Inklusion und Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – Ein Widerspruch?
- Die Übergangsqoute von Menschen mit Behinderung von einer WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt erreicht selten bis nie 1%.
- Das Einkommen eines Werkstattmitarbeiters liegt derzeit monatlich bei ca. 180 €.
- Personalmangel und Produktionsdruck in der WfbM – wie da noch individuell fördern?
Die Aufgaben einer Werkstatt für behinderte Menschen sind rechtlich im Sozialgesetzbuch IX , der Werkstättenverordnung (WVO) und der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) festgelegt.
Dabei inbegriffen ist auch die Aufgabe der Förderung des Überganges von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
In einzelnen Fällen, wenn auch nur zu einem erschreckend geringen Anteil, der nur selten 1 % erreicht, gelingt dies z.B. hin und wieder in Form einer Betriebsintegrierten Beschäftigung (BiB).
Dabei handelt es sich zwar um eine Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dennoch unterscheidet sich die Entlohnung meist nicht allzu sehr von dem ursprünglich bezogenen Werkstattlohn, der abhängig von der Auftragslage aus den Einnahmen durch die Produktion ausgezahlt wird. Die Preise, die Auftraggeber für die Produktion in einer WfbM zahlen sind selten angemessen. Ein kleines Beispiel aus meiner Einrichtung: Vor nicht allzu langer Zeit fertigten wir Handtaschenlichter für eine große Bekleidungsfirma, für die wir pro Stück Cent-Beträge erhielten. Im Geschäft sah man diese dann für 20 € pro Stück.
Wirft man nun einen Blick in die UN-Konvention und liest, dass Menschen mit Behinderung ein gleiches Recht darauf, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten zu können und einen Anspruch auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen haben (siehe http://www.behindertenrechtskonvention.info/ ), fragt man sich doch, wie dies mit einem Werkstattlohn von monatlich ca. 180 € gewährleistet werden soll.
Menschen mit Behinderung sind überwiegend auf Zusatzleistungen von Kostenträgern angewiesen, da ihr „Lohn“ eher mit einer Art Taschengeld zu vergleichen ist. Bei einer Beschäftigung in einer WfbM handelt es sich um einen „arbeitnehmerähnlichen“ Status, weshalb der eigentliche Mindestlohn von 8,50 € den in einer WfbM-Beschäftigten vorenthalten blieb (vgl. Schumacher 2016). Für viele Klienten ist der Lohn ein Maß für Gleichwertigkeit. Die aktuellen Löhne entsprechen da eher einer Stigmatisierung.
Wer im Bereich der WfbM beschäftigt ist, weiß, dass die Förderung durch die Werkstatt allein für eine Überleitung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht ausreichend ist. Bei der Vereinbarung von externen Praktika zum Beispiel wird immer wieder deutlich, wie sehr man darauf angewiesen und wie schwer es ist, kooperative Betriebe zu finden, die einem Menschen mit Behinderung eine (zeitweise) Beschäftigung anbieten möchten.
Auch wenn der sogenannte Bildungsbegleiter sowohl für die Betriebe als auch den Menschen mit Behinderung als fester Ansprechpartner zur Verfügung steht und bei Vorstellungsgesprächen etwa stets anwesend ist, um Vorurteilen, Ängsten und Unsicherheiten entgegenzuwirken, reagieren viele Betriebe dennoch mit Ablehnung. Eine dauerhafte Begleitung des Klienten in einem externen Betrieb ist für einen Bildungsbegleiter zeitlich gar nicht möglich, wäre aber ein richtiger Ansatz, wie man anhand des Modells der Arbeitsassistenz sehen kann, worauf ich später nocheinmal eingehen möchte.
Dass die immer noch vorhandene ablehnende Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung der Inklusion im Wege steht, steht außer Frage. Allerdings könnte man in diesem Zusammenhang darüber nachdenken, ob das Konzept der WfbM überhaupt zur Inklusion geeignet ist, bzw. ob die Existenz von Werkstätten für behinderte Menschen der Inklusion widerspricht.
England beispielsweise hat bereits im Jahre 2007 damit begonnen, Behindertenwerkstätten zu schließen. 2013 war dann keine Werkstatt mehr übrig. Stattdessen wurden Fachabteilungen eingerichtet, die sich ausschließlich darum kümmern, Betriebe zu finden, die Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung anbieten möchten.
