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KompAS – Inklusion für geflüchtete Menschen

Obwohl der Begriff der Inklusion im Alltag oftmals nur im Kontext von Arbeit mit behinderten Menschen verwendet, ist der Begriff prinzipiell grundlegend weiter gefasst und bezieht sich auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen. Für ein besseres Verständnis des Begriffs und seiner Bedeutung und um die gesellschaftliche Relevanz zu verdeutlichen, wird Inklusion im Folgenden in einen systemtheoretischen Zusammenhang gesetzt. Im Anschluss wird ein Projekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorgestellt, in welchem sich Strukturen von Inklusion, im Sinne der Partizipation, gut darstellen lassen.

In der Systemtheorie des Soziologen Niklas Luhmann wird Gesellschaft nicht als die Summe der in ihr lebenden Personen beschrieben, sondern als die Summe aller möglichen Kommunikationen. Für Luhmann hat die moderne Gesellschaft kein Ort, „sie artikuliert ihre Einheit weder über Rangordnung der Schichten, noch über eine Herrschaftsordnung, noch über eine Lebensform“ (Luhmann 1995: 138).

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Um dies genauer zu erläutern erfolgt ein kurzer, historischer Exkurs. Die Lebensweise der Vormoderne wurde durch die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, wie etwa einem Stamm, einem Dorf oder einem Stand, geregelt. Diese Gruppieung legte den Lebensstil, Chancen, Berufs- und Partnerwahl und die Verteilung der Ressourcen weitestgehend fest. Mit dem Ende des 18. Jahrhunderts wurde diese Form des Zusammenlebens grundlegend verändert. Es fand eine „funktionale Ausdifferenzierung“ statt. Dies bedeutet, je „moderner“ – in diesem Fall differenzierter –  Gesellschaften werden, umso mehr bilden sich institutionalisierte komplexe Systeme heraus. Diese sind mit ihren Funktionen arbeitsteilig aufeinander bezogen und durch Kommunikation miteinander verbunden. Mit anderen Worten gesagt, hat jede arbeitsteilige Industriegesellschaft ihre eigenen Wirtschafts-, Rechts-, Bildungs- und Wohlfahrtssysteme. Die Menschen in der modernen Gesellschaft sind darauf angewiesen an unterschiedlichsten Systemen zu partizipieren, um ihr Leben zu bestreiten und ihre individuelle Persönlichkeit konstituieren zu können (vgl.: Quack, Schmidt 2013: 5).

Diese Partizipation an den jeweiligen Systemen nennt Luhmann Inklusion. Inklusionen geschehen als Prozesse. Hier nehmen Personen verschiedene Systeme in Anspruch über die dazugehörigen Kommunikationsmedien (z.B.: Geld, Bildung, Recht, Macht). Mit dem Kommunikationsmedium Geld, kann die Leistung materielle Reproduktion im System Wirtschaft erlangt werden (vgl.: Quack, Schmidt 2013: 5).

In einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft ist es also ganz normal, dass Personen an unterschiedlichen, jedoch nicht an allen Systemen und Subsystemen partizipieren. Darauf ist die moderne Gesellschaft ausgerichtet. Personen sollen sich partiell und temporär als Akteure in die verschiedenen Systeme einbringen. Erwerbstätige und Konsumenten in das Wirtschaftssystem, Wähler ins Politiksystem und Zeitungleser ins Mediensystem. Dies hat zur Folge, dass Personen an anderen für sie nicht relevante Systeme, nicht partizipieren. Dieser Prozess wird Exklusion genannt. Für Luhmann bedeutet Inklusion also das wertungebundene Partizipieren an Funktionssystemen (vgl.: Quack, Schmidt 2013: 7).

Individuen werden hier als Personen wahrgenommen, die genau die Kriterien aufweisen, welche für die Fortsetzung der Kommunikation, im Sinne der Inklusion relevant sind. Ist das Individuum als Schüler/in oder Lehrer/in adressiert, wird es unter dem Gesichtspunkt der Erziehung zum Thema und ausdifferenziert als zu erziehende Person oder als Person welche erzieht. Somit werden Individuen nicht als Ganzes einbezogen oder thematisiert, sondern nur so weit, wie für die jeweilige Kommunikation relevant ist (vgl.: Quack, Schmidt 2013: 8).

Die Relevanz, welche einem Individuum durch seine eigene Einbeziehbarkeit zugeschrieben werden kann, bestimmt also die Form der Adressierung. Inklusion ist also die Kommunikation, welche Merkmale und Hinsichten beschreibt, und somit Individuen zu Personen formt, welche durch ihre Relevanz für spezifische Kommunikationskanäle, eben auf solche limitiert werden (vgl.: Quack, Schmidt 2013: 8,9).

