Hat die Einführung von Hartz IV zu mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt beigetragen?
- Einleitung
- Die Vorurteile gegen Hartz-IV-Empfänger
- Wie verläuft die Arbeitsvermittlung und welche Risiken bestehen dabei?
- Ist Hartz IV „vererbbar“?
- Fazit
Einleitung
Diese Frage stellte ich mir bei meiner Arbeit bei der Beratungsstelle des jüdischen Wohlfahrtsverbandes Wuppertal, bei der ich täglich auf ALG II – Empfänger treffe. Wenn die Menschen in unsere Beratungsstelle kommen, haben sie meistens ein Problem mit den Behörden, für dessen Lösung sie unseren Rat suchen. Viele unserer KlientenInnen sind verärgert und fühlen sich in ihren Rechten durch die Behörden eingeschränkt. Doch die jährlich veröffentlichten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sprechen von sinkender Arbeitslosigkeit in Deutschland (vgl. Spiegel online 2016).
Um die von mir gestellte Frage aus verschiedenen Perspektiven zu beantworten, habe ich ein Interview mit meiner Teamleiterin –einer Dipl. Sozialpädagogin– und zwei jungen Erwachsenen, Anna und Peter (die Namen sind auf Wunsch der Interviewten geändert) geführt. Peter ist aktuell im Jobcenterbezug und Annabezieht auf Grund ihres Studiums seit Oktober 2015 BAföG, zuvor war sie jedoch ebenfalls im Hartz-IV-Bezug.
Alle drei Gesprächspartner haben davon gesprochen, dass die Frage nicht eindeutig zu beantworten wäre. So wurde als Beispiel das Verfahren der beruflichen Anerkennung für MigrantenInnen von meiner Teamleiterin angesprochen. Die Anerkennung wurde im Jahr 2004 vereinfacht, wodurch die MigrantenInnen ihre im Ausland erhaltenen Diplome und wissenschaftliche Grade in Deutschland leichter anerkennen lassen können. Das im früheren Verfahren vorgesehene Praktikum ist dadurch jedoch weggefallen. Dieses „Zwangspraktikum“ bedeutete zwar eine Schlechterstellung von ausländischen Arbeitskräften, hat diesen aber gleichzeitig, durch gezieltes Anlernen, einen leichteren Arbeitseinstieg in die neue Arbeitsstelle ermöglicht. Diese und weitere Änderungen können in der EU-Richtlinie 2005/36/EG nachgeschlagen werden.
Die Vorurteile gegen Hartz-IV-Empfänger
Vor einiger Zeit habe ich einen Fernsehbeitrag über eine Familie gesehen, die lieber unter der Armutsgrenze lebt, als Hartz IV zu beantragen. Hier werden für mich zwei Probleme deutlich:
Erstens gelten die ALG II – Bezieher in unserer Gesellschaft gemeinhinals faul. Laut einer Studie des „Allensbacher Instituts für Demoskopie“ glaubt jeder dritte Deutsche, dass „sich Bezieher von Hartz IV vor der Arbeit drücken“ (davon sind37 Prozentder Befragten überzeugt).
Quelle: Die Welt vom 14.04.2013
Die Vorurteile werden in dem zu der Statistik gehörenden Artikel zwar durch viele Studien und Interviews direkt widerlegt, doch ändert es nichts an der gefestigten Meinung der Bevölkerung.
Als noch größeres Problem sehe ich die gefühlte „Bloßstellung“, die durch die Anträge bei den Behördenhervorgerufen werden. Um ALG II zu erhalten, bedarf es eines schriftlichen Antrages, in dem sich die AntragstellerInnen als hilfebedürftig „outen“ müssen. Viele Bedürftige empfinden dies als entwürdigend, wodurch sie sich nicht selten gegen den Gang zum Amt entscheiden. Doch auch wenn ein Hilfebedürftiger sich dazu entschließt, sich beim Amt vorzustellen, müssen erst viele Anträge ausgefüllt und noch mehr Unterlagen gesammelt und vorgelegt werden. Am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern (12 und 8 Jahre alt) möchte ich den nötigen Aufwand verdeutlichen.
