Rahmenbedingungen für Inklusion
Rahmenbedingungen für eine Inklusion an Schulen
- Dieser Beitrag erläutert den derzeitigen Stand der Inklusion an Schulen
- Er zeigt den politischen und wirtschaftlichen Rahmen, in der sich die Inklusion fortlaufend bewegt
- Zusätzlich gibt der Beitrag einen Ausblick auf mögliche Verbesserungen/ Änderungsvorschläge der Inklusion
Zunächst muss der Begriff „Inklusion“ geklärt und verstanden werden. Dazu gibt es eine passende Definition von Sascha Decker von der Aktion Mensch in Bonn:
„Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion“.
Wichtig für eine gelingende Inklusion sind die Rahmenbedingungen. Entsprechende Konzeptionen für die jeweiligen Schulen wären hilfreich, damit wirklich alle Schüler/innen und auch Lehrer/innen die gleichen Voraussetzungen haben. An vielen Schulen gibt es bereits eine Konzeption, wie z.B. an der Balthasar- Leander- Schule in Harsefeld (Förderschule mit dem Schwerpunkt „L“). Weitere Informationen unter folgendem Link: http://www.balthasar-laeschule.de/images/Links/RIKKonzept.pdf
Natürlich besitzen nicht nur Schulen – idealerweise – eine Konzeption, auch die Politik verabschiedete dazu einige Gesetze. Ein zur Inklusion passendes Gesetz lautet: „Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten“ (Niedersächsisches Schulgesetz, § 59 Abs. 1 Satz 1).
Um überhaupt Inklusion stattfinden zu lassen, sind fünf Punkte zu beachten. Zum einen müssen evtl. bauliche Veränderungen vorgenommen werden, personellen Veränderungen und sächlichen Veränderungen zugestimmt werden. Dazu kommen noch die strukturellen und kulturellen Barrieren, die als unabdingbar gelten.
Bauliche Veränderungen:
In den Schulen muss sichergestellt sein, dass jedes Kind (mit oder ohne Behinderung) an dem Unterricht teilnehmen kann. Das heißt, dass der Zugang in die Räume barrierefrei ist und auch z.B. Rollstuhlfahrer/innen in die Räume gelangen können. Janka Löwe (Rollstuhlfahrerin aus der Lebenshilfe in Verden) findet, „dass öffentliche Bauträger sich bei barrierefreien Umbauten besser beraten lassen sollten. Nicht einfach nur hinbauen und sagen: Das ist doch gut so“ (Löwe 2016). Auch die Notausgänge müssen frei zugänglich und für jeden Schüler und jede Schülerin begehbar sein. So erscheint es nur logisch, dass ein Fenster als Notausgang ungeeignet wäre, da es für ein/e Rollstuhlfahrer/in unmöglich wäre, diesen zu benutzen. Für die Erreichbarkeit der oberen Etagen müssen Fahrstühle eingebaut, bzw. Auffahrten für Rollstuhlfahrten errichtet werden, Toiletten der Höhe und Sicherheit angepasst werden (für Schüler/innen mit Einschränkungen). Und wie ist es mit kleineren Dingen wie Fenstergriffen oder mit der Tafel? Müssen auch solche baulichen Veränderungen vorgenommen werden, um wirklich alle Schüler/innen einzuschließen? Klassenräume müssen so groß sein, dass auch alle Schüler/innen hinein passen und ein angenehmes Lernumfeld geschaffen werden kann. Zu der heutigen Zeit müssen die Kinder der Flüchtlinge mit einbezogen werden, sodass es schnell zu einer Klassengröße von ca. 30 Kindern kommen kann. Nicht nur Klassenräume, sondern auch die bestehenden Fachräume müssen angepasst werden, sofern die Zahl des Klassenverbands durch eine Inklusion steigt.
Personelle Veränderungen:
An der Schule am Auetal (Oberschule) in Ahlerstedt gibt es z.B. für 19 Klassen 32 Lehrkräfte, hinzukommen noch zwei Sonderpädagogische Begleitungen, die stundenweise auf die Klassen aufgeteilt werden (Kollegium Schule am Auetal: 2016). Aus meiner eigenen Erfahrung (ich arbeitete dort als Schulbegleitung) kann ich sagen, dass die Anzahl der Begleitpersonen zu knapp ausgelegt ist. Trotz drei Fachkräften im Klassenraum war es oft nicht möglich, die Schüler/innen individuell zu fördern und auf sie einzugehen. Zu mehr Klassenbändern gehört auch mehr Personal. So fordert Silke Adam, Mutter eines Kindes mit Behinderung, eine inklusive Beschulung besser vorzubereiten und „jedem Lehrer einen Sozialpädagogen an die Seite zu stellen“ (Hasselhof- Kuß 1.16: 6). Zudem sollten die lehrenden Fachkräfte besser auf eine Inklusion vorbereitet werden, zum Beispiel in Form von Fortbildungen, Seminaren oder speziellen Schulungen. Für Schüler/innen mit Migrationshintergrund wäre Personal mit Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Hilfe. Zudem wäre es von Vorteil für Schüler/innen und Lehrer/innen, wenn die Fachkräfte nur einen Einsatzort hätten und nicht ständig die Schulen wechseln müssten. So können die Schüler/innen eine bessere Beziehung und ein stärkeres Vertrauensverhältnis zu den Lehrer/innen und Fachkräften entwickeln.
