Schulbegleitung – optimales Konzept für Inklusion?
Seit mehr als acht Jahren arbeite ich als Schulbegleiterin. Angefangen habe ich in einer Grundschule im ländlichen Bereich, die vorher keine Erfahrungen mit SchülerInnen mit Behinderung gemacht hatte. Für die PädagogInnen ergaben sich ganz neue Aufgaben, denen sie nicht immer aufgeschlossen gegenüberstanden. Daraus resultierten auch für meine Arbeit große Unsicherheiten und Schwierigkeiten. Die beruflichen Rahmenbedingungen waren nicht klar definiert, es gab keine sozialen Absicherungen für mich als Schulbegleiterin. Dann konnte ich am Modellprojekt zur Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische Integration in Thüringen (QuaSi) in Jena teilnehmen, das durch das Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH Erfurt durchgeführt wurde. Ich war erstaunt, dass Schulbegleitung in Jena bereits etabliert und dafür wichtige Strukturen geschaffen waren. Durch den Kontakt zu den SchulbegleiterInnen aus Jena ergab sich auch eine Verbindung zu deren Träger QuerWege e.V., bei dem ich nun seit fast fünf Jahren arbeite.
Was ist Schulbegleitung?
Schulbegleitung wird nach § 53 SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) oder nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) als Einzelfallhilfe durch den Integrationsdienst des Jugend-/Sozialamtes bewilligt. SchulbegleiterInnen unterstützen Kinder mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen im Schulalltag, um ihnen die Teilhabe am Gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen. Die individuelle Betreuung während des Unterrichts, der Pausen und im Hort sollen die „Behinderungen, die durch körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen entstehen, ausgleichen.“ (Querwege o.J.) Das umfasst Tätigkeiten, die den Unterstützungsbedarf u.a. in der Selbstversorgung (z.B. Kleidungswechsel), im pflegerischen, medizinischen Bereich (z.B. Lagerung, Medikamentengabe), im strukturellen Bereich (z.B. zeitliche und räumliche Orientierung), im Bereich Kommunikation (z.B. Hören und Lesen) sowie im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen (z.B. Kontakt- und Konfliktfähigkeit) abdecken. Das Ziel ist, dass die SchülerInnen lernen, selbständig am sozialen Leben teilzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die Kinder im Lauf ihres Lebens immer weniger Unterstützung durch den Staat benötigen.
Schulbegleitung ist aber kein anerkanntes Berufsfeld. Es gibt keine gesetzlich festgeschriebenen Rahmenbedingungen für die Arbeit als SchulbegleiterIn. Nur wenige freie Träger engagieren sich überhaupt in diesem Bereich und beschäftigen festangestellte SchulbegleiterInnen. Bei einigen Trägern wird aus Kostengründen die Schulbegleitung lediglich durch geringfügig Beschäftigte durchgeführt. Um als Schulbegleiter zu arbeiten, benötigt man keinen besonderen Berufsabschluss. Eine Qualifizierung, die durch das Modellprojekt QuaSi geschaffen werden sollte, gibt es bis heute nicht. Auch deshalb erfährt die Schulbegleitung kaum Anerkennung. Es herrscht häufig die Meinung vor, dass SchulbegleiterInnen nur minimale Pflege- und Hilfetätigkeiten ausführen, um körperliche Einschränkungen der SchülerInnen zu kompensieren und z.B. die Kinder in Rollstühlen von A nach B zu schieben. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen mit Behinderung verlangt dagegen ein großes Spektrum an Kenntnissen im pädagogischen, pflegerischen und psychologischen Bereich. SchulbegleiterInnen müssen permanent die Befindlichkeiten der KlientInnen im Blick haben und auf deren Bedürfnisse eingehen. Nur so können Nachteile, die sich für die SchülerInnen im Schulalltag aus ihren Beeinträchtigungen ergeben, ausgeglichen werden.
Was bedeutet Inklusion im Schulalltag?
