißes” in einigen Arbeitsverhältnissen ist mir durchaus bekannt. Jedoch hat eine hohe Fluktuation der Persönlichen AssistentInnen natürlich auch erhebliche negative Auswirkungen auf die AssistenznehmerIn, z. B. muss immer wieder neues vertrauenswürdiges Personal gefunden und spezifisch angelernt werden.
Entscheiden sich AssistenznehmerInnen zumindest teilweise für das Modell der indirekten Assistenz, also mittels einer Assistenzorganisation, können Sie auch auf professionelle Hilfestellungen dieser Organisation zurückgreifen. Dies kann für einige Menschen mit Behinderung vorteilhaft sein, insbesondere für Menschen mit aufwendigen pflegerischen/ gesundheitlichen Beschwerden, da die Assistenzorganisation über examiniertes pflegerisches Fachpersonal verfügt, welches beim Anlernen der Persönlichen AssistentInnen unterstützen kann. Ein weiterer Vorteil einer Assistenzorganisation ist, dass bei Konflikten zwischen AssistenznehmerIn und AssistenzgeberIn eine professionelle Mediation durch die Assistenzorganisation angeboten werden kann.
Schöne Grüße,
Christian
Hallo Christian,
ein sehr toller Beitrag, danke dafür!
Du schreibst, die Assistenz soll dort passieren, wo die Hilfe benötigt wird. Dies ist vollkommen richtig und auch sehe dies so. Dennoch stellt sich mir die Frage, wie du auch schon benannt hast, was geschieht mit den Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung? Durch ein Gespräch, mit einem Kollegen wurde dieses Thema angesprochen, er arbeitet in einem Heim für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung. Meine Aussage, die Wohnheime sollten abgeschafft werden, empfand er als total falsch. Wir haben lange diskutiert und letztendlich muss ich ihm recht geben. Eine Abschaffung der Wohnheime wäre nicht für alle Betroffene eine gute Entscheidung. Eher ein Umdenken im Wohnheimalltag wäre wünschenswert. Der überwiegende Teil solcher Einrichtungen verfügt ein Qualitätsmanagement und dieses beinhaltet die sogenannte Kundenzufriedenheit. Wer wird an dieser Stelle befragt die eigentlichen “Kunden” (BewohnerInnen) oder die Angehörigen? M. E. nach wird dieser Punkt durch die Rückmeldungen der Angehörigen abgehakt und nicht durch eine Befragung der BewohnerInnen. Sollten sie doch einmal befragt werden, können sie häufig keine eindeutigen Antworten auf ihr Wohlbefinden geben (aus Angst, aus Scham aus Dankbarkeit), vor allem Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung gelingt eine Einschätzung in diesem Umfang eher schwer.
Eine Abschaffung der Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigung ist meinen Augen, auch nicht der richtige Weg. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es möglich einen großen Teil davon abzuschaffen und durch eigene Wohnungen/Wohngemeinschaften zu ersetzen, aber nicht alle. Viel eher sollten sich die Angestellten in den Wohnheimen, durch einen Perspektivwechsel, die andere Seite anschauen und einmal darüber nachdenken, ob sie das für sich selbst auch so wollten. Mit dieser Form ist es durchaus möglich auch in Wohnheimen eine Persönliche Assistenz anzubieten!
Weiterführende Literatur als Empfehlung:
Marja Appel Willem Kleine Schaars: Anleitung zur Selbstständigkeit, Wie Menschen mit geistiger Behinderung Verantwortung für sich übernehmen. Juventa
Willem Kleine Schaars: Durch Gleichberechtigung zur Selbstbestimmung, Menschen mit geistiger Behinderung i Alltag unterstützen. Juventa
Lieber Christian,
auch von mir danke für deinen Artikel, der einen guten Überblick über das Thema persönliche Assistenz bietet. Für mich war auch der Aspekt Assistenznehmer_in als Arbeitgeber_in besonders wichtig; auch aus eigener Erfahrung, denn ich habe während meines Studiums als Assistentin gearbeitet und habe auch Freiwillige, die als persönliche Assistent_innen gearbeitet haben, begleitet.
Wie du schreibst, stellt insbesondere die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen Assistenznehmer_in und Assistent_in eine besondere Herausforderung dar, denn es entstehen in der Interaktion im Alltag und auch im Team manchmal große Dynamiken, die alle Beteiligten überfordern können. Rückblickend habe ich mir da oft mehr fachliche Begleitung gewünscht, denn aufgrund der großen persönlichen Nähe in der Assistenzsituation traten Konflikte auf, die letztlich nur gelöst wurden, indem entweder die Assistenznehmer_in das Assistenzverhältnis auflöste oder aber Assistent_innen sich anderweitig orientiert haben. Dass Sympathie und übereinstimmende Haltungen für dieses Verhältnis im Nähebereich eine ganz wichtige Voraussetzung darstellen und es manchmal nicht passt, sehe ich auch und auch, dass die Assistenznehmer_innen aufgrund der Intimität der Assistenz besonders verletztlich sind. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass einzelne Kund_innen das Verhältnis als Machtverhältnis gestalten und “lernen”, dass bei Konflikten die Lösung einfach darin liegt, diesem aus dem Weg zu gehen. Bei manchen Assistenznehmer_innen kam es dann zu einem regelrechten Assitent_innen-Karussel und das erschien und erscheint mir wenig nachhaltig und auch nicht inklusiv im Sinne einer allgemein verbindlichen wertschätzenden Haltung zu sein.
Das sind meine Gedanken dazu, aber meine Erfahrungen liegen auch schon einige Zeit zurück. Wie sind deine Erfahrungen? Auch wenn die Assistenz nicht an soziale oder pflegerische Fachlichkeit gebunden ist, scheint mir eine professionelle Begleitung dieser Prozesse doch sehr wichtig. Welche Angebote und Strukturen für die organisatorische und psychosoziale Begleitung in der Assistenz gibt es?
Danke und herzliche Grüße
Andrea
Hallo Christian,
danke für diesen sehr interessanten Einblick in den Alltag von Assistenznehmern. Besonders aufschlussreich fand ich deine Ausführungen zum Aspekt Assistenznehmer als Arbeitgeber – eine Facette, über die ich mir bis dato noch keine Gedanken gemacht hatte und die zeigt, wie hürdenreich und kräftezehrend die Umsetzung von Inklusion für die Betroffenen im Alltag noch ist.