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Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderung arbeiten überwiegend in Werkstätten für behinderte Menschen, vor allem Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung[1]. Mit diesem Blog sollen die Barrieren für Betroffene dargelegt werden und Möglichkeiten wie man Betroffenen mit einer

  • körperlich,
  • geistigen oder
  • psychischen Beeinträchtigung den Weg in den ersten Arbeitsmarkt barrierefrei gestalten kann.

Inklusion und der erste Arbeitsmarkt:

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung, auch auf dem ersten Arbeitsmarkt[2]. Durch diese Forderung ist notwendigerweise ein Kurswechsel in der Beschäftigungspolitik in Deutschland einzuschlagen.

„Inklusion ist dann, wenn alle Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sind.“[3]

Im vergangenen Jahr waren 1,15 Millionen Menschen mit Behinderung erwerbstätig[4]. Im Vergleich zu den vorherigen Jahren 2013 und 2014 ist dies eine deutliche Erhöhung. Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt noch viel zu tun, damit alle Betroffenen eine Chance auf einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.

Im Inklusionsbarometer gibt der Großteil der befragten Unternehmen an, sie würden keinen Leistungsunterschied zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sehen[5].

Worin liegt also das Problem?

Zum einem sind Unternehmen ab einer Größe von 20 Angestellten verpflichtet, fünf Prozent der Stellen an Menschen mit Beeinträchtigung zu vergeben oder die sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen[6]. Ein Großteil der Unternehmen zahlt die Ausgleichsabgabe, da sie sich scheuen, Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen. Zum anderen wird auch häufig nach Art der Beeinträchtigung entschieden, so kommt es dazu, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung der erste Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen ist. Ein weiteres Problem besteht in dem mangelnden Wissen über die Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit, Integrationsfachdienste und andere.

Wie wirkt sich die Art der Behinderung auf die Chance einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen aus?

1.Körperbehinderung:

Von 500 Unternehmen, die durch das Handelsblatt Research Institute befragt wurden, gaben 67 Prozent an sich auf Mitarbeiter mit einer körperlichen Behinderung einzustellen[7]. Bei Menschen mit einer solchen Beeinträchtigung seien es lediglich mechanische oder materielle Hilfsmittel, die einen barrierefreien Arbeitsplatz ermöglichen. Es bedarf keines zusätzlichen Zeitaufwands wie bei Menschen mit einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung.

2.Geistige Behinderung:

Für diese Personengruppe bleibt, wie oben erwähnt, der erste Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die Barrieren für diese Personengruppe sind nicht die fehlenden Fahrstühle oder fehlenden Türöffner, sondern es fehlt hier schlichtweg an Zeit. Zeit für eine intensive Betreuung, eine umfangreiche Anleitung, die Geduld, manche Dinge einfach immer und immer wieder zu wiederholen. Sind doch diese Personen häufig sehr motiviert und zuverlässig in ihrer Arbeit, wenn sie dem Ablauf verinnerlicht haben[8]. Dafür müssen folgende Voraussetzungen in den Unternehmen geschaffen werden[9]:

  • Ein fester Ansprechpartner, zum Besprechen betrieblicher Angelegenheiten.
  • Es müssen klare Anweisungen zum Arbeitsablauf erfolgen, in verständlicher Sprache.
  • Die Aufgaben sollten mit begleitender Unterstützung so lange eingeübt werden, bis sie verstanden wurden.
  • Vor allem sollen die sozialen Kontakte im Arbeitsumfeld gefördert werden.

3.Psychische Beeinträchtigung

Die Weltgesundheitsorganisation besagt, dass bereits im Jahr 2020 depressive Angst- und Panikstörungen auf Platz 2 und 3 der menschlichen Leiden stehen.[10] Das Spektrum der psychischen Erkrankungen ist sehr breit: Schizophrenie, affektive Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Belastungsstörungen und viele weitere zählen zu ihnen. Eine Inklusion auf den ersten Arbeitsmarkt von Betroffenen erfordert ähnlich wie bei Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, ein hohes Maß an Anforderungen, Verständnis und Geduld an das Unternehmen und deren Angestellte. In dem folgenden Interview wird eine gelungene Inklusion von einer Betroffenen in einer Betreuungseinrichtung geschildert.

Interview mit Frau S. (37) – „Ich möchte einfach nur dazugehören!“

Fitz: Inwieweit beeinflusst ihre Krankheit, ihr bisheriges Berufsleben?

Frau S.: „Meine Depression und meine Angst zu versagen bestimmt zu oft mein Leben. Es ist nicht einfach für Menschen in meinem Umfeld damit umzugehen, dabei möchte ich einfach nur arbeiten. Ich habe eine Ausbildung als Sozialbetreuerin geradeso bestanden. Ich wollte aber mehr, mein Traum war eine Fachausbildung!“

Fitz: Haben Sie sich für eine Ausbildung zur Fachkraft beworben?

