“Ist die Ausbildung von Rehabilitanden in Berufsbildungswerken, im Hinblick auf Inklusion, noch zeitgemäß und am Arbeitsmarkt orientiert?“
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Dieser Frage wird anhand zweier Fallbeispiele von Teilnehmenden aus dem CJD Homburg/Saar gGmbH, einem der 52 Berufsbildungswerke in Deutschland nachgegangen.
Wozu dienen Berufsbildungswerke BBWs?
„Berufsbildungswerke dienen der erstmaligen Berufsausbildung vornehmlich jugendlicher Behinderter, die nur in einer auf ihre Behinderungsart und deren Auswirkung eingestellten Ausbildungsorganisation und bei einer auf die jeweiligen Belange ausgerichteten kontinuierlichen ausbildungsbegleitenden Betreuung durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und andere Fachkräfte der Rehabilitation zu einem Ausbildungsabschluss nach dem Berufs-Bildungsgesetz und dadurch zur Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden können.“
So schreibt es die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, in der die 52 BBWs in Deutschland zusammengeschlossen sind.
Doch ist dies im Hinblick auf Inklusion und auf die Anforderungen, die der erste Arbeitsmarkt an Mitarbeitende stellt noch zeitgemäß?
Dem Anschein nach sind die Teilnehmenden ja exkludiert, da sie ja in einer besonderen Einrichtung ihre Ausbildung durchlaufen.
Hier zwei Fallbeispiele:
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Carina K. 24 Jahre alt
Carina hat ausgeprägt ADHS. Die Diagnose wurde erst gestellt, als Carina bereits 16 Jahre alt war. Schon während ihrer Schulzeit galt Carina bei ihren Lehrenden als verhaltensauffällig. Sie war sehr unruhig, leicht reizbar, es fehlte eine angemessene Ordnung in Bezug auf ihr Unterrichtsmaterial und sie war sehr vergesslich. Dieser Umstand wurde jedoch dem sozialen Milieu in dem sie lebte angelastet. Die Mutter ist alleinerziehend, berufstätig, in einer Sozialwohnung lebend, zwei Halbgeschwister mit je einem anderen Vater und viel sich selbst überlassen. Carina schaffte gerade so einen qualifizierten Hauptschulabschluss und bekam im Anschluss nicht sofort einen Ausbildungsplatz. Da sie noch schulpflichtig war besuchte sie ohne Lust und Motivation ein Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufsbildenden Schule. Dort fiel sie durch aggressives Verhalten und viele unentschuldigte Fehlzeiten auf und wurde der Schulsozialarbeiterin vorgestellt. Es fanden Gespräche mit der Mutter von Carina statt. Je mehr die Schulsozialarbeiterin über Carinas bisherigen schulischen Werdegang erfuhr, umso mehr kam ihr der Verdacht, dass hinter den Auffälligkeiten in Carinas Verhalten eine Krankheit steht. Sie riet zu einer ärztlichen Abklärung, bei der dann die Diagnose ADHS gestellt wurde. Carina bekam von dem Arzt, der die Diagnose stellte, Ritalin verordnet und der Arzt meinte mit etwas Glück würde ADHS sich „auswachsen“. Carinas Mutter war erst einmal erleichtert, einen „Schuldigen“ für Carinas Verhalten gefunden zu haben.
Carina beendete das Berufsvorbereitungsjahr und fand einen Ausbildungsplatz zur Gärtnerin Fachrichtung Garten-und Landschaftsbau. Ihr Wunschberuf.
Im Betrieb arbeitete sie gut mit und war beliebt bei ihren Kollegen_innen und ihrem Vorgesetzten.
Die Berufsschule besuchte sie sehr unregelmäßig, wenn Klassenarbeiten geschrieben wurden fehlte sie grundsätzlich. Die Schule schrieb den Ausbildungsbetrieb und Carinas Mutter an. Es fanden einige Gespräche gemeinsam mit Carina statt, bei denen sie Besserung versprach. Sie konnte/wollte sich zu dem Grund ihrer Fehlzeiten nicht äußern. Da Carina die Schule weiterhin kaum besuchte und mittlerweile 18 Jahre alt war, wurde Carina ausgeschult und das Ausbildungsverhältnis aufgelöst.