Antrag | Unterlagen (Nachweise zum Antrag) |
Hauptantrag Arbeitslosengeld II
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Vom Antragsteller:
Ausweis; Bei ausländischen BürgerInnen Aufenthaltsgenehmigung; Rentenversicherungsausweis; Meldebescheinigung; Bankkarte; An- und Abmeldungen der früheren sozialpflichtigen Beschäftigungen in den letzten 5 Jahren; Nachweis über Krankenversicherung; Nachweise über Kindergeld, Elterngeld und Erziehungsgeld bzw. die Ablehnungsbescheide für diese; Mietvertrag. |
Anlage WEP – Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft | Vom Ehegatten des Antragstellers:
Ausweis; Bei ausländischen BürgerInnen Aufenthaltsgenehmigung; Rentenversicherungsausweis; An- und Abmeldungen der früheren sozialpflichtigen Beschäftigungen in den letzten 5 Jahren. |
Anlage KI – Kinder | Das ältere Kind:
Ausweis; Bei ausländischen BürgerInnen Aufenthaltsgenehmigung; Rentenversicherungsausweis; Nachweis über den Schulbesuch (Schülerausweis). |
Anlage KI – Kinder | Das jüngere Kind:
Ausweis; Bei ausländischen BürgerInnen Aufenthaltsgenehmigung; Rentenversicherungsausweis; Nachweis über den Schulbesuch (Schülerausweis). |
Anlage KDU – Kosten der Unterkunft | Falls im Mietvertrag nicht alle Angaben (z.B. Energiequelle) vollständig gemacht sind, müssen diese zusätzlich nachgewiesen werden, evtl. durch Vermieterbescheinigung |
Anlage EK – Einkommenserklärung | Vom Antragsteller:
Nachweis über das Einkommen jeder Art(auch einmalig, unregelmäßig oder ehrenamtlich) mit Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung für die letzten drei Monate; Kontoauszüge für die letzten drei Monate (von allen Konten); Nachweis über Versicherungen (z.B. private Haftpflicht) mit Zahlrhythmus. |
Anlage EK – Einkommenserklärung | Vom Ehegatten des Antragstellers:
Nachweis über das Einkommen jeder Art (auch einmalig, unregelmäßig oder ehrenamtlich) mit Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung für die letzten drei Monate. |
Einkommensbescheinigung | Bei bestehendem Arbeitsverhältnis. Vom Arbeitgeber auszufüllen. |
Anlage VM – Vermögen | Hier muss das Gesamtvermögen (auch der Kontostand und Bargeld) angegeben werden; Sparverträge mit Kontostand / Wert des vorhandenen oder in den letzten zehn Jahren verschenkten Vermögens (hierzu gehört auch Schmuck) müssen nachgewiesen werden. |
Anträge für Leistungen zur Bildung und Teilhabe werden gesondert ausgefüllt, für jedes Kind muss eineigener Antrag ausgefüllt werden.
Die zwei jungen Erwachsenen, die ich interviewt habe, berichten, dass sie sich von der „Menge an Papier erschlagen gefühlt haben“. Sie haben unsere Beratung aufgesucht, damit wir ihnen beim Ausfüllen der Anträge helfen, obwohl beide keine Probleme beim Lesen und Verstehen der Fragen hatten. Ich habe das Gefühl, dass beide eher seelischen Beistand gesucht haben, um sich „den Behörden zu stellen“.
Nach dem Sozialhilfeantrag folgte dann der Termin bei der Arbeitsvermittlung, dieser ist für alle Antragsteller verpflichtend. Alle drei Befragten waren sich einig, dass es notwendige Vorkehrungen seien, die den Missbrauch von Steuergeldern verhindern soll. Die von mir interviewten Betroffenen sehen die Bürokratie auch nicht als das größte Problem. Sie berichten eher von überarbeiteten Beratern beim Jobcenter, die ihre Klienten schnell „wieder loswerden wollten“.
Wie verläuft die Arbeitsvermittlung und welche Risiken bestehen dabei?
Die öffentliche Arbeitsvermittlung hat die meisten Reformen durch die Einführung von Hartz IV erfahren. Die Arbeitsvermittlung funktioniert wie folgt: „Die Arbeitsvermittlung, durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, führt Informationen über Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmärkten zusammen und trägt damit zu einer Vermeidung oder Verringerung von Marktversagen bei. Damit diese Funktion effektiv wahrgenommen werden kann, sind durch den Dienstleister notwendige Kenntnisse und Informationen beider Marktseiten vorzuhalten“ (Obermeier/Oschmiansky 2014).
Den Beratern bei der Arbeitsvermittlung stehen drei verschiedene Arbeitsstrategien zur Auswahl: die bewerber- oder die stellenorientierte Vermittlung, sowie eine Mischform aus beiden. Beim Vermittlungsgespräch wird zunächst ein Profiling durchgeführt, bei dem die für den Arbeitsmarkt relevanten Stärken und Schwächen des Klienten, herausgefunden werden sollen. Danach werden die Ziele und die Aufgaben formuliert und verschriftlicht. Im Folgenden können Strategien zur Umsetzung herausgearbeitet werden (vgl. ebd.).