Frau S.: „Ja, habe ich und ich wurde auch angenommen. Ich durfte die Ausbildung beginnen.“

Fitz: Wie verlief die Ausbildung für Sie?

Frau S.: „Im ersten Jahr bemerkte ich bereits, dass manche Dinge nicht so liefen, wie ich es mir wünschte. Der Duck wurde immer größer. Ich bestand das erste Jahr der Ausbildung und starte im zweiten Jahr sogar recht gut. Jedoch waren diese Kontrollen in den Praktikumseinrichtungen absolut nicht mein Ding. Ich schaffte es immer gerade so nicht zu wiederholen. Dieser Druck und die Angst, es nicht zu schaffen, beherrschten mich. Alle Hilfen, die mir angeboten wurden, lehnte ich ab. Ich begann das dritte und somit letzte Jahr der Ausbildung.“ (Pause)

Fitz: Was war an diesem Jahr anders?

Frau S.: „Die schulischen Leistungen waren nicht gut, das wollte ich nicht sehen. Es interessierte mich nicht. Der letzte Praktikumseinsatz rückte immer näher. Ich entschied mich für eine mir bekannte Einrichtung! Ich kannte die Mitarbeiter und die Klienten. Wird schon werden, dachte ich mir. Die praktische Prüfung stand vor der Tür und ich (Pause ca. 2 min) wusste was ich machen will. Jedoch wusste ich nicht, wie ich dies umsetzen soll und den ganzen Schreibkram habe ich schon gar nicht hinbekommen. Ich legte meinen Mentoren also auch nichts vor.“

Fitz: Wie haben Sie Ihre Abschlussprüfung gemeistert?

Frau S.: „Gar nicht! Ich habe die Ausbildung nicht beendet, ich habe mir acht Wochen vor Ende der Ausbildung eingestanden, dass ich diesem Druck nicht standhalten werde und versagen werde. Ich suchte das Gespräch mit der Leitung der Einrichtung und erklärte meine Situation. Sie reagierte sehr verständnisvoll und bestärkte mich in meiner Entscheidung. Mir wurde angeboten, einfach erst mal mein Praktikum fortzuführen, nach Rücksprache mit der Schule. Es haben alle Beteiligten eingewilligt.“

Fitz: Wie ging es weiter für Sie, sind Sie Praktikantin auf Dauer?

Frau S.: „Oh nein! Ich habe für circa zwei oder drei Monate mein Praktikum verlängert. Es interessierte mich auch nicht wirklich, da ich einfach nur arbeiten und dazugehören wollte. Die Leitung der Einrichtung bat mich dann zu einem Gespräch, ich hatte Angst, dass ich jetzt mein Praktikum beenden muss. Doch es kam ganz anders, mir wurde vorgeschlagen als Gruppenhelferin einen Arbeitsvertrag zubekommen. Im ersten Moment wusste ich nicht, wie ich reagieren soll und wie das jetzt alles funktionieren soll. Ich habe ja keinen Abschluss! Doch man hat mir meine Angst genommen, durch ein Gespräch mit dem zuständigen Integrationsfachdienst wurde mir das alles auch noch mal in Ruhe erklärt.“

Fitz: Fühlen Sie sich anerkannt als Kollegin oder eher noch in der Rolle der Praktikantin?

Frau S.: „Ich hätte es nie für möglich gehalten, einmal selbständig arbeiten zu können. Doch es ist möglich, ich bekomme Arbeitsaufträge, die ich auch erfüllen kann, ohne dass ich Angst haben muss, einen Fehler zu machen. Ich gehöre dazu, ich bin ein Teil von einem Team, keine Praktikantin mehr. Ich verdiene mein eigenes Geld mit einem Job, den ich gerne mache und ich habe meinen Platz gefunden. Es ist einfach wunderbar! Geht es mir einmal nicht gut, werde ich angesprochen und man versucht, mir zu helfen. Es kam auch schon vor, dass ich gefragt wurde, ob ich nicht lieber wieder nach Hause gehen möchte. Für mich ist es ein schöner Job und das Gefühl zu haben, meine Aufgaben alleine erledigt zu haben ist toll.“

 

Abschließend ist zu sagen, dass es Möglichkeiten gibt, einen großen Teil von Menschen mit Beeinträchtigung, egal in welcher Form, auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir müssen es nur alle wollen. Ob eine Abschaffung der angepassten Werkstatt die Konsequenz der Inklusion auf den ersten Arbeitsmarkt sein wird, wird sich zeigen. Wir stehen noch am Anfang dieser Entwicklung!