Sie meldete sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungsplatz suchend. Die Arbeitsagentur führte mit Carina einen beruflichen Eignungstest durch, dessen Ergebnis Carina Fähigkeiten und Kompetenzen zum Erlernen des Berufs der Gärtnerin bestätigte.
Mit Unterstützung der Arbeitsagentur fand Carina wieder einen Betrieb, der bereit war sie auszubilden. Auch in dem neuen Betrieb arbeitete sie sehr gut mit und in den ersten vier bis sechs Wochen besuchte sie auch regelmäßig die Berufsschule. Als dann die ersten Klassenarbeiten anstanden, begann Carina wieder dem Unterricht fernzubleiben, was zur Beendigung der Ausbildung noch in der Probezeit führte.
Als Carina sich bei der Arbeitsagentur wieder ausbildungsplatzsuchend meldete, wurde durch den psychologischen Dienst der Arbeitsagentur ein Gutachten hinsichtlich der Ausbildungsfähigkeit erstellt und Aufgrund der ADHS Problematik wurde Carina dem Reha- Team der Arbeitsagentur zugewiesen. Carina beharrte auf ihrem Wunsch, den Beruf der Gärtnerin zu erlernen. Der zuständige Reha-Berater empfahl ihr, die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk fortzusetzen. Durch die zusätzliche medizinische, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung, die Carina dort erhalten würde, sah er gute Chancen für sie, die Ausbildung erfolgreich zu Ende zu führen.
Carina war damit einverstanden, ihre Mutter war erst dagegen, mit der Begründung: „Carina sei ja nicht behindert, ein Berufsbildungswerk sei nur etwas für Behinderte.“
Der Reha-Berater konnte Frau K. verdeutlichen, dass er in dieser Form der Ausbildung für Carina die einzige Chance zur späteren Integration in den ersten Arbeitsmarkt sehe und sie stimmte letztendlich zu.
Carina fühlte sich sehr wohl in dem Berufsbildungswerk. Da in der Berufsschule in kleinen Klassen, von im Umgang mit ADHS geschulten Lehrenden unterrichtet wurde und sie für sich kleine Lernerfolge erzielte, begann ihr die Schule sogar Spaß zu bereiten.
Zusätzlich nahm sie an einem Selbstbewusstseinstraining teil und lernte, ihre Stärken zu sehen, einzusetzen und mit ihren Schwächen besser umzugehen.
Bei den angebotenen Freizeitaktivitäten entdeckte Carina das Bogenschießen für sich und wurde bei der ersten Meisterschaft, an der sie teilnahm, Landesbeste in ihrer Altersgruppe.
Carina hat im Juni dieses Jahres ihre Ausbildung zur Gärtnerin, Fachrichtung Garten-Landschaftsbau im BBW der CJD Homburg/Saar erfolgreich abgeschlossen. Seit ersten Juli arbeitet sie als Gärtnerin im Baubetriebshof der Gemeinde Illingen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Sie selbst ist glücklich und sagt: „Ohne die Unterstützung, die ich im BBW erfahren habe, hätte ich das nie geschafft. Ich hab gelernt mit meinem ADHS zu Leben und hab es im Griff, früher hatte mich ADHS im Griff“, (Original-Ton Carina K.)
Fall zwei Felix R.
Felix Rech, 22 Jahre alt
Felix hat von Geburt an eine starke Hörbeeinträchtigung, ein Stotter-Syndrom und eine Spastik im rechten Bein. Schon als Säugling bekam er physiotherapeutische Behandlungen, ab dem zweiten Lebensjahr Sprachtherapie und lernte Gebärdensprache.
Seine Eltern beantragten als er drei Jahre alt war die Zuerkennung eines Grads der Behinderung, der ihm auch zu 80% zuerkannt wurde-
Er besuchte einen Regelkindergarten und eine Regelgrundschule, danach eine weiterführende Schule für Menschen mit Sprach- und Hörbeeinträchtigung, die er mit einem guten Hauptschulabschluss beendete.
