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„Nichts über uns ohne uns“ – Jugendliche mit Behinderung zwischen Schule und Arbeitswelt

  • Jugendliche an der Schwelle zum ersten Arbeitsmarkt
  • Welche Möglichkeiten haben Jugendliche mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt?
  • Wie werden Jugendliche mit Behinderung bei der Besetzung offener Stellen von ArbeitgeberInnen berücksichtigt?

Zur Führung eines selbstbestimmten Lebens ist es unabdingbar über ausreichend eigenes Einkommen zu verfügen, welches neben der Erfüllung der Grundbedürfnisse ebenso auch die Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Für Menschen mit Behinderung kann jedoch das Erlangen eines eigenen Einkommens zu einem existentiellen Problem werden, denn die Arbeitswelt ist noch immer nicht frei von Berührungsängsten und Vorbehalten. Stattdessen ist die Unkenntnis über Möglichkeiten für junge Auszubildende und ArbeitgeberInnen weit verbreitet.

Vor dem Gesetz regelt die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) die Rechte von Menschen mit Behinderung und vor allem für ArbeitgeberInnen finden sich neue interessante Ansätze:

  • Artikel 27 BRK räumt allen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit Anderen ein Recht auf Arbeit ein. Dies setzt einen inklusiven Arbeitsmarkt voraus, auf dem Menschen mit Behinderung ihre Arbeit frei wählen und annehmen können.
  • Behinderung ist kein Defizit. ArbeitgeberInnen stehen vor der Herausforderung, diese Sichtweise in den konkreten Arbeitsalltag zu übertragen. Artikel 8 BRK verdeutlicht die Wichtigkeit der Bewusstseinsbildung und die Schaffung von „sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen“.

Einige dieser Maßnahmen gibt es bereits, jedoch nicht bundesweit flächendeckend, sodass es bis heute für junge Erwachsene mit Behinderung noch immer nicht die gleichen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt wie für Nichtbehinderte. Von den in Deutschland lebenden etwa 162.000 jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren mit einer amtlich anerkannten Behinderung (Statistisches Bundesamt 2013) sind noch immer 17% ohne Erwerbstätigkeit (Bundesagentur für Arbeit ). Damit ist die Zielsetzung, den jungen Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch nicht erreicht.

Welche beruflichen Möglichkeiten haben nun junge Menschen mit Behinderung und wie kann man sie ihnen sinnvoll aufzeigen? Wie kann man das Thema der Bewusstseinsbildung im Arbeitsleben angehen, um eine breite Öffentlichkeit effektiv und effizient zu interessieren und zu erreichen? Wie nimmt man ArbeitgeberInnen Unwissenheit, Ängste und Vorurteile, die bis heute dazu führen, dass bei der Besetzung offener Stellen Menschen mit Behinderung kaum berücksichtigt werden?

Der wichtigste Akteur bei der Ausbildung junger behinderter Menschen ist die Bundesagentur für Arbeit. Hier werden im Einzelfall die individuellen Fähigkeiten der jungen Menschen festgestellt sowie ihr Rehabilitationsbedarf durch ärztliche und psychologische Dienste diagnostiziert (vgl. Bundesagentur für Arbeit). Je nach Unterstützungsbedarf stehen den Jugendlichen mit Behinderung unterschiedliche Wege zur Berufsausbildung zur Verfügung:

  • Kooperatives Modell: betriebliche Ausbildung mit fachtheoretischer Begleitung durch einen Bildungsträger
  • Integratives Modell: fachtheoretische und praktische Ausbildung über einen Bildungsträger
  • Rehabilitationsspezifische Ausbildungsangebote nach §35 SGB IX (vgl. Bundesagentur für Arbeit)

Über Eignung, Neigung, verschiedene Förderangebote sowie unterstützende Leistungen können sich Jugendliche mit Behinderung jederzeit unverbindlich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen oder im Internet nachlesen. Auch gibt es im Netz zahlreiche Portale (planet-beruf.de; rehadat-bildung), in denen Jugendliche Informationen einholen können, welche Berufe es überhaupt für Menschen mit Behinderung gibt, ob eine schon entschiedene Berufswahl auch wirklich sinnvoll erscheint oder welche Form der Ausbildung und deren Unterstützungsleistung in Anspruch genommen werden kann.

