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Inklusion in der Kinder und Jugendhilfe – Ein Überblick

  •  Inklusion findet in der Kinder- und Jugendhilfe überwiegend im Elementarbereich statt
  • Die „Große Lösung“ soll Hilfen für alle Kinder unter dem Dach der Jugendhilfe vereinen
  • Änderungen der Gesetze, Haltungen und Strukturen sind dringend erforderlich

 

Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

 

Inklusion findet in Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (KJH)  überwiegend im Elementarbereich statt. In Kindergärten und Grundschulen ist Inklusion längst kein Fremdwort mehr. Wie aber wird Inklusion in anderen Bereichen der KJH umgesetzt? Ist dies dort überhaupt schon Thema?

Die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen

Seit 2009 ist die UN-Behindertenkonvention auch in Deutschland rechtskräftig und verpflichtet soziale Einrichtungen dazu, allen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung soziale Teilhabe zu ermöglichen. Aufgabe der KJH ist es also, ALLE Kinder und Jugendliche sozial einzugliedern und Partizipationsmöglichkeiten für benachteiligte Kinder zu schaffen (vgl. Lütje-Klose 2012: 24).

Jedes Kind hat ein Recht auf Erziehung und Bildung. Jedes Kind ist gleichberechtigt und gleichwertig. Jedes Kind ist besonders und einzigartig (vgl. Schnell 2013: 93). Dies schließt nicht nur Kinder mit Behinderungen ein, sondern alle Kinder, die sich durch Nationalität, Kultur, Sprache, Religion oder sozialen Status von anderen unterscheiden (vgl. Feuser 2013:100).

Inklusion bedeutet also, eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies betrifft alle Bereiche des Lebens, z.B. Bildung, Arbeit, Familie und Freizeit. Jedes Mitglied der Gesellschaft wird voll und ganz akzeptiert und soll eine Chance auf Teilhabe haben. Unterschiede und Anderssein sind selbstverständlich und werden als Bereicherung angesehen (vgl. Behinderung.org).

Inklusion in Kindertageseinrichtungen

In §22a Abs. 4 SGB VIII ist Inklusion für Kinder in Kindertageseinrichtungen fest geregelt: Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden […].“.

In Kindertageseinrichtungen ist die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen wohl am stärksten ausgeprägt und scheint mittlerweile „normal“ zu sein (vgl. Papke 2013: 113). Lediglich 28% der Kinder mit Behinderungen werden in Sondereinrichtungen betreut (vgl. Eymold 2013: 10). Diese Entwicklung ist hauptsächlich den Eltern von betroffenen Kindern zu verdanken, die immer wieder ein gemeinsames Aufwachsen und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen forderten (vgl. Albers 2011).

Voraussetzung für Inklusion in Kindertagesstätten ist der uneingeschränkte Zugang für alle Kinder zu einer gemeinsamen Einrichtung. In Deutschland nimmt rund ein Viertel der Regelkindergärten uneingeschränkt Kinder auf (vgl. Prengel 2014: 29).

Wachsen Kinder gemeinsam in einer heterogenen Gruppe auf, so ergeben sich folgende Vorteile:

  • Kontakt mit nicht-behinderten Kindern ist für Kinder mit Behinderung vor dem dritten Lebensjahr sehr entwicklungsfördernd
  • Besuchen Kinder mit Migrationshintergrund vor dem dritten Lebensjahr eine Kindertageseinrichtung, haben sie es leichter, die deutsche Sprache zu erlernen
  • Wachsen nicht-behinderte Kinder mit Kindern mit Behinderung auf, fällt es ihnen als Jugendliche und Erwachsene leichter Menschen mit Behinderung zu akzeptieren und zu respektieren und mit ihnen umzugehen

(vgl. Prengel 2014: 30f)

Die „Große Lösung“

In Deutschland herrscht aktuell eine klare Trennung bezüglich der Unterstützungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in erster Linie für Kinder/Jugendliche und deren Eltern zuständig, die aufgrund mangelnder Ressourcen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Diese Kinder und ihre Eltern erhalten Leistungen nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Anders jedoch werden Kinder/Jugendliche behandelt, die von geistiger und körperlicher Behinderung bedroht oder betroffen sind. Sie fallen nicht unter die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, sondern werden separat von der Behindertenhilfe betreut. Sie erhalten Sozialhilfe zur Eingliederung nach SGB XII oder  Leistungen nach SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) (vgl. Cappelmann 2016).