Der Begriff der Inklusion hat sich in den letzten Jahren gegen den Begriff Integration durchgesetzt. „Integration meint die Wiederherstellung der Einheit des Menschen in der Menschheit“ (Feuser, 2005, S.11). Menschen, die in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind (z.B. durch Behinderung), werden in die Gesellschaft aufgenommen und eingegliedert. Dabei sollen sie sich an den Normen und Werten der Gesellschaft orientieren, ihr (abweichendes) Verhalten aufgeben und sich an die integrierende Gesellschaft anpassen. Die Voraussetzung für eine Integration ist eine Ausgrenzung, die durch die individuellen Voraussetzungen des Einzelnen entsteht. Erst wenn diese Separation vorliegt, kann eine (Wieder-)Eingliederung erfolgen.
Inklusion geht dagegen von einer heterogenen Gesellschaft aus, in der alle Menschen verschieden sind und deshalb auch unterschiedliche Möglichkeiten und Besonderheiten haben, die wiederum der gesamten Gesellschaft zur Verfügung stehen.
„Im Hinblick auf Bildung bezieht sich Inklusion auf ein pädagogisches Modell, das die Aufnahme aller Kinder in eine Einrichtung sowie uneingeschränkte Teilhabe und Gemeinsamkeit auch innerhalb der Einrichtung vorsieht.“ (Prengel, 2010, S.19) Durch das gemeinsame Lernen können Kinder ohne Behinderung zu Partnern von Kindern mit Behinderung werden und sie bei der Bewältigung von Schwierigkeiten im Schulleben unterstützen. Dadurch erfahren alle SchülerInnen eine soziale Kompetenz, die auf der Achtung und dem Respekt gegenüber dem Anderssein basiert.
„Die pädagogische Unterstützung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsrisiken nimmt die Austauschprozesse zwischen dem Kind und seiner Umwelt in den Blick und bezieht sich auf die Stärken und Ressourcen des Kindes.“ (TMBWK, 2010, S. 25)
Weitere Informationen zu Schulbegleitung sind im „Elternratgeber – Schulbegleitung in Thüringen“ zusammengefasst. (siehe Link 1)
Schulbegleitung an der Gemeinschaftsschule Maria Montessori in Jena
An der Montessori-Schule in Jena arbeiten zurzeit zwölf SchulbegleiterInnen, die bei vier verschiedenen Trägern angestellt sind, davon stellt der QuerWege e.V. acht KollegInnen. Insgesamt werden durch unser Schulbegleiter-Team in der Montessori-Schule vierzehn SchülerInnen im Schulalltag unterstützt.
Ich arbeite in einer Klasse von 23 SchülerInnen der Jahrgänge eins und zwei, betreue hier einen achtjährigen Jungen, der sich in seinem zweiten Schulbesuchsjahr befindet. Er leidet unter dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom. Dies zeigt sich in starken Konzentrationsstörungen, ständigem Bewegungsdrang und einer Impulsivität, die schnell in aggressives Verhalten umschlagen kann. Seit Beginn seiner Schullaufbahn nimmt er am Unterricht mit seinen Mitschülern teil, wurde nur in den Fächern Mathematik und Deutsch in Kleingruppen oder durch SonderpädagogInnen unterrichtet. Seit Anfang dieses Jahres besucht er die Kurse dieser beiden Fächer der Klassenstufe eins. Im vergangenen Schuljahr lag das Augenmerk bei meiner Arbeit mit dem Kind auf dem Verinnerlichen der Regeln in der Schule und im Umgang mit MitschülerInnen und LehrerInnen. Erst seit diesem Schuljahr ist es für ihn möglich, in überschaubaren Zeitabschnitten an einem Thema zu lernen und zu arbeiten und sein Wissen zu festigen.