Soweit die schöne Theorie, denn die Praxis zeigt etwas Anderes: „Blickt man auf […] den Ausbildungsstellenmarkt, zeigen sich für die Gruppe der Jugendlichen mit Behinderung Problemstellungen, die von sozial benachteiligten Hauptschulabsolventen bekannt sind: problematische Übergänge, teilweise Exklusion, z.B. die Verwiesenheit auf das untere Segment der einfachen Berufe, diskontinuierliche Ausbildungsverläufe“ (Galiläer; Ufholz 2012). Dies wird ganz deutlich an der Anzahl der Ausbildungsberufe: während in Deutschland im vergangenen Jahr 328 verschiedene Berufe erlernt werden konnten (statista 2015), standen Jugendlichen mit Behinderung lediglich 67 dieser Lehrstellen offen (Bundesagentur für Arbeit Jahr). Statistisch ist im Gastgewerbe, dem Baugewerbe, der Landwirtschaft oder der Werbung und Marktforschung der Anteil von behinderten Beschäftigten eher gering, während zahlreiche Besetzungen von Arbeitsstellen in Sozialversicherung und Verwaltung, Energieversorgung und Fahrzeugbau positive Beispiele für die Beschäftigung von Behinderten sind (Eubel 2016). Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“, ein Arbeitsprojekt der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, dessen Ziel es ist die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Agrarbereich zu verbessern.  Auch die „Initiative Inklusion“  und das Projekt „Job4000“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der vermehrte Einsatz von Berufseinstiegsbegleitern sollen die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung verbessern und sie dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt einbinden. Das BMAS stellt für diese beiden Projekte die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, so dass behinderten SchülerInnen eine sehr umfangreiche Beratung ermöglicht werden kann, welche ihnen die Wege für ihre mögliche berufliche Zukunft aufzeigen. Weiterhin sollen mit diesen Mitteln neue Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Handicaps geschaffen werden (vgl. BMAS 2016). Des weiteren werden ArbeitgeberInnen finanziell unterstützt, welche zusätzlich Menschen mit schweren Behinderungen einstellen oder zusätzliche Ausbildungsstellen für Jugendliche mit Behinderungen schaffen. (vgl. BMAS 2012) Aber vor allem werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, „um bei den Kammern, die Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen sind, verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und durch gezielte Beratung mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei den Mitgliedsunternehmen zu akquirieren“ (BMAS 2016).

An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen noch immer sehr gering ist. §71 Abs. 1SGB IX legt zwar fest, dass alle Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern mindestens 5% ihrer Stellen mit Menschen mit Behinderung zu besetzen haben, jedoch zeigt die Realität, dass ein Drittel der beschäftigungspflichtigen Betriebe keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigt (BMAS 2012). Anscheinend bestehen bei den Verantwortlichen in den Führungsebenen vieler Unternehmen die bereits angesprochenen Berührungsängste, Vorurteile oder Klischees, sich der Thematik der aktiven Unterstützung und Einstellung von Menschen mit Behinderung anzunehmen. „Betriebe nennen […] als wichtigstes Hemmnis die geringe Zahl von geeigneten Bewerbern. Insbesondere junge Menschen mit Lernbeeinträchtigungen halten sie aufgrund der kognitiven Einschränkungen für ungeeignet.“ (DGB 2013) „Kandidaten für eine betriebliche Ausbildung sollen möglichst nicht auf Maßnahmen angewiesen sein, die zu einer Modifikation von Ausbildungsinhalten und -abläufen führen.“ (Niehaus, Kaul 2012, In: DGB 2013)

Dem entgegenwirken wollen beispielsweise Projekte wie „Job-Win-Win“, welches durch das BMAS gefördert wird und es sich zum Ziel gesetzt hat, ArbeitgeberInnen in kleinen und mittleren Betrieben für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen. Dazu werden bundesweit MentorInnen gesucht, die Unternehmen dazu motivieren sollen, Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Auch das Projekt „TrialNet“ will „mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen, passgenauen Unterstützungsangeboten für Betriebe und einer engen regionalen Kooperation von Bildungsträgern und Berufsbildungswerken […] mehr Unternehmen für die Ausbildung von Jugendlichen mit Handicaps […] gewinnen“ (Galiläer 2013). Auch der Westdeutsche Handwerkskammertag hat eine Broschüre für ArbeitgeberInnen herausgegeben, in welcher alle wichtigen Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und Antworten für die Betriebe aufgeführt sind.