 

Literatur- und Quellenverzeichnis:

Andreas Sagner (2014); Studie zur Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt München Endbericht Teil 1: Arbeitssituation [2]

Herausgeber: Bundesarbeitergemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH): Was heißt hier behindert? (2012); Universum Verlag GmbH; Wiesbaden [8,9,10]

 SGB IX §71 (2015/1) [6]

http://www.rehacare.de/cgi-bin/md_rehacare/lib/pub/tt.cgi/Inklusionsbarometer_Arbeit_Art_der_Behinderung_entscheidet_%C3%BCber_Jobeinstieg.html?oid=40448&lang=1&ticket=g_u_e_s_t [1,4,5,7]

 https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/arbeit/realitaetscheck.html [3]

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
christinafitz (19. Juli 2016). Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcrz


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3 Antworten

  1. Marcus Fischer sagt:

    Danke für den ausführlichen Beitrag Christina. Das Thema behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen und sie darin zu begleiten ist sehr interessant. In deinem Beitrag ist das auf eine sehr schöne und menschliche Art und Weise gelungen.
    So verstehe ich persönlich Inklusion und so wünscht man sich für andere Betroffene die Behandlung und den Einstieg in eine Beschäftigung.

    Gleichzeitig sehe ich auch noch großen Handlungsbedarf, insbesondere „geistig“ behinderten Menschen den Zugang auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
    Ich habe kürzlich für meinen Blog einen Experten des Vereins Your Place e.V. zu diesem Thema interviewt, der auf die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) aufmerksam gemacht hat. (Links, siehe unten)
    Diese setzt sich seit über 20 Jahren mit genau diesem Thema auseinander. Sie unterstützt die Menschen, wie die Unternehmen, um Prozesse so zu gestalten, dass die Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben ermöglicht werden kann. Und das mit großem Erfolg.
    Ob wirklich alle Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich. Es lohnt sich aber auf jeden Fall für jene aktiv zu werden, die es könnten. Einem Kriterium, nämlich die Unterstützung durch jobcoaching (den festen Ansprechpartner) in die Unternehmen zu bringen, sollte mehr Nachdruck verliehen werden. Hier sehe ich einen sehr hohen landesweiten Bedarf, der m. E. nicht ausreichend gedeckt wird. Es fehlt an Bekanntheit.
    Dieses Modell (Supported Employment), was ursprünglich aus den USA stammt, sollte also noch viel mehr mit Leben gefüllt werden. Es müsste flächendeckend Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung geben, diese Art von Vermittlung in Anspruch nehmen zu können.
    Ich möchte aber auch noch auf Christine Benkerts Kommentar eingehen. Sie sagt, Werkstätten (WfbM) müssen – wie andere Unternehmen auch – wirtschaftlich sein und brauchen jene Mitarbeiter, die die Arbeiten gewissenhaft erledigen.
    Ich arbeite in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Dort sind unterschiedliche Werkstätten (Industrie, Weberei, Garten-Landschaftsbau, Schreinerei u. a.) angeschlossen. Es gibt die starken und leistungsfähigen Mitarbeiter und die eher schwächeren Mitarbeiter in den einzelnen Gruppen. Ohne die stärkeren Mitarbeiter wäre die dafür notwendige Produktivität tatsächlich nicht bzw. kaum erreichbar. Darin entsteht bereits eine erste Schwierigkeit. Werkstätten könnten dadurch, wie durch Christine B. vermutet, an Marktfähigkeit verlieren, wenn deren Leistungsträger wegfallen. Was geschieht aber dann mit denen, für die der allgemeine Arbeitsmarkt keine Option bereitstellt? Sind diese dann aus dem System komplett ausgeschlossen und wir schließen damit mehr Menschen aus als das wir sie inkludieren? Eine berechtigte Frage, bei der es leider Gewinner, wie auch viele Verlierer geben wird.

    Ich möchte zum Beitrag noch auf folgende interessante Links hinweisen:

    Interview aus meinen Blog – mit VEREINten Kräften – Inklusion voraus!
    über https://inklusion.hypotheses.org/1340 (Frage zum Thema ab 00:15:45)

    Hamburger Arbeitsassistenz (Hrsg.): http://www.hamburger-arbeitsassistenz.de/angebote/

    Wikipedia: Unterstützende Beschäftigung. https://de.wikipedia.org/wiki/Unterst%C3%BCtzte_Besch%C3%A4ftigung

  2. Christine Benkert sagt:

    Der Fall von Frau S. ist ein schönes Beispiel für gelungene Inklusion.

    Die Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen werden m. E. jedoch nicht so schnell abgeschafft. Wir leben in einer kapitalistischen Arbeitsgesellschaft und zunehmende Globalisierung erfordert weitere Ökonomisierung. Die Werkstätten sind Wirtschaftsunternehmen, die ebenfalls darauf bedacht sind, Gewinne zu erzielen. Auch auf ihnen lastet der Druck, marktfähig zu bleiben. Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Beeinträchtigungen wird häufig von Trägern der Einrichtungen selbst begleitet. Ist es ihnen wirklich ein Anliegen, alle – die vielleicht auf dem ersten Arbeitsmarkt Chancen hätten – dahingehend zu begleiten? Brauchen sie nicht selbst leistungsfähige Menschen, um ihre eigene Marktfähigkeit zu erhalten?

    Passend zum Thema finden sich interessante Artikel unter folgendem Link:
    http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/issue/view/1

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