Bei meiner Arbeit werde ich von LehrerInnen und SonderpädagogInnen unterstützt. Da ich bereits seit fast fünf Jahren in diesem PädagogInnen-Team arbeite, hat sich ein gegenseitig vertrauensvolles Arbeitsverhältnis entwickelt. Ich bin als Teil des Teams anerkannt und fühle mich gut aufgehoben. Zum großen Teil sprechen LehrerInnen die anstehenden Unterrichtsthemen mit mir ab, so können wir z.B. gezielt besondere Materialien einsetzen und damit auf die besonderen Bedürfnisse des Jungen eingehen. Genauso gebe ich den anderen Kindern in der Klasse bei Bedarf Hilfestellungen. Dadurch lernt der Junge selbständiger zu werden und sich nicht permanent auf die Erwachsene an seiner Seit zu verlassen. Dadurch lassen sich auch Austauschprozesse zwischen den SchülerInnen anstoßen, die zwischen Kind und PädagogIn nicht möglich sind.
Eine weitere wichtige Aufgabe von SchulbegleiterInnen ist die Kommunikation mit den Eltern der KlientInnen. Es sollten regelmäßig Gespräche zur Abstimmung und zu Entwicklungen in der Schule stattfinden. Zu den Eltern des von mir betreuten Jungen hat sich innerhalb kurzer Zeit ein vertrauensvolles, aber trotzdem professionelles Verhältnis entwickelt. Fast täglich tauschen wir Informationen aus, um über die momentanen Befindlichkeiten des Jungen informiert zu sein und jederzeit darauf reagieren zu können.
Die Rahmenbedingungen für meine Arbeit als Schulbegleiterin sind bei dieser Eingliederungshilfe außergewöhnlich gut. Oftmals ist die Einbindung in die PädagogInnen-Teams nicht selbstverständlich. Einige Probleme der Schulbegleitung werden im Interview mit meinem Kollegen Michael Appell (siehe Interview-mit-Michael ) thematisiert.
Wie kann das Konzept des Gemeinsamen Unterrichts weiterentwickelt und verbessert werden?
Die Verantwortung für einen gelungenen Gemeinsamen Unterricht liegt bei den LehrerInnen. Ein/e SchulbegleiterIn kann nur unterstützend arbeiten und die durch die Beeinträchtigung des Kindes entstandenen Nachteile ausgleichen. Schulbegleiter fungieren „als ‚Türöffner’ im Hinblick auf den Besuch der allgemeinen Schule – ermöglichen also häufig erst die Einzelintegration“ (Dworschak, 2014, S.217). LehrerInnen fühlen sich oft mit der Zuordnung von SchülerInnen mit einer Behinderung in ihre Klasse überfordert, weil in der Schule dafür weder sächliche Mittel noch personelle Ressourcen vorgehalten werden. Für PädagogInnen müssen Fortbildungen, die sich speziell mit dem Gemeinsamen Unterricht beschäftigen, angeboten werden. Weiterhin ist die Arbeit in multiprofessionellen Teams dringend notwendig. Die Schulbegleitung muss als eine wichtige personelle Ressource erkannt und genutzt werden. Das setzt eine Anerkennung des Tätigkeitsfeldes zwingend voraus. Wenn Schulbegleitung als eine „klassenbezogene Assistenzkraft“ (Dworschak, 2016, S.36) arbeiten würde, könnte inklusiver Unterricht besser gelingen. Dafür müssen die rechtlichen Grundlagen aber erst geschaffen werden. Dann können anerkannte Aus- und/oder Weiterbildungsgänge für SchulbegleiterInnen geschaffen werden, die diese absolvieren (können), damit sie die fachlichen, pädagogischen und pflegerischen Kompetenzen erlernen und gegenüber Eltern, Lehrern und Ämtern auch nachweisen können.
Fazit
Wenn die Inklusion weiter vorangetrieben werden soll, muss sich im Bereich der Schulbegleitung noch einiges verändern. Es wird sicher nicht damit getan sein, Gesetze zu verabschieden (wie das Bundesteilhabegesetz, das am 28. Juni 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde). Vielmehr muss sich der Gedanke der Inklusion und der Verschiedenheit der Menschen in der Bevölkerung durchsetzen.
In den nächsten Jahren wird durch den Ausbau der inklusiven Schulformen der Bedarf an SchulbegleiterInnen steigen, der nicht durch Fachkräfte abgedeckt werden kann.