Primäres Ziel bleibt es jedoch , das Thema der Bewusstseinsbildung im Arbeitsleben anzugehen, um eine breite Öffentlichkeit effektiv und effizient zu interessieren und zu erreichen. Behindert bedeutet nicht automatisch leistungsgemindert. Deswegen müssen mehr Unternehmen zur mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ermutigt werden. Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände beteiligt sich deshalb an der Inklusionsinitiative „WIRTSCHAFT INKLUSIV“, dessen Ziel es ist das „Engagement der Wirtschaft für Inklusion zu stärken und zu dokumentieren“ (Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände 2016).  Bewusstseinsbildung in den Betrieben ist und bleibt ein wesentlicher Schlüssel, um eine sehr breite Öffentlichkeit für die Belange und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, aber auch ganz allgemein am gesellschaftlichen Leben zu sensibilisieren.

Die ersten Schritte sind getan, „die Marginalisierung auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist damit allerdings noch nicht beseitigt. Höhere Flexibilität bei der Ausbildung, zum Beispiel eine längere Dauer und ein konsequent angewandter Nachteilsausgleich sowie eine höhere Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, mit kognitiven und anderen Defiziten in der Ausbildung kompensatorisch umzugehen und dafür externe Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, können die Teilhabechancen dieser Gruppe verbessern“ (Galiläer 2015).„Menschen mit Behinderungen möchten nicht primär nach ihren verloren gegangenen Fähigkeiten beurteilt oder eingeschätzt werden, sondern nach ihren vorhandenen Fähigkeiten, die für das vom Unternehmen angebotene Aufgabengebiet interessant sind. Zudem sollte ihnen, genau wie jedem anderen Menschen auch, mit Respekt, Offenheit und Wertschätzung begegnet werden“ (Böhm, Baumgärtner, Dwertmann 2013). Damit Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen haben, sich durch Leistungen am Arbeitsplatz zu bewähren und damit die „Inklusion gelingt!“ (Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände 2016), muss sich die Gesellschaft dahingehend einig sein, dass nichts über behinderte Menschen und nichts ohne behinderte Menschen entschieden werden darf.

Literatur:

Böhm, Stephan A.; Baumgärtner, Miriam K.; Dwertmann, David J.G.(Hrsg.) (2013): Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung. Berlin, Heidelberg: Springer-Verlag.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrs.)(2012): “Job4000” Programm zur besseren beruflichen Integration betroffener schwerbehinderter Menschen. Quelle: hhtp://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a717-job4000-flyer.html [Abruf: 18.07.2016]

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrs.) (2012): Bewusstseinsbildung von ArbeitgeberInnen. Job-Win-Win. Curriculum für Schulungen von ArbeitgeberInnen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Berlin: ISL e.V.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrs.) (2016): Initiative Inklusion. Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Quelle: http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a743-initiative-inklusion-infoblatt.html [Abruf: 18.07.2016]

Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (Hrs.) (2016): „Inklusion gelingt!“ Quelle: http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/9KTLT2-de_inklusion-gelingt [Abruf: 12.07.2016]

DGB Bundesvorstand (Hrsg.) (2013): Ausbildung behinderter Jugendlicher – zu selten im Betrieb. In: arbeitsmarkt aktuell. Hildeheim. Nr.5/2013.

Eubel, Cordula (2014): Doppeltes Handicap. In: Tagesspiegel,Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/behinderte-am-arbeitsmarkt-doppeltes -handicap/9354162.html?utm_referrer=

Galiläer, Lutz (2011): Auf dem Weg zur Inklusion? Übergänge und Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung. In: bwp@ Spezial 5 – Hochschultage berufliche Bildung 2011, Fachtagung 05, hrsg. v. Stein, R; Stach, M.: S. 1-14.

Galiläer, Lutz (2015): Die Ausbildung ist der Schlüssel zur Teilhabe an der Gesellschaft. In: DJI Impulse. Thema Geschlossene Gesellschaft. 2/2015.

Galiläer, Lutz; Ufholz, Bernhard (2012): Inklusion durch Qualitätsverbesserungen in der Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung. In: Wirtschaft & Beruf – Zeitschrift für berufliche Bildung. 11-12. 2012, 64. Jahrgang.

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Hsg.) (2014): Der Übergang von der Schule und der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stuttgart. April 2014.

Statista-das Statistikportal (2015): Entwicklung der Gesamtzahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe in Deutschland von 1971 bis 2015. Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/156901/umfrage/ausbildungsberufe-in-deutschland/ [Abruf: 18.07.2016]

Statistisches Bundesamt (2013): Behinderte Menschen Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Tabellen/GeschlechtBehinderung.html;jsessionid=BFDCF266D73D7A6BEF498E16672EFD38.cae4 [Abruf: 18.07.2016]

Westdeutscher Handwerkskammertag (Hsg.): Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Antworten für Betriebe. Düsseldorf.