Danach besuchte er erfolgreich ein Berufsvorbereitungsjahr im Berufsbildungswerk, in Birkenfeld. Er verließ es mit der Empfehlung eine Ausbildung zum Bürokaufmann zu absolvieren.
Diese begann er 2011 im BBW Homburg/Saar und beendete sie 2014.
Seitdem hat er unzählige Bewerbungen geschrieben, an verschiedenen Maßnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt teilgenommen, Probearbeiten und Praktika in Betrieben absolviert, ohne Erfolg und Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Angebote der Agentur für Arbeit, einen Arbeitgeber finanziell zu unterstützen, wenn er Felix einstellt, lehnen die angesprochenen Arbeitgeber ab, mit der Begründung, dass Felix aufgrund seiner Stotter-Symptomatik nicht mit Kollegen_innen und Kunden_innen kommunizieren könne, er keine Praxiserfahrung mitbringe, da er ja nur in einem BBW ausgebildet wurde.
Felix und seine Eltern haben den Glauben daran, dass Felix einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt findet verloren.
Was haben diese zwei Biografien mit Inklusion zu tun und wie sind sie zu bewerten?
Laut Befragungen von Teilnehmenden an Ausbildungsmaßnahmen in BBWs, die die BAG BBW 2015 veröffentlichte, schaffen 72 % der Teilnehmenden im Zeitraum von einem Jahr nach Ausbildungsende die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Das scheint auf den ersten Blick erfolgreich, diese Menschen sind inkludiert in den Arbeitsmarkt.
Schaut man sich die Zahlen genau an, lässt sich feststellen, dass es Berufe gibt, die hohe Eingliederungsquoten vorweisen und genauso Berufe mit geringen Eingliederungsquoten.
Bei den Fallbeispielen bleibend:
- Gartenbauwerker mit einer hohen Eingliederungsquote von 76,8 % in 2014,
- Bürokaufmann/frau mit einer Eingliederungsquote von 48,4% in 2014
Die Ausbildung der Gärtner/innen im Garten- Landschaftsbau beinhaltet einen hohen Praxisanteil und findet in der Regel in Parks, Grünanlagen und Gärten statt, also annähernd an Ausbildungen in Echtbetrieben.
Die Ausbildung der Bürokaufleute ist sehr theorielästig und wird in den BBWs in der Regel in Üb-Firmen durchgeführt, sodass die Absolventen die wirklichen Anforderungen, die der Beruf an sie stellt, kaum kennen.
Hier müsste dringend überlegt werden, wie die Ausbildung praxisnäher gestaltet werden kann bzw. ob es nicht sinnvoll ist Kooperationsbetriebe zu akquirieren, die die praktischen Inhalte der Ausbildung vermitteln.
BBWs können und sind auf dem Weg inklusiver zu werden, indem sie mehr Kooperationen mit der Wirtschaft eingehen.
So gibt es seit einigen Jahren das Projekt der „Verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)“. Hier findet ein Großteil der BBW Ausbildung, in der Regel 18 Monate, in Betrieben der Wirtschaft statt. Die medizinische, sozialpädagogische und psychologische Betreuung sowie Berufsschule und Stütz-und Förderunterricht finden im BBW statt. Den Betrieben stehen qualifizierte Mitarbeitende aus den BBWs beratend zur Seite.
Dies ist ein guter Weg Berührungsängste zwischen Menschen mit und ohne Handicap abzubauen und für die Betriebe eine große Ressource, Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen. Für Menschen mit Beeinträchtigung ist es ein weiterer Schritt auf dem Weg, zu mehr Inklusion.
Fazit
Weder Carina noch Felix hätten aufgrund ihrer Beeinträchtigung eine Chance gehabt, ihre Ausbildung auf dem ersten Ausbildungsmarkt erfolgreich zu absolvieren. Die Beiden stehen Beispielhaft für ca. 12000 junge Menschen, die jedes Jahr eine Ausbildung in einem BBW beginnen. Von daher denke ich, dass BBWs durchaus ihre Daseinsberechtigung haben. Es sollte aber vor Beginn der Ausbildung genau geschaut werden, ob die Teilnehmenden nach Ausbildungsabschluss auch wirklich reale Chancen haben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um mehr Inklusion zu erreichen, müssen sich Wirtschaft und BBWs intensiver vernetzen. Daraus entsteht eine Win – win Situation für alle Beteiligten.