Meine Idealvorstellung von Schulbegleitung wäre eine obligatorische zweite Fachkraft in jeder Klasse, die sich besonders um die SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf kümmert, dabei aber Verantwortung für die ganze Gruppe übernimmt und so auch den anderen SchülerInnen in der Klasse zur Verfügung steht. Wenn SchulbegleiterInnen durch einen gesetzlich festgelegten Tätigkeitsbereich mehr Kompetenzen erhalten würden, wären sie als gleichwertige Mitglieder der PädagogInnen-Teams anerkannt und könnten so nicht nur die SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf sondern auch die LehrerInnen bei ihrer Arbeit unterstützen. Die Schulbegleitung als Hilfe für den Einzelnen könnte so durch eine Unterstützung aller SchülerInnen, die die Heterogenität der Gruppe in den Mittelpunkt stellt, abgelöst werden.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Feuser, Georg: Behinderte Kinder und Jugendliche, Darmstadt 2005
Dworschak, Wolfgang: Schulbegleitung – Die richtige Unterstützungsmaßnahme für Schüler mit (geistiger) Behinderung zur Realisierung ihres Bildungsrechts an der allgemeinen Schule in Kopp, Bärbel u.a. (Hrsg.): Individuelle Förderung und Lernen in der Gemeinschaft – Jahrbuch Grundschulforschung Band 17, Nürnberg 2014
Dworschak, Wolfgang: Durch Schulbegleitung Teilhabe an Bildung sichern!? Fachtagung ‚Schulbegleitung und Unterricht: Teilhabe und gemeinsames Lernen gestalten’ am Freitag, 10. Juni 2016 in Nürnberg Zu finden unter http://schulbegleitung.lernwirkstatt-inklusion-nl.de/wp-content/uploads/2016/03/Vortrag-Dr.-Wolfgang-Dworschak-Durch-Schulbegleitung-Teilhabe-an-Bildung-sichern.pdf [Abruf am 17.07.2016]
Prengel, Annedore: Inklusion in der Frühpädagogik – Bildungstheoretische, empirische und pädagogische Grundlagen; Hrsg. Deutsches Jugendinstitut e.V., München 2010
QuerWege e.V.: Individuelle Hilfen/Schulbegleitung http://www.querwege.de/schulbegleitung/de/schulbegleitung/ziele-der-schulbegleitung/ (Abruf am 10.07.2016)
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur [TMBWK] (Hrsg.): Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, Erfurt 2010
Foto 1 von www.jzsl.de
Fotos 2 + 3 von https://www.querwege.de
http://www.ibs-thueringen.de/fileadmin/one4all/files/Quasi/Downloads_PDF/Elternratgeber_Schulbegleitung_QuaSI_2.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
nicoleeberlein (18. Juli 2016). Schulbegleitung – optimales Konzept für Inklusion? Inklusion. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrw
Hallo Nicole, danke für deinen sehr gelungenen Beitrag. Besonders deine Vorstellungen zur weiteren Entwicklung im Schulbegleiterbereich fand ich sehr interessant. Ich erinnerte mich, dass ich an anderer Stelle ja schon einmal auf die Akzeptanzproblematik eingegangen bin, die unweigerlich zu diesem Thema gehört.
Man kann theoretisieren, was das Beste wäre, und wo die Entwicklung im Schulbegleiter-Bereich hinlaufen sollte. In der Praxis stehen die Schulen momentan aber vor Problemen, die den Kernbereich von Schule selbst betreffen. Ich glaube nicht, dass man diese beiden Themen mittel- und langfristig trennen kann. Ich wage zu behaupten: So lange die zentralen strukturellen Probleme von Schule in Deutschland nicht gelöst sind, so lange wird es auch keine nachhaltigen und flächendeckenden Formen von Schulbegleitung oder zusätzlicher Schulassistenz geben können. Die Akzeptanz derlei Angebote wäre dann weder bei großen Teilen der Lehrerschaft noch bei weiten Teilen der Elternschaft zu erwarten. Daniela deutet es im letzten Beitrag bereits an: Auch die Behörden sehen mit Unverständnis die zusätzlichen Forderungen.