Beitragsbild von muenchen.de, Quelle: http://www.muenchen.de/themen/behinderung.html

Weitere Quellen:

www. Landwirtschaftskammer.de/bildung/inklusion.htm

https://www.destatis.de/DE/Startseite.html

https://www.arbeitsagentur.de/

http://www.bwhw.de/angebote/wirtschaft-inklusiv/

 

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
stephaniekraft (21. Juli 2016). „Nichts über uns ohne uns“ – Jugendliche mit Behinderung zwischen Schule und Arbeitswelt. Inklusion. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcs6


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4 Antworten

  1. christinafitz sagt:

    Liebe Stephanie,
    sehr toller Beitrag!
    Die Bundesarbeitergemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat die Broschüre “Was heißt hier behindert?” im November 2012 veröffentlicht. Eine, wie ich finde, sehr gelungene Darstellung einzelner Behinderungsarten und der, damit verbunden Anforderungen an Betriebe die Menschen mit Behinderungen einstellen oder beschäftigen.

    Hier der Link zur Broschüre als PDF:
    https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c5831i/index.html

    Liebe Grüße
    Christina

  2. annikasturm sagt:

    Hallo Stephanie,

    ich habe mich mit einem ähnlichen Thema befasst und bin durch Frau Knauf auf das Konzept der Arbeitsassistenz gestoßen, was in dieser “Zeitschrift für Inklusion” sehr gut dargestellt wird : http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/2/2 .
    Ich bin selbst in einer WfbM tätig und finde die Kritikpunkte, die in diesem Artikel genannt werden, sehr zutreffend, auch wenn die WfbM versucht und auch den Auftrag hat, den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Dennoch kann man die Augen davor nicht verschließen, dass die Übergangsquote von der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt eigentlich nie die 1% Marke erreicht. Leider gibt es sehr viele Menschen in der WfbM, die dort schon sehr lange arbeiten, aber eigentlich klar ist, dass sie mit entsprechender Unterstützung wo anders arbeiten könnten.
    Durch die Separation in einer WfbM von der “normalen” Gesellschaft und dem unangemessenen Lohn wird das Gefühl der Nichtzugehörigkeit bei vielen noch weiter gestärkt. Wenn ich dann in der UN-Konvention lese, dass Menschen mit Behinderung das gleiche Recht darauf haben, ihren Lebensunterhalt weitestgehend mit Arbeit bestreiten zu können und das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen haben, stößt einem das schon sauer auf. Denn die Realität ist davon leider noch weit entfernt.

    Liebe Grüße
    Anni

  3. heikeschreiner sagt:

    Hi Stephanie,

    ich finde deinen Beitrag sehr gelungen. Ich finde es ein wichtiges Thema Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Behinderung auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt zu integrieren.

    Es gibt bereits unterschiedliche Einrichtungen z.B. Wefa (Werkstätten für angepaßte Arbeit, anerkannte Werkstätten für Behinderte) indem Menschen mit einem Handicap einer Arbeit nachkommen können. Dies hat für mich aber wenig mit dem Begriff Inklusion zutun. Diese Menschen zu separieren, hilft ihnen nicht vollwertig in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Wie du es in deinem Blogbeitrag schon aufzeigst, braucht es einige „Erneuerungen“ auf dem Arbeitsmarkt um den Jugendlichen den Einstieg zu ermöglichen (Höhere Flexibilität bei der Ausbildung, höhere Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, mit kognitiven und anderen Defiziten in der Ausbildung kompensatorisch umzugehen). Oft ist es die Unsicherheit, wie man mit Menschen die eine Behinderung haben, richtig umgehen soll. Deshalb erfahren sie in der Gesellschaft eher Ablehnung als Anerkennung.

    Dennoch schaue ich positiv in die Zukunft. Die z.B. Bundesagentur für Arbeit leistet schon wichtige Schritte um Jugendliche mit einer Behinderung auf den Arbeitsmarkt zu inkludieren. Wenn es weiterhin ArbeitgeberInnen gibt, die sich verstärkt für die Einstellung Jugendlicher einsetzen, ist zu mindestens auf dem Arbeitsmarkt eine inklusive Gesellschaft zu erwarten.

    Liebe Grüße

    Heike 🙂

  1. 01/08/2016

    […] Kraft, Stephanie: „Nichts über uns ohne uns“ – Jugendliche mit Behinderung zwischen Schule und Arbeitswelt https://inklusion.hypotheses.org/2020 […]

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