1992 wurde dem SGB VIII ein weiterer Paragraph und somit eine weiteres Zuständigkeitsgebiet angefügt. Mit dem §35a SGB VIII wurde verankert, dass Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind, ebenfalls Leistungen nach SGB VIII erhalten.

Dies war das Ergebnis einer Debatte, die die Umsetzung der Inklusion in der KJH bis heute maßgeblich beeinflusst.  Ziel der Debatte ist es, alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Jugendhilfe zu vereinen. Dieser Plan wird als  „Große Lösung“ bezeichnet und wird bereits seit über zwanzig Jahren diskutiert.

1992 entschied sich die Bundesregierung  erst einmal für die „Kleine Lösung“, die lediglich Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen in die Leistungen der KJH mit einbezieht, Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen jedoch noch ausschließt (vgl. ebd 2016).

Um die „Große Lösung“ zu realisieren, sollen die „Eingliederungshilfe“ und die „Hilfen zur Erziehung“ zur „Leistungen zur Entwicklung und Teilhabe“ zusammengelegt werden, die dann für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen gleichermaßen gilt (vgl. ebd.). So könnten die Forderungen der UN-Behindertenkonvention bezüglich der Inklusion endlich in der KJH umgesetzt werden. Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe (AGJ) an der entsprechenden Umgestaltung des SGB VIII und spricht sich demnach für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Auch die deutschen Spitzenverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Der Paritätische Gesamtverband (Der Paritätische), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung und die  Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) vertreten  gemeinsam eine Realisierung der „Großen Lösung“. Sie hoffen, dass sich so Schnittstellenprobleme zwischen SGB VIII und SGB XII beseitigen lassen und empfehlen, Kinder und Jugendliche neben ihren Eltern ebenfalls als Anspruchsinhaber der Leistungen einzusetzen, um so die Kinderrechte zu stärken ( vgl. BAWFG 2015). Ebenso begrüßen die Erziehungsfachverbände AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) und die IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) die „Große Lösung“ und arbeiten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe an einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (vgl. AFET/IGfH 2011).

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) stimmt der „Großen Lösung“ im Bereich des SGB VIII zu, sofern der Prozess ausreichend und fachlich geplant wird und keine Verschlechterungen der in SGB XII verankerten Regelungen bezüglich der Heranziehung von Einkommen und Vermögen der Betroffenen, sowie des Leistungsumfanges und der Anspruchsberechtigung auftreten (vgl. DBR 2015: 1f).

Nun liegt es an der Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen und erste Schritte in Richtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu unternehmen.

Erhalten  alle Kinder und Jugendliche Leistungen aus einem System, könnten aktuelle Schwierigkeiten was Kostenübernahmen und Zuständigkeiten betrifft, beseitigt werden.  Die KJH ist in erster Linie dazu da, Eltern zu unterstützen, die Erziehungsaufgaben alleine nicht bewältigen können. In Familien mit behinderten Kindern muss bei Problemen unterschieden werden, ob die Schwierigkeiten familiär bedingt sind oder aufgrund der Behinderung des Kindes auftreten. Manchmal ist dies jedoch nicht klar zu unterscheiden, woraufhin es Unstimmigkeiten und Streit zwischen den verschiedenen Leistungsträgern gibt.  Dies führt dazu, dass Eltern Hilfen nicht in Anspruch nehmen, da zu viele Unklarheiten herrschen oder lange Verzögerungen im Hilfeverlauf auftreten (vgl. Eymond  2013: 10).