Man kann in Polemik verfallen: Was nützt die Schulbegleiterin in einer Klasse, deren Unterricht ausfällt, oder die gar keinen Lehrer hat. Entschuldigung dafür, aber das ist zugespitzt der Kern. Wir Sozialarbeiter sollten die Möglichkeiten und die fachlich wünschenswerten Entwicklungen anstossen, diskutieren und positiv nach vorn bringen. Das ist unsere Aufgabe, und hier ist Jena ein gutes Beispiel.
Es ist aber eine Illusion zu glauben, man könnte hier Fortschritte in der Breite erreichen, ohne die anstehenden zentralen Probleme an der Basis des Schulsystems gelöst zu haben.
Hallo Nicole,
ich finde deinen Beitrag sehr interessant. Ich hatte leider selbst noch keine Gelegenheit Schulbegleiter bei ihrer Arbeit zu erleben. Ähnlich wie Daniela machte ich eher die Erfahrung, dass diese Art der Unterstützung teilweise nicht so gut ankommt, sei es bei Lehrkräften, Eltern oder dem Jugendamt. Oft ist die Rede von Stigmatisierung des Kindes durch den Schulbegleiter. Ich kann mir gut vorstellen, dass die anderen Kinder zunächst irritiert reagieren, wenn ein Mitschüler einen Erwachsenen als Begleiter dabei hat. Wenn Schulbegleiter, so wie du es beschreibst, für eine ganze Gruppe verantwortlich sein könnten, würden diese auch eher von der gesamten Klasse akzeptiert und nicht als Fremdkörper gesehen werden.
Danke für diesen schönen gut zu lesen geschriebenen Blog-Beitrag. Ich denke das Inklusion in der Schule zukünftig nur mit Multiprofessionellen Teams aus Lehrern und Schulbegleitern umgesetzt werden kann. Dazu werden unterschiedliche Kompetenzen und Qualifikationen benötigt. Das es in Jena die Möglichkeit zu einer Qualifizierung gibt finde ich ebenfalls interessant. Eine Anerkennung des Tätigkeitsbereichs finde ich für die Zukunft sehr wichtig, dass so wie du schreibst Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden können um den Kindern individuell gerecht zu werden.
Liebe Andrea! Das Thema der Qualifizierung von SchulbegleiterInnen hätte einen eigenen Beitrag beansprucht. Da ich das nur kurz angerissen habe, möchte ich nochmal etwas etwas dazu schreiben. Es gab eine Qualifizierung für SchulbegleiterInnen, die wurde für insgesamt 45 KollegInnen in den Jahren 2009-2011 durchgeführt. Es gab drei Durchgänge für jeweils fünfzehn TeilnehmerInnen, einer davon fand in Jena statt. Der genaue Titel war “Modellprojekt zur Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische Integration in Thüringen”, kurz QuaSi, durchgeführt vom Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH in Erfurt, gefördert durch die Europäische Union (Europäischer Sozialfond). Ich hatte das Glück an dieser Qualifizierung teilnehmen zu können. Leider hat sich nach diesen drei Qualifizierungsdurchgängen kein weiterer ergeben. So ist es bei der vorher gängigen Praxis geblieben, dass Schulbegleitung keinen beruflichen Abschluss oder persönliche Eignung benötigt.
Ein Anfang war also gemacht, aber leider hat sich daraus keine Weiterbildung oder Qualifizierung entwickelt.