In Deutschland hingegen nahm die Anzahl der Beschäftigten in den Werkstätten immer mehr zu. (siehe http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/forschungsbericht-f383.pdf?__blob=publicationFile)
Kritiker führen an, dass nur wenig Personal in den Werkstätten vorhanden ist und sich dementsprechend wenig um die behinderten Beschäftigten gekümmert werden kann und eine individuelle, personenzentrierte Arbeit nicht möglich ist. In der Einrichtung, in der ich tätig bin entspricht der aktuelle Stellenschlüssel 1:21. Oft herrscht hoher Produktionsdruck, während dessen das Personal weiterhin Pflege und Betreuung übernehmen, Arbeitsaufträge erklären und vor allem die Produktion sicherstellen muss. Dann wiederum gibt es Zeiten, in denen keine Aufträge da sind und die Gruppenleitung nicht mehr weiß, wie sie die Arbeitsgruppe beschäftigen soll.
Und oft erfolgt die Beschäftigung dann durch Gesellschaftsspiele, Musik hören und an den Handys Rumspielen, was definitiv nicht der Realität auf dem ersten Arbeitsmarkt entspricht, wohingehend die Beschäftigten eigentlich gefördert werden sollen (vgl. SGB IX, § 136)
Die Arbeitsaufträge in einer WfbM sind oft monoton und einfach und vermitteln den Angestellten nicht wirklich das Gefühl von Wertschätzung. Da aufgrund der Individualität und Unterschiedlichkeit der Menschen mit Behinderung ebenso ein großer Leistungsunterschied innerhalb einer Gruppe besteht, werden Aufträge anhand der Leistungsfähigkeiten der Schwächeren ausgewählt. Dies führt zu einem weiteren Kritikpunkt, da eine WfbM oftmals auf die starken Klienten angewiesen ist um die Produktion aufrecht zu erhalten. Es ist keine Seltenheit, dass starke Klienten aus diesem Grund nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, da sonst die Produktion in der WfbM brach läge. Ich habe diesbezüglich einen Gruppenleiter gefragt, der mir dies offen bestätigte. Hier kollidieren Aufgabe und Realität der WfbM miteinander. Einerseits hat die WfbM die Aufgabe, die starken Klienten auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, ist aber gleichzeitig auf jene angewiesen.
Des Weiteren geht mit der Existenz der WfbM die Unterscheidung zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderung einher, was nicht mit dem Grundgedanken der Inklusion vereinbar ist. Selbst bezüglich des Wohnens in einem Wohnheim für behinderte Menschen, was sehr oft außerhalb des Ortes platziert ist, kann man nur insofern von Inklusion sprechen, wenn die Bewohner dazu in der Lage sind, eigenständig einkaufen zu gehen und somit in Kontakt mit der Gesellschaft treten oder Ausflüge stattfinden.
Doch was tut die WfbM überhaupt für die Förderung des Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt? Wie bereits genannt, gibt es die Möglichkeit externe Praktika zu absolvieren. Einmal im Monat findet die sogenannte Beratung mit der Fachkraft für berufliche Integration (FbI) statt, wo sich grundsätzlich jeder vorstellen und beraten lassen kann.
Des Weiteren gibt es im Berufsbildungsbereich verschiedene Orientierungs- und Qualifizierungsmodule, die sich aber je nach den vorhandenen Bereichen auf den Rahmen der Werkstatt beschränken, wie z.B. das Modul Wareneingang und Warenausgang oder das Betätigen eines Handhubwagens. Diese Module werden dann anhand der Tätigkeiten in der Werkstatt geübt.
Im Eingangsverfahren wird eine sogenannte Kompetenzanalyse durchgeführt, die dazu dienen soll, herauszufinden wo ein Teilnehmer schon sehr selbständig ist und wo er mehr Unterstützung, bzw. Förderung benötigt.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine Reha-Ausbildung zu absolvieren.
Hierbei wird kritisiert, dass die Modellversuche zur Inklusion ausschließlich von der WfbM ausgehen und Inklusion eigentlich frei von den bestehenden Strukturen einer WfbM z.B. umgesetzt werden muss. Wie es Anke Langner in ihrem Artikel in der Zeitschrift für Inklusion zitiert, sollte die Umsetzung „ein kompetenzorientierter, nicht-institutioneller Zugang, ein partizipativer, subjektorientierter, sozial einbindender und Heterogenität bejahender Ansatz (Hinz 2006: 14) sein“.