Im Folgenden soll dies nun an einem Beispiel aus der Praxis verdeutlicht werden. Das „KompAS“-Programm für Menschen mit Migrationshintergrund bietet einen Überblick im Bereich der Erziehung, wie Institutionen in einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft, Kriterien der Relevanz aufstellen, die über eine Partizipation bzw. Inklusion entscheiden.

Die „Sprache und Bildung GmbH“ führt im Auftrag der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld Fulda die integrationskursbegleitende Maßnahme „KompAS“ durch. „KompAS steht für Kompetenzenfeststellung-Aktivierung-Spracherwerb im Bereich des Arbeitsmarktes.

Die Kursteilnehmer/innen nehmen von Montag bis Freitag halbtags, von 8:15 – 12:20 an einem allgemeinen Integrationskurs teil und erlenen hier die deutsche Sprache. Im Anschluss daran werden täglich zwei Stunden berufliche Kompetenzen festgehalten und vermittelt, wie z.B. die berufliche Standortbestimmung, die zur Klärung der Eignung für das Erlernen oder Ausüben eines Berufs in Deutschland dient oder die Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen sowie das Kennenlernen beruflicher Tätigkeiten in Theorie und Praxis. Darüber hinaus werden interkulturellen Kompetenzen und die spezielle Sprache am Arbeitsplatz vermittelt.

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Die Zugangsvoraussetzungen/ Teilnahmebedingung oder die Relevanzkriterien werden bei dem Projekt wie folgt beschrieben: Der Kurs richtet sich an Migranten bzw. Flüchtlinge zwischen 18 und 50 Jahren. Diese müssen erwerbsfähige, leistungsberechtigte Asylbewerber/innen aus den Herkunftsländern Eritrea, Irak, Iran und Syrien sein, welche bereits eine Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für einen Integrationskurs haben, also Kund/innen der Agentur für Arbeit sein. Des Weiteren dürfen sie noch nicht an einem vorherigen Integrationskurs teilgenommen haben, müssen lateinisch alphabetisiert sein und brauchen eine im Ausland erworbene Berufserfahrung, Ausbildung oder einen Schulabschluss. Darüber hinaus, müssen sie in Vollzeit für den Arbeitsmarkt verfügbar sein.

Wird dies nun unter systemtheoretischen Aspekten betrachtet, so fällt auf, dass in der oberen Kurzbeschreibung mit dem Erwerb von weiteren Relevanzkriterien geworben wird welche einen Zugang in das System des deutschen Arbeitsmarktes ermöglichen, wie zum Beispiel „Sprache am Arbeitsplatz“. Auch die detaillierten Zugangsvoraussetzungen bzw. Teilnahmebedingungen stehen exemplarisch für die Einbeziehabarkeit des einzelnen Individuums. Auf der Kehrseite können genau diese Relevanzkriterien aber auch aufzeigen, wie Inklusion verweigert wird. Menschen, welche nicht alle Merkmale zur Teilhabe an diesem Programm erfüllen, werden definitiv davon ausgeschlossen und der Erwerb der Kompetenzen zur Inklusion am System des Arbeitsmarktes wird somit erschwert oder sogar verweigert. So könnte der Aspekt der Vollverfügbarkeit für alleinerziehende Mütter oder Väter schon ein Relevanzkriterium sein, welches die Teilhabe erschwert oder unmöglich macht.

 

Alles in Allem kann unter der Berücksichtigung der Systemtheorie im Kontext der Inklusion eine andere Darstellung von gesellschaftlichen Vorgängen stattfinden. Menschen erfahren also permanent Inklusion in ihrem Alltag. Die Art und Weise der ihrer Zugang Möglichkeiten werden aber nicht immer durch von den Menschen selber bestimmt, sondern sind oft Institutionell geschaffen und somit tief im Alltag verankert. Das führt im Umkehrschluss auch zu fehlende Zugangsmöglichkeiten, also zu Exklusion. Menschen erfahren also in ihrem Alltag Inklusion und gleichzeitig auch Exklusion. Im Kontext der Systemtheorie lassen sich also gesellschaftliche Phänomene anders und eventuell auch neu erklären. Dies kann zu innovativen und spannenden Lösungen führen.

 

Literatur

Hohm, H. (2000): Soziale Systeme, Kommunikation, Mensch: Eine Einführung in soziologische Systemtheorie, Weinheim.

Quack, A. Schmidt, A. (2013): Inklusion/Exklusion: Eine Multidisziplinäre Einführung.

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
bastianheitz (31. August 2016). KompAS – Inklusion für geflüchtete Menschen. Inklusion. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qcsv


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