Hallo Nicole, ich fand deinen Beitrag sehr spannend. Beim Schreiben meines Beitrages kam die Frage auf, ob Angebote, die “speziell für Menschen mit Handicap” gelten, überhaupt noch inklusiv sind. Es war schwierig, darauf eine Antwort zu finden. Beim Lesen deines Beitrages habe ich wieder daran denken müssen und einige Parallelen zu meinem Thema erkannt. Ich frage mich immer, wie kann man von Inklusion sprechen, wenn immer noch von “I-Kindern” die Rede ist? Und wie kann es sein, dass man ein inklusives Schulssystem schaffen möchte, aber die Schulbegleiterin nur für das EINE Kind da sein darf? Mit dieser Sonderstellung ist das Kind doch wieder in einer besonderen Rolle und sein “anders sein” wird dadurch noch verstärkt hervorgehoben. Ich finde deinen Ansatz mit der zweiten obligatorischen Fachkraft in jeder Klasse sehr gut, somit wäre es nichts “besonderes” mehr für die Kinder. Natürlich sehe ich es auch so, dass diese Fachkraft dann für alle Kinder da sein sollte. Ich finde es schön, zu hören, dass es bei Deiner Stelle schon gut läuft und Du mit Lehrern und Eltern im Kontakt stehst. Vielleicht ist das schon der erste Schritt in die neue, inklusive Richtung und ein gutes Beispiel für andere Institutionen, sodass sich, wie Du geschrieben hast, ” der Gedanke der Inklusion und der Verschiedenheit der Menschen in der Bevölkerung durchsetzen” kann.
Liebe Nicole,
während ich meine Reportage drehte, sprach ich sehr viel mit der dort mitwirkenden Schulbegleiterin, der Klassenlehrerin und der Schulleitung (auch eine Montesori Schule). Ich kann bestätigen, dass sie sich alle wünschen, dass sich das Thema Schulbegleitung in die von Dir erwähnte Richtung entwickelt. Dadurch, dass die Schulbegleiter offiziell nur für das jeweilige I-Kind eingesetzt werden dürfen, geschieht eben doch wieder eine ungewollte Ungleichbehandlung der Kinder, was Inklusion erschwert. Gelungen umsetzen ließe es sich aber, wenn Schulbegleiter für die Kinder da sein dürfen, die Unterstützung benötigen – egal ob I-Kind oder kein I-Kind. Wahrscheinlich kann davon ausgegangen werden, dass viele I-Kinder natürlich mehr Unterstützung benötigen, ABER so wie in meiner Reportage gesehen, lernen diese eben auch immer selbstständiger zu werden. Die Schulbegleiterin in meinem Film unterstützt das I-Kind dabei, es “selbst zu tun” und so werden bei der Begleiterin immer öfter Ressourcen frei, die sie gewinnbringend auch für die anderen Kinder der Klasse einsetzen könnte.
Es wäre wünschenswert, dass sich Schulbegleiter ganzheitlicher einbringen dürfen und die Inklusion wäre meine Erachtens damit viel deutlicher unterstützt.
Danke für den tollen Artikel, der bestätigt, was ich gerade erfahren durfte 🙂
Nicole, du schreibst mir in deinem Artikel aus der Seele.
In deinem Fazit wünscht du dir das Idealaufgabenfeld von Schulbegleitern. Leider erlebe ich in der Praxis ganz oft, dass Lehrer die Schulbegleiter nicht als Unterstützung ansehen. Die Aufgaben aber auch die Kompetenzen werden nicht klar definiert und es ist kein Miteinander. Hierdurch entstehen große Spannungen und für Kinder mit der Diagnose ADHS große Lücken und Unruhe.
Dass du so einen engen Kontakt mit den Eltern pflegst finde ich sehr wichtig für die gemeinsame Arbeit mit dem Kind. Leider erlebe ich das in meinem Berufsalltag kaum, dass der Schulbegleiter Kontakt zu den Eltern sucht. Meist entsteht dies nur bei den vom Jugendamt angesetzten Hilfeplangesprächen.
Interessant finde ich auch, dass es in Jena diese Qualifizierung gibt.
Du schreibst, dass du davon ausgehst, dass der Bedarf in den nächsten Jahren steigen wird. Ich bin gespannt. Die Jugendämter in unserer Region reagieren mit Unverständnis angesichts der steigenden Schulbegleiteranträge.
Praxisnaher Artikel, Danke dafür.
Gruß Daniela Schmitt