Christoph Butterwegge beschreibt dabei auch Nachteile: „Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV am 1. Januar 2005 müssen Langzeitarbeitslose und sog. AufstockerInnen jede Stelle annehmen, auch wenn die Bezahlung weder tarifgerecht ist, noch dem ortsüblichen Lohn entspricht. […] Wenn es ihr neuhochdeutsch „Fallmanager“ genannter Betreuer verfügt, müssen ALG-II-BezieherInnen gegen eine minimale „Mehraufwandsentschädigung“ von einem 1 oder 2 EUR pro Stunde im öffentlichen Interesse liegende und zusätzliche Arbeit leisten, wollen sie ihren Anspruch auf Unterstützung nicht zu 30 Prozent (und später ganz) einbüßen. Für die Arbeitslosen unter 25 Jahren entfällt der Leistungsanspruch im Ablehnungsfall sofort. Damit unterliegen Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene, die sich den oft an Willkür grenzenden Kontrollmaßnahmen verweigern, einem übersteigerten Armutsrisiko, das als politisches Druckmittel und soziale Drohkulisse dient, um sie gefügig zu machen.“ (Butterwegge 2010)
Ist Hartz IV „vererbbar“?
Mit dieser Frage bin ich an meine Interviewpartner herangetreten, nachdem ich bei meiner Vorbereitung auf das Gespräch auf einen Artikel gestoßen bin, in dem berichtet wurde, dass jedes siebte Kind in Deutschland mittlerweile von Hartz IV leben muss. In diesem Bericht wird in Bezug auf mögliche Strategien zur Kinderarmutsbekämpfung, die Arbeitsministerin Andrea Nahles mit der Zielformulierung zitiert:”einen oder am besten beide Elternteile in Arbeit zu bekommen”. So könne der Teufelskreis von Erwerbslosigkeit und Armut durchbrochen werden. Höhere Sozialleistungen führten hingegen nicht zu einer strukturellen Lösung des Problems. Verbesserte Kinderbetreuung sei aber ein nützlicher Hebel, sagte sie mit Blick auf die dann vor allem für Frauen bessere Vereinbarkeit von Kind und Job (Zimmermann2016).
Dieses Thema wurde auch im Beitrag Ist Hartz IV ein vererbbares Stigma? von Linda Liuni behandelt. Im Abschnitt „Es gibt einen Weg hinaus“ fasst sie das Buch von Udine Zimmer zusammen und führt ihr Leben als Beweis für die „Nicht-Vererbbarkeit“ von Hartz IV an. Der Meinung, dass Hartz IV also nicht vererbbar ist, waren auch meine Gesprächspartner. Obwohl sie selbst durch ihre Eltern in den Bezug kamen, und es nach ihrer Aussage für sie wenig bis gar keine Hilfestellung vom Amt gab, um nicht im Bezug zu bleiben, konnten beide mit Unterstützung ihrer Eltern den Absprung vom Hartz-IV-Bezug schaffen. Anna studiert Biologie und bekommt BAföG, sie sagt, sie möchte alles tun, um nicht wieder von Hartz-IV leben zu müssen. Peter hat ebenfalls eine Zusage für ein im Oktober beginnendes, duales Studium bekommen.
Linda Liunis beschriebenes Phänomen der Vererbbarkeit durch den Verlust der Grundwerte wie Fleiß, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, entspricht aus meiner Sicht den bestehenden Vorurteilen über Arbeitslose (siehe die „Allensbacher Studie“).
Fazit
Durch die Interviews ist mir erneut vor Augen geführt worden, dass die sinkenden Zahlen der Arbeitslosen nicht ohne weiteres mit der Einführung von Hartz IV und den damit verbundenen Reformen der Arbeitsvermittlung zusammenhängen. Es ist vielmehr ein Konglomerat auspolitischen und sozialen Entwicklungen, das zu der Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt geführt hat. Von Inklusion der Arbeitslosen kann aus meiner Sicht nicht gesprochen werden. Die in der Allensbach-Umfrage veröffentlichten Zahlen sprechen eher für eine Exklusion der Arbeitslosen aus der Gesellschaft. Die durch die Hartz IV – Reform veränderte Arbeitsvermittlung hat meiner Meinung nach das Abrutschen in die Armut befördert, anstatt sie zu beseitigen.