Literaturverzeichnis
BAG BBW, Verbleibs Erhebung 2013-2014
http://www.bagbbw.de/integration-in-den-arbeitsmarkt/evaluation/verbleibserhebung/ (aufgerufen am 25.07.2016
Vorstand der BAG BBW, Brücke in den ersten Arbeitsmarkt
http://www.bagbbw.de/w/files/statistiken/nachbefragung2013_2014.pdf (aufgerufen am 25.07.2016)
Karl Heinz Eser, Was sind und wie arbeiten Berufsbildungswerke
http://www.bagbbw.de/w/files/intranet/karl-heinz-eser-berufsbildungswerke.pdf (aufgerufen am 25.07.2016)
Bilder
Bild 1: Homepage des CJD Olpe
Bild 2 und 3 eigene Bilder
B
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
marionfrary (27. Juli 2016). “Ist die Ausbildung von Rehabilitanden in Berufsbildungswerken, im Hinblick auf Inklusion, noch zeitgemäß und am Arbeitsmarkt orientiert?“. Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcsf
Liebe Michaele,
herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Ich bin ganz bei Deinen Gedanken und empöre mich ebenfalls immer wieder über die Art und Weise der Argumentation von Unternehmen, die dann zu einem Ausschluss beeinträchtigter Menschen aus dem Arbeitsmarkt führt. Doch gerade bei der Ausbildung von Bürokaufleuten, müsste meiner Meinung nach, die Ausbildung in Betrieben durchgeführt werden. Zum einen, um Berührungsängste abzubauen und zum anderen, um den Auszubildenden mehr Praxiserfahrung in betrieblichen Abläufen mit auf den Weg zu geben. Idealerweise, die Auszubildenden für die spätere Übernahme von Aufgaben im Ausbildungsbetrieb auszubilden.
Liebe Grüße
Marion
Hallo Marion,
super, praxisnaher und sehr anschaulicher Beitrag.
Was mich immer wieder traurig stimmt, ist die Tatsache, dass man jungen Menschen, die etwas tun wollen, die auf eigenen Beinen stehen wollen, eine Beitrag zur Gesellschaft leisten wollen so viele Steine in den Weg wirft.
Hat man dem jungen Mann jemals die Chance gegeben sich persönlich vorzustellen?
Oder hat man schon gleich all seine Bewerbungen abgeblockt?
Das Argument, Felix könnte wegen seines Stotterns nicht mit den Kolleg/innen kommunizieren ist doch wirklich lächerlich, schließlich tut er das doch im privaten und schulischen Bereich mit seinen Mitschüler, Eltern, Freunden etc. auch, oder?
Ich kann schon verstehen, dass ein Betrieb eben auch wirtschaftlich denken muss und jemand der/die noch keine Berufserfahrung hat nun einmal mehr Zeit zum Einarbeiten benötigt, als ein/e andere/r, aber dass man den-/diejenige/n dann noch nicht einmal einstellt, wenn man dafür einen finazielle Unterstützung angeboten bekommt, das verstehe ich nicht.
Wahrscheinlcih habe viele Betrieb Angst sie bekommen “so eine/n” später nicht mehr los. Aber mann kann doch bestimmt zunächst einmal einen Praktikumsvertrag machen, oder eine Probeanstellung?
Leider wird vielfach übersehen, dass einem Menschen mit Handicap nicht nur Nachteile bringen, sondern man von ihnen durchaus auch etwas lernen kann, vor allem im zwischenmenschlichen Bereich. Diese Überheblichkeit vieler Menschen ohne Handicap finde ich fürchterlich. Es kann sich schließlich keine/r aussuchen wie er/sie geboren wird.
Liebe Grüße
Michaela