Im Gegensatz zu einer WfbM, in der Produktionszusammenhänge künstlich geschaffen werden, werden Menschen mit Behinderung die im Rahmen der Arbeitsassistenz in einem externen Betrieb arbeiten, direkt in den Gesamtzusammenhang der Produktionsabläufe, in die betriebliche Arbeitsteilung und die Kooperationsbeziehungen einbezogen. Dadurch können sie in ihrem Handeln, bzw. ihrer Arbeit eine Sinnhaftigkeit erkennen, was in der WfbM oft nicht der Fall ist.
Da wie bereits genannt ein Bildungsbegleiter nicht die Zeit für eine kompetente Begleitung hat, wird dem Klienten bei dem Konzept der Arbeitsassistenz ein Assistent zur Seite gestellt, der wie der Mensch mit Behinderung selbst in diesem externen Betrieb eingestellt wird. Anke Langner beschreibt Inklusion als einen Prozess, der mehrere Phasen (Einstieg – Gewöhnung – Krisen – Korrektur – Stabilisierung – Erweiterung) und eben dieser kompetenten Begleitung bedarf, die von einer WfbM nicht leistbar ist.
Die Arbeitsassistenz sieht die Inklusion eines Menschen mit Behinderung in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes als einen Organisationsentwicklungsprozess an. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass Ängste und Ablehnungen von Seiten der Kollegen ohne Behinderung formuliert und angesprochen werden, um sich mit diesen auseinanderzusetzen. Durch die Begleitung des Assistenten, der dem Arbeitgeber und den Kollegen mit Wertschätzung begegnet, indem die Inklusion des Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit deren Bedürfnissen und Vorstellungen stattfindet, erfolgt eine Entstigmatisierung des Menschen mit Behinderung.
Durch die Unterstützung und ständige Anwesenheit des Assistenten kann die Koordination und Kooperation der Arbeit aller Beteiligten gewährleistet werden, was laut Anke Langner entscheidend für den Verlauf des Inklusionsprozesses ist.
Nichtsdestotrotz sollte es eine Entscheidungsfreiheit bleiben, ob Menschen mit Behinderung die WfbM oder eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bevorzugen. Es wird immer Menschen geben, die Aufgrund der Schwere ihrer Behinderung den geschützten Rahmen der WfbM benötigen um am Arbeitsleben teilzuhaben. Jedoch muss ein jeder – und das am besten bevor er sich für eine WfbM entscheidet, die Erfahrungsmöglichkeit geboten bekommen, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erproben. Nur so ist es möglich, Erfahrungen zu sammeln, berufliche Perspektiven kennenzulernen und vor allem seine eigenen Fähigkeiten besser einschätzen zu können. Denn wie kann man sich guten Gewissens entscheiden, wenn man keine Alternativen kennt?
Quellen:
Das Hessische Übergangspapier, 2012
http://www.liga-hessen.de/uploads/media/2012-12_Das_Hessische_UEbergangspapier.pdf
– Brand, 2012 : Einmal Werksatt, immer Werkstatt
– Detmar, Gehrmann, König, Momber, Pieda, Radatz, 2008 : Entwicklungen der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen
– Iwanetz , 2008 : Behindertenwerkstätten – Ein Prinzip, zum Scheitern verurteilt
– Langner, 2013: Erwerbsarbeit – Inklusion und Werkstatt für Menschen mit Behinderung?
http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/2/2
– Schumacher, 2016 : In Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn
(https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Keine-Auswirkungen-des-Mindestlohngesetzes-auf-WfbM.php?listLink=1)
Das ich als Mensch mit 50% – Behinderung einmal in einer WfbM arbeiten würde, hätte ich mir während meiner Ausbildung zum Bürokaufmann in einem Berufsbildungswerk (1987 – 1990) nicht vorstellen können.
Aufgrund einer Zangengeburt (1966) erlitt ich eine seitliche Rückenverbiegung verbunden mit anfänglichen Haltungsschwächen.
Wegen meiner Rücken- und Knieprobleme kam für mich auch keine Tätigkeit im Handwerksberuf in Frage, da ich nicht lange stehen, knien und mich bücken kann und auch nicht mehr als 5 kg regelmäßig heben darf.
Ein Eignungstest beim Arbeitsamt Münster brachte für mich das Ergebnis, dass eine Tätigkeit im Büro-/Verwaltungsbereich für mich geeigneter wäre.
Nach meiner Ausbildung zum Bürokaufmann im Berufsbildungswerk – Josefsheim Bigge – in Olsberg /-HSK-/ von 1987 – 1990 war ich fast 4 Jahre arbeitslos.
Ich arbeitete 2 1/2-Jahre aushilfsweise für 2 Stunden täglich als Raumpfleger.