Quellen
- ButterweggeChristoph: Kinderarmut und sozialer Ausschluss: 4/2010http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/115/115 (Zugriff am 22.07.2016)
- http://www.jobcenter.wuppertal.de/service-antraege/antraege/antraege.php(Zugriff am 22.07.2016)
- Liuni Linda: Ist Hartz IV ein vererbbares Stigma?: 15.07.2015 http://inklusion.hypotheses.org/480 (Zugrif am 25.07.2016)
- Obermeier Tim, Oschmiansky Frank:Die öffentliche Arbeitsvermittlung:31.01.2014: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55132/oeffentliche-arbeitsvermittlung?p=all (Zugriff am 18.07.2016)
- Richtlinie 2005/36/eg des europäischen Parlaments und des Rates: 7.09.2005: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:de:PDF (Zugrif am 26.07.2016)
- Spiegel online: Vier Jahre und mehr: Weniger Menschen beziehen dauerhaft Hartz IV: 2016: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-zahl-der-dauer-bezieher-ist-deutlich-gesunken-a-1102343.html (Zugriff am 11.07.2016)
- Von Borstel, Stefan: Das Märchen vom faulen Hartz-IV-Empfänger2016: 04.13: http://www.welt.de/wirtschaft/article115274008/Das-Maerchen-vom-faulen-Hartz-IV-Empfaenger.html (Zugriff am 13.07.2016)
- Zimmermann Sabine: Jedes siebte Kind von Hartz IV abhängig: 31.05.2016: http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_77982774/soziales-jedes-siebte-kind-von-hartz-iv-abhaengig.html (Zugriff am 11.07.2016)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
elenachikanova (27. Juli 2016). Hat die Einführung von Hartz IV zu mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt beigetragen? Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcse
Hallo Elena,
ich denke auch, dass die Hartz IV – Gesetze vielfach zur Folge haben, dass für Empfänger nach dem Motto verfahren wird “Ich mache ihm( ihr) ein Angebot, das er (sie) nicht ablehnen kann”…. Inklusion im eigentlichen Sinn würde ja auch bedeuten, dass der Arbeits- und Ausbildungsmarkt sich eben auch für Menschen öffnet, die auf dem “regulären” Weg massive Schwierigkeiten haben. Meistens ist es aber so, dass diese Klienten möglichst schnell passend gemacht werden sollen. Was dann wiederum Überforderung oder Verweigerungsverhalten auslösen kann – und somit die Schwierigkeiten der betreffenden Personen verfestigen statt verringern kann. Die Hartz IV – Gesetzte sind meiner Meinung nach von vornherein von Menschen ausgegangen, die einen Schulabschluss haben, motiviert und eigenverantwortlich sind, die Unterstützung ihrer Eltern haben usw. Dazu kommt der Druck, am Ende des Monats die “richtigen” Zahlen vorlegen zu können, wie ich auch aus meiner Einrichtung weiß.
Liebe Grüße,
Peter
Liebe Elena, ich wurde durch Peter’s Blogbeitrag auf deinen aufmerksam und finde auch deinen sehr gelungen. Sehr schön fand ich es, dass du veranschaulicht hast, was so ein Antrag für ein Haufen an Papier ist. Ich habe vor ein paar Jahren einmal einen Bafög-Antrag ausfüllen müssen und habe da schon an vielen Stellen mit dem Kopf schütteln müssen. Ich denke aber, dieser ganze Schreibkram ist kein Problem, “da muss man eben durch” und es ist ja nun einmal wichtig, bei so einem alles Wichtige von sich preis zu geben, damit es korrekt berechnet werden kann. Viel schlimmer empfand ich den Aufenthalt auf dem Arbeitsamt. Ich musste vor Beginn meines Studiums mich für zwei Monate als arbeitslos melden, wegen meiner Rentenversicherung.
Ich ging da also relativ selbstbewusst in das Arbeitsamt, weil ich hatte ja eigentlich nichts zu befürchten, brauchte kein Hartz IV und keinen Job, würde ja in zwei Monaten mit einem Studium anfangen. Lief also zu dem Tresen und dieser stand mitten im Wartebereich. Das heißt, jeder der dort saß, hat unfreiwillig mitbekommen, weswegen ich dort war. Für jemanden, der lange mit sich kämpft, um sich arbeitslos zu melden und der dann dort hin kommt und das vor allen Wartenden sagen muss, finde ich das schon fast menschenunwürdig. Und in dem Wartebereich, der als Halbkreis aufgebaut waren, standen in der Mitte 3 Tische mit Computern, für die Menschen, die zuhause kein Internet haben und sich dort über einen Job informieren. Ich setzte mich dann also in den Wartebereich und sah unfreiwillig, was derjenige am Computer für einen Beruf hat oder sucht.
Dieser kurze Besuch im Arbeitsamt, der mir persönlich eigentlich total egal war, beschäftigt mich noch heute. Noch heute muss ich darüber nachdenken, wie die Menschen dort mehr oder weniger bloß gestellt anstatt richtig unterstützt werden.