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Die Hilfe für den jungen Mensch soll im Mittelpunkt stehen, nicht die Verwaltungsvereinfachung oder Kostenreduzierung
  • Individuelle und schnelle Hilfen sollen die Teilhabechance für alle Jugendliche verbessern

 (vgl. AGJ 2011: 3)

  • Änderung der Gesetze, aber auch der Haltung, Strukturen müssen realisiert und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden
  • Einrichtungen benötigen Qualifizierung und Fortbildungen, sowie mehr Personal (auch mit behindertenspezifischen Kenntnissen)
  • KJH benötigt zielgruppenübergreifende sowie zielgruppenspezifische Angebote, um allen Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden
  • Entsprechende Haltung und Professionalität von Fachkräften
  • Inklusion sollte das zentrale Leitbild der KJH werden
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (z.B. Schule und Gesundheitswesen) muss weiter ausgebaut werden

(vgl. AGJ 2012)

  • Barrierefreie und behindertengerechte Einrichtungen müssen Standard werden
  • Vollständige Öffnung der Angebote der KJH für ALLE Kinder und Jugendlichen
  • Umstrukturierung der Studieninhalte/Ausbildungsinhalte des Personals
  • Fließende Übergänge zwischen Jugend- und Erwachsenenhilfe müssen geschaffen werden

Fazit

Bei meinen Recherchen zum Thema Inklusion in der Kinder-und Jugendhilfe wurde meine Annahme bestätigt, dass Inklusion bis jetzt nur Thema in Kindergärten und Schulen ist. Auch wenn seit 20 Jahren versucht wird, Inklusion in der KJH umzusetzen, gibt es dort bis jetzt nur wenige bis gar keine Einrichtungen, die inklusiv im klassischen Sinn arbeiten. Auch wenn die Umsetzung von Inklusion nicht von heute auf morgen geschehen kann, sollten zumindest erste Schritte in eine gemeinsame Richtung unternommen werden. Die Träger, sowie die einzelnen Einrichtungen sollten nicht in Konkurrenz stehen, sondern miteinander arbeiten und zusammen neue Konzepte entwickeln.

Die Kinder- und Jugendhilfe und die Behindertenhilfe sollten Gespräche suchen und gemeinsam an einer inklusiven Umsetzung und gemeinsamen Konzepten für alle Kinder und Jugendliche arbeiten. Beide Seiten haben viele Erfahrungen gesammelt und können im Austausch voneinander lernen. Schließlich verfolgen beide Seiten das gleiche Ziel: Die Ermöglichung einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen, egal ob groß oder klein.

Literaturverzeichnis

 

  • Feuser, Georg: Inklusion. in Lingenauber, Sabine: Handlexikon der Integrationspädagogik; 2. Überarbeitete Auflage Projekt Verlag Bochum, 2013 (S. 100 – 105)
  • Papke, Birgit: Integrative Kindertageseinrichtungen/Gruppen. in Lingenauber, Sabine: Handlexikon der Integrationspädagogik; 2. Überarbeitete Auflage Projekt Verlag Bochum, 2013 (S. 112 – 116)
  • Prengel, Annedore: Inklusion in der Frühpädagogik – Bildungstheoretische, empirische und pädagogische Grundlagen; 2. Überarbeitete Auflage Deutsches Jugendistitut e.V. Weiterbilsungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) 2014 (S. 30 – 36)
  • Schnell, Imtraud: Index für Inklusion. in Lingenauber, Sabine: Handlexikon der Integrationspädagogik; 2. Überarbeitete Auflage Projekt Verlag Bochum, 2013 (S.93 – 99)

 

Internetquellen

  • Behinderung.org: Was ist Inklusion?                                                                                                   http://behinderung.org/inklusion.htm  (Zugriff: 05.07.2016)

 

Bilddatei

 

  • Weiland, Andi: http://gesellschaftsbilder.de  Bildnummer:574  (Zugriff: 13.07.2016)

 

 

 

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
melaniemelissaaschenbruecker (18. Juli 2016). Inklusion in der Kinder und Jugendhilfe – Ein Überblick. Inklusion. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrr


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8 Antworten

  1. christianekind sagt:

    Hallo zusammen!
    Melanie, auch ich finde deinen Beitrag sehr interessant und er regt zum Nachdenken kann. Was Johanna erzählte, kann ich sehr gut nachvollziehen. Es wird erwartet, dass man jetzt inklusive Kinder- und Jugendhilfe führen soll, aber eigentlich haben die meisten gar keine Vorstellung davon. Keiner sagt, wie genau das aussehen soll und wie es umgesetzt werden soll. Da ist es selbstverständlich, dass man Angst davor hat und sich sorgt, man könnte sich dann übefordert fühlen. Ich finde, man sollte viel viel offener und vorallem mehr über das Thema Inklusion sprechen. Vielleicht ist es ja möglich, dass Fachkräfte der Behindertenhilfe beispielsweiße Vorträge in der KJH halten, um den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes einen Einblick gewähren zu können, was es bedeutet, mit Menschen mit Behinderung zu arbeiten.

  2. melaniemelissaaschenbruecker sagt:

    Hallo zusammen!
    Vielen Dank für eure Kommentare. Während meiner Recherche habe ich mir immer wieder versucht vorzustellen, wie man die Große Lösung in der Praxis realisieren könnte. Auch wenn ich es wahnsinnig wichtig finde, alle Kinder in erster Linie als “Kinder”
    anzusehen und sie nicht in Kategorien “Gesund” oder “Behindert” einzuteilen, empfinde ich es als schwierig in der Praxis allen Kindern gleichzeitig gerecht zu werden ohne Bedürfnisse einzelner zu übersehen. Ich denke, die aktuellen institutionellen Bedingungen verhindern Inklusion in der Praxis. Hier muss noch viel umstrukturiert werden, bevor ein inklusives Arbeiten gelingen kann.

    @ Christine: Diesen Punkt finde ich auch äußerst spannend. Ich denke auch, dass KJH ein Stück weit auch Exklusion bedeutet. Die Kinder und Jugendlichen werden in jedem Fall stigmatisiert, egal ob in der Schule, bei Ärzten oder später in Ausbildung und Arbeit. Viele haben von Anfang an Berührungsängste und die Jugendlichen werden in der Regel als “Schwererziehbar” abgestempelt. Wahrscheinlich könnte man zu dem Thema noch einen extra Beitrag schreiben.:D

    Ich bin wirklich gespannt, ob in den nächsten Jahren, Schritte zur Realisierung der Großen Lösung unternommen werden.

  3. meikeschamann sagt:

    Hallo Melanie,
    ich finde deinen Beitrag total spannend. Ich denke die “große Lösung” ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Inklusion scheitert meiner Meinung nach auch an den Gesetzen und der Bürokratie. Natürlich kann ich auch verstehen, dass viele Fachkräfte in den unterschiedlichsten Bereichen auch verunsichert sind und sich nicht ausreichend ausgebildet fühlen. Verwaltungstechnisch scheint die “große Lösung” eine ziemliche Herausforderung zu sein, wenn die KJH für alles zuständig ist.

  4. christinebenkert sagt:

    In mir kommt nach dem Lesen deines Beitrages auch die Frage auf, ob die Kinder- und Jugendhilfe nicht sogar stärker beleuchten müsste, wodurch sie selbst zur Ausgrenzung ihrer Klienten/innen beiträgt? Sind unsere institutionellen Rahmenbedingungen so, dass wir inklusiv arbeiten können? Ist der z. B. der “Heimkindstatus” nicht auch heute noch stigmatisierend?
    Angeschnitten – und leider auch nur angeschnitten – wird dieses Thema im 14. Kinder- und Jugendbericht (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/14-Kinder-und-Jugendbericht,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf ab S. 418).