Bei der Oberpostdirektion belegte ich zuerst in der Verwaltung und dann in der Kanzlei ein Praktikum.
In der Kanzlei war ich überwiegend an einem Schreibautomaten mit dem verfassen von Texten beschäftigt.
Aufgrund von Sehnenscheidenentzündungen im rechten und linke Handgelenk konnte ich meine Tätigkeit nicht mehr fortsetzen.
Vom Arbeitsamt erhielt ich ein Jobangebot als kaufmännischer Angestellter bei einer Baumaschinenhandlung in Münster. Nach dem Vorstellungsgespräch fuhr ich sofort zum Arbeitsamt.
Meine Arbeitsvermittlerin des Arbeitsamtes vereinbarte in meinem Beisein, noch am selben Tag ein zweites Vorstellungsgespräch mit der Baumaschinenhandlung.
Nach diesem Gespräch konnte ich ab dem 02.11.1994 dort in der Firma anfangen. Da meine Firma mich als Mensch mit 50% Schwerbehinderung einstellte, bekam diese 2 Jahre lang, Monat für Monat insgesamt 2.100 DM Einarbeitungs- und Fördergelder.
Ab Anfang 1995 bis Mitte 1997 beauftragte mich zuerst die Unternehmerin mit dem Einleiten gerichtlicher Mahnverfahren und dann die Kolleginnen, die betrieblich mahnten.
Dank der Unterlagen meines Vorgängers in einem Ordner mit alten Mahnvorgängen, konnte ich mir selber das gerichtliche Mahnverfahren beibringen.
Bis zur Einführung des neuen Insolvenzverfahrens konnte ich nach dem alten Konkursverfahren ca. 36.000 DM zwangsweise an berechtigten und begründeten Ansprüchen aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zwangsweise beitreiben lassen.
Aufgrund privater und beruflicher Erlebnisse erkrankte ich so schwer an Depressionen, das ich deshalb hauptsächlich in eine WfbM kam.
Nach einem Wechsel am 06.10.2014 in eine andere WfbM arbeite ich im Bereich Grafikdesign, Weblayout, Digitaldruck, Produktwerbung und Verpackung.
Als Weblayoutprojekt fing ich an mit der Unterstützung von Co-Autoren ein Onlinebuch zum Thema gerichtliches Mahnverfahren zu schreiben.
In den bundesweit ca. 740 WfbM und deren ca. 2.600 Niederlassungen arbeiten ca. 310.000 Beschäftigte und arbeiten Kundenaufträge der deutschen Wirtschaft des ersten Arbeitsmarktes für Behörden und Werkstätten ab.
Somit gehören alle WfbM mit ihren Einrichtungen zur Produktionskette für den ersten Arbeitsmarkt.
Was in anderen Ländern möglich ist, verhindern oft die starke Bürokratie und der Lobbyismus der deutschen Regierung für Firmen und Behörden.
Inwieweit kann die Gewerkschaft ihren Einfluss auf die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ausweiten?
Derzeit sollen offiziell etwa 2,2 Millionen Menschen arbeitslos , jedoch inoffiziell doppelt soviele Menschen arbeitslos sein.
Würden alle WfbM in Deutschland aufgelöst werden, dann müssten zusätzlich zu den derzeitigen Arbeitslosen noch weitere ca. 310.000 Beschäftigte einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden müssen.
Bereits 1990, wie ich selber erlebte, war die Inklusion als Teilhabe Behinderter am Leben Nichtbehinderter Alles Andere als einfach.
Inwieweit hat sich diese Inklusion im Jahre 2020 durch die zunehmende Automatisierung und Digitslisierung gebessert?
Was in Deutschland scheinbar besser gelingt ist die Exklusion als Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen weg vom 1. Arbeitsmarkt hin zu den WfbM.
Inwieweit kann man als Mensch mit Behinderungen einem hohen Zeit- und Leistungsdruck auf dem ersten Arbeitsmarkt standhalten?
Ein Gruppenleiter meinte einmal, dass Wir WfbM-Beschäftigte mit den Chinesen um Aufträge konkurrieren müssten.