Sächliche/materielle Veränderungen:
Durch Inklusion entstehen automatisch mehrere Klassenbänder, sodass mehr Lehrmaterial zu Verfügung gestellt werden muss. Nicht nur mehr Bücher, sondern evtl. auch mehr Papier, Bastelutensilien und fachbezogenes Material wie z.B. Musikinstrumente, Chemikalien und Sportgeräte müssen angeschafft werden, um jedem Schüler und jeder Schülerin gerecht zu werden. Zudem benötigen die Schulen mehr Stühle, Tische und Arbeitsgeräte. Um an alles zu denken, wären verschiedene Materialien zu den jeweiligen Entwicklungsstufen der Schüler/innen förderlich. So könnte eine Zweit- oder Drittkraft im Klassenverband mit lernschwächeren Schüler/innen gezielter arbeiten, ohne dass es die stärkeren Schüler beeinträchtigen würde.
Strukturelle Barrieren:
Unter strukturelle Barrieren fallen z.B. Regeln, Rituale Abläufe und Leitlinien. Gerade die Leitlinien sind in der Schule elementar wichtig. Sie unterstützen die Partizipation der Schüler/innen und der Lehrer/innen und versuchen, ohne Ausgrenzungstendenzen, alle Schüler/innen zu erreichen. Da das allerdings nicht immer möglich ist, werden durch die Leitlinien die Ausgrenzungstendenzen so gering wie möglich gehalten. „Als unterstützend werden alle Aktivitäten erachtet, die die Fähigkeit einer Einrichtung, auf die Vielfalt der Schüler/innen einzugehen, erhöhen“. In der Praxis geht es dann darum, die Ressourcen der Schüler/innen zu aktivieren und sie zu ermutigen, sich beispielsweise durch ihr Wissen und ihre Erfahrungen in den Unterricht mit einzubringen. Die Lehrkräfte (oder pädagogisch geschulte Mitarbeiter) sollten dann die Ressourcen erkennen und dem entsprechend fördern (Booth, Ainscow und Kingston 2006).
Kulturelle Barrieren:
Unter kulturelle Barrieren zählen u.a. Angst vor Veränderungen, Fremdheit, und Behinderung. Darunter versteht man z.B. die Bildung einer sicheren, festen Gemeinschaft. Die Schüler/innen sollen lernen, sich gegenseitig zu akzeptieren und zu kooperieren, sodass sich alle Schüler/innen wertschätzen und dadurch eine verbesserte Lernsituation entstehen kann. Für den Klassenverbund ist die Entwicklung von gemeinsamen inklusiven Werten und die Erhaltung, bzw. der Aufbau von sozialen Kontakten ein wichtiger Bestandteil. „Nur durch inklusive Kulturen können die Veränderungen in den Leitlinien und in der Praxis aufrecht erhalten werden, wenn neue Mitarbeiter/innen, Kinder und Jugendliche hinzukommen“ (Booth, Ainscow und Kingston 2006).
Fazit:
Der Prozess der Inklusion wird kontinuierlich verbessert und intensiviert. Nur durch die Praxis können eventuelle Schwierigkeiten und Probleme behandelt und gelöst werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gestaltet sich die Inklusion noch etwas „holprig“, allerdings wird irgendwann eine inklusive Beschulung die Norm sein. Wenn jeder einzelne, Politiker, Lehrer, Schüler, Eltern und Gemeinden, zusammen an einer guten, gelungenen Inklusion arbeiten, so wird das Ergebnis von Generation zu Generation nachhaltiger.
Rosa Anna Ferdigg (2012) schrieb dazu: „Don Giovanni Bosco, ein italienischer Geistlicher und Erzieher aus dem 19. Jahrhundert, der eine auf Solidarität, Toleranz und Kooperation ausgerichtete Pädagogik vertrat und umsetzte sagte: Traue den Menschen anspruchsvolle Ziele zu, und sie werden sich bemühen, deiner Erwartung zu entsprechen. Dieser Leitgedanke sollte die grundlegende Haltung in inklusiven (nicht nur) Bildungsinstitutionen sein.“
Literaturangaben:
- Booth, Ainscow und Kingston: Bristol (UK): 2006: Index für Inklusion
- Dannenbeck, Clemens und Dorrance, Carmen: 28.04.2016: Editorial zum Heftthema Inklusion im internationalen Kontext auf
- Decker, Sascha: 2008: Was ist Inklusion auf https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/was-ist-inklusion.html
- Friede, Josephine: 06.04.2016 Kollegium auf
http://www.schule-am-auetal.de/index.php?option=com_content&view=article&id=42&Itemid=158 - Hasselhof- Kuß, Edda: Ausgabe 1.2016: Perspektiven, Seite 6
- Hermann, Tessa: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, 2006: Seite 20 folgende
- Niedersächsisches Schulgesetz, § 59 Abs. 1 Satz 1
- Pickert, Torsten: Ausgabe 1.2016 Perspektiven, Seite 6
- Pohanke, Carsten: 28.02.2016: Eine für Alle- Gute Ideen für die inklusive Schule auf
http://www.balthasar-leander-schule.de/images/Links/RIKKonzept.pdf - Schumacher, Sebastian: 19.07.2016: Mehr Zeit für gute Schule auf http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1813&_psmand=8
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
svenjalohmann (3. August 2016). Rahmenbedingungen für Inklusion. Inklusion. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qcsn