  5. saskianachtigall sagt:

    Hallo Melanie,
    da ich ebenfalls in einer heilpädagogisch- therapeutischen Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII arbeite finde ich deinen Beitrag sehr interessant. Erst neulich haben wir einen Jungen mit Autismus abgelehnt, weil wir eine Einrichtung sind, die von Eltern und Kindern viel Mitarbeit in der sogenannten Multi Familien Therapie erwarten. Um eine Einschätzung treffen zu können, ob dieser Junge dort mit arbeiten kann, haben wir einen Termin mit seiner Autismus- Therapeutin gemacht um ihre Einschätzung dazu zu hören. Das war aber das erste mal, dass ich erlebt habe, dass wir eine Familie aufgrund einer Behinderung nicht genommen haben. Wir haben auch schon mit Autisten und Intelligenzverminderten Kindern zusammen gearbeitet. Funktionieren kann das, erfordert aber immer eine Anpassung der ganzen Gruppe an das vorgegebene Niveau.
    Liebe Grüße
    Saskia

    • ramonaschmidt sagt:

      Hallo Saskia,
      ich habe nach meinem Abitur ein halbes Jahr in einer Tagesgruppe gearbeitet. Als ich anfing in der Einrichtung zu arbeiten, bestand die Gruppe aus 10 Kinder. Wir hatten ein Jungen mit Autismus und ein Mädchen mit ADHS in der Einrichtung. Nach ein paar Monaten bekamen wir noch einen Jungen mit Autismus. Da wir zuvor schon inklusiv gearbeitet haben, war es für uns selbstverständlich den Jungen in unserer Gruppe aufzunehmen. Leider mussten wir kurze Zeit später feststellen, dass unsere Personal nicht ausreichte, um diesen Jungen weiter in unserer Gruppe zu halten. Er benötigte Rund um die Uhr Betreuung, was unser Personal leider nicht zuließ.
      Wie man an diesem Beispiel sehen kann, kann die inklusive Kinder- und Jugendarbeit funktionieren.
      Unsere Einrichtung benötigte bloß Qualifizierung und Fortbildungen, sowie mehr Personal, um den Jungen mit Autismus angemessen zu fördern.
      Liebe Grüße
      Ramona

  6. Johanna Bott sagt:

    Hallo Melanie,
    ich finde deinen Beitrag sehr informativ und interessant. Ich arbeite im Sozialen Dienst des Jugendamtes und bin mit dem Projekt „Große Lösung“ auch schon in Berührung gekommen. Perspektivisch ist bei uns im Jugendamt angedacht, dass Anfang nächsten Jahres die entsprechende Umsetzung erfolgen soll. Im Kollegenkreis ruft dies Bedenken und Unsicherheit hervor: Bisher ist kein Handlungsleitfaden vorhanden, wie die Schritte hin zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aussehen sollen. Es wurden noch keine Bedingungen festgelegt, wie dieser inklusive Prozess gelingen kann. Meine Kollegen monieren, dass sie über unzureichende Fachkenntnisse verfügen, um Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung in ihrem Bedarf individuell zu unterstützen. Das Personal benötigt entsprechende Qualifikationen (Aus- und Weiterbildung), um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Da sich der Personenkreis der Kinder- und Jugendhilfe erweitert, ist eine breite und bunte Hilfelandschaft erforderlich, um maßgeschneiderte Hilfen zu ermöglichen. Diese Umstrukturierung steht aktuell noch in den Anfängen und muss weiter ausgebaut werden.
    LG Johanna Bott

  7. daniela schmitt sagt:

    Liebe Melanie,
    deine Recherche bezüglich der fehlenden Umsetzung von Inklusion in der Jugendhilfe kann ich bestätigen. Ich arbeite in einer Heilpädagogischen Tagesstätte §32 SGB VIII und bekomme ganz nah mit, wie Jugendämter regelrecht Angst haben, vor der Zusammenlegung der Bereiche. Sie fühlen sich nicht ausreichend fortgebildet und haben auch noch keine passenden Konzepte an der Hand. Die Frage nach dem WIE beschäftigt gerade sehr.
    Die Frage für mich ist aber, was unter Inklusion verstanden wird. Denn Kinder mit ADHS, Autismus oder nach §35 a SGB VIII sind für mich auch Kinder, die inkludiert werden (müssen). Wir hatten drei Jahre ein Kind mit Cochlea Implantat bei unseren Aktivitäten dabei, das heißt ohne die Hörgeräte ist es taub und dies hat wunderbar funktioniert. Es ist die Angst vor Neuem, die viele blockiert und dieses gilt es zu überwinden.
    Guter Beitrag und viel Literaturrecherche.
    Gruß Daniela Schmitt

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