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Inklusion und Werkstätten Die WVO/(Werkstattverordnung für Werkstäätten für Menschen mit Behinerungen) spiegelt den Stand der 70èr des letzten Jahrhundertes wieder und ist 1980 in Kraft getreten. Sie ist dringend zu überarbeiten! Kein Satz zur Aufgabe der Inklusion, stattdessen Aussonderung durch sog. “Förderbereiche” in denen die Schwächsten noch eimal ausgesondert werden. Der Wunschgedanke “Inklusion” kommt zwar gedanklich zum Ausdruck, indem die Zielsetzung besteht, Menschen mit Behinderungen in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein Ziel, das mit den Mitteln dieser Verordnung aber nicht erreicht wird (weniger als 1 % Erfolgsquote!), insbesondere bei Menschen mit geistiger Behinderung. Mehr Assistenz, mehr Individualität, mehr Inklusion mehr Lebensqualität und Lebensfreude für Menschen mit Behinderungen – das sollten wichtige Ziele einer reformierten WVO sein, die dann vielleicht auch einen anderen Namen erhält und nicht den Schwerpunkt “Werkstatt” hat, sondern “Arbeit für Menschen mit Behinderungen” im Mittelpunkt steht!
Rüdiger Zemlin, Hameln
Hallo Annika,
sehr interessant wie du die Maßnahme, Werkstatt für Menschen mit Behinderung (Wfb), in Bezug auf den Inklusionsgedanken kritisch hinterfragst!
Inklusion bedeutet für mich nicht unbedingt, dass die Menschen mit einer Behinderung sich an die Gesellschaft anpassen müssen, sondern genau umgekehrt: die Gesellschaft muss sich ändern! Demzufolge kann in Frage gestellt werden, ob Inklusion erreicht wird, in dem Menschen aufgrund einer Behinderung in eine spezielle Maßnahme gesteckt werden, wodurch das eigentlich Ziel Teilhabe am Arbeitsleben, nicht unbedingt erreicht wird. Zumindest nicht im ausreichenden Maße.
Im folgenden Link werden Pro und Contra Argumente bezüglich des Sinn und Zwecks von Werkstätten aufgeführt: https://www.aktion-mensch.de/magazin/fokus/werkstaetten_pro_contra.html
Du hast das Konzept der Arbeitsassistenz vorgestellt. Ich würde gerne ein ähnliches Modell benennen. Die bisher geringe Quote der Übermittlungen auf den 1.Arbeitsmakrt sollte zum Umdenken anregen, das bisherige Werkstattsystem zu überdenken und neue Methoden einzuleiten die den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Die Bedingungen unter denen die Klienten arbeiten, sollten nah am allgemeinen Arbeitsmarkt gestaltet sein, gleichzeitig aber auch Hilfe von einem professionellen System zu lassen.
Beispiel dafür, ist das Projekt „Virtuelle Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung“. Das saarländische Modellprojekt initiiert eine neuen Beschäftigungsform die auf eine Produktionsstätte verzichtet. Die Wfb übernimmt lediglich die Vermittlung der Klienten auf Außenarbeitsplätze in Betrieben des 1.Arbeitsmarktes. Die Beschäftigungsgebiete richten sich an der beruflichen Qualifikation, den Interessen und Fähigkeiten des Menschen mit seelischer Behinderung. Die Betreuung und Unterstützung der vermittelten Klienten an ihrem Arbeitsplatz, wird von Fachkräften der virtuellen Werkstatt sichergestellt. (vgl. http://www.bagwfbm.de/article/1030)
Ich bin der Meinung, dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderung keinen Widerspruch zum Inklusionsgedanken darstellen. Können sie meiner Ansicht nach derzeit auch nicht, weil sie aktuell den einzigen Zugang zum Arbeitsmarkt darstellen – Alternative wäre die Arbeitslosigkeit.
Die Werkstätten sollen als Sprungbrett fungieren, Menschen trotz ihrer Beeinträchtigung auf den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Der geschützte Rahmen bietet, auch wenn die Bedingungen natürlich nicht der des allgemeinen Arbeitsmarktes entsprechen, dem Personenkreis sich auszuprobieren und ihre Grenzen auszutesten, aber auch grundlegende Aspekte zu erlernen (z.B. pünktlich sein).
Ich denke nicht, dass unbedingt Alternativen für Werkstätten errichtet werden müssen, vielmehr sollte die Werkstattlandschaft sich dahingehend entwickeln, dass sie aus unterschiedlichen Hilfeangeboten besteht. Dadurch hätten die Klienten eine größere Auswahl an Unterstützungsmaßnahmen, um ihre berufliche Eingliederung zu realisieren. Dennoch müssen selbstverständlich auch die Barrieren in den Köpfen der Unternehmen minimiert werden, denn sind diese nicht bereit sich dem Personenkreis gegenüber zu öffnen, nutzen auch die besten Maßnahmen zur Unterstützung beruflicher Integration nichts!