Das Bundesteilhabegesetz – Mogelpackung oder lang ersehnter Fortschritt?
- Das Bundesteilhabegesetz – Fortschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?
- Kritische Stimmen zum Bundesteilhabegesetz und ein Blick auf die Schwachstellen
- Stefan E. – Ein Experte in eigener Sache zum Bundesteilhabegesetz
Mehr Selbstbestimmung und Autonomie für die an den Rand Gedrängten?
Kaum ein Gesetz hat im vergangenen Jahr so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und gleichzeitig unzählige kritische Stimmen geweckt wie das Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Nun ist es seit dem 01. Januar 2017 rechtskräftig und wird bis 2023 schrittweise umgesetzt. In den Werkstätten, Wohnheimen, aber auch bei den gesetzlichen Betreuern und in höchstem Maße bei den Betroffenen selbst sorgt das BTHG für Verunsicherung. Warum eigentlich? Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag soll es „die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, mehr Selbstbestimmung und mehr individueller Lebensführung […] verbessern.“ (BMAS, 2017 S. 15) Das klingt doch positiv. Ist es doch genau das, was seit vielen Jahren von Verbänden und Menschen mit Behinderung gefordert wird. Man könnte also annehmen, dass das BTHG einen wichtigen Schritt zu einem Systemwandel der Sozialpolitik bedeutet und somit zur allgemeinen Erleichterung führen sollte. Oder handelt es sich um eine Mogelpackung, hinter deren glänzender Fassade ein großes Ziel steht: Kostenersparnis; selbstverständlich zu Lasten all jener, die eigentlich davon profitieren sollten?! Es lohnt sich also, einen Blick hinter die Fassade zu werfen und nach der Selbstbestimmung und Autonomie zu suchen, die von der Politik so hoch angepriesen wird.
Bei meinen Recherchen bin ich zunächst auf einen Blogbeitrag vom Juli 2016 gestoßen, in dem ein Interview mit Raúl Krauthausen, Vorsitzender und Gründer der „Sozialhelden“ in Berlin, geführt wurde http://inklusion.hypotheses.org/2109. Er bezeichnete das BTHG als „die größte Sozialrechtsreform des Landes“ und merkte gleichzeitig an, wie hoch emotional und kompliziert das Thema Behinderung ist. Wer oder was macht das Thema so kompliziert? Die Gesellschaft? Die Politik? Hinz bezeichnet Behinderung nicht als eine Eigenschaft einer einzelnen Person, sondern als ein „Phänomen, mit dem die Mehrheitsgesellschaft gegenüber einer von ihr konstruierten Minderheit agiert“ (Hinz, 2008 S. 3). Bei Menschen mit Behinderung ist also allgemein gefasst die Rede von einer vermeintlichen Randgruppe. Doch der Rand ist da, wo man hingestellt wird (vgl. Buggenhagen in Schumacher, 2016).
Und die Gruppe der an den Rand Gedrängten ist breit aufgestellt. Es gilt also, sie mithilfe des BTHG wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückzuholen. Wird das BTHG dem gerecht?
Einige Schwachstellen des BTHG – Man muss nicht lange suchen
Die “5 aus 9 Regelung”
Einer der wohl umstrittensten Punkte im Referentenentwurf war die sogenannte „5 aus 9 Regelung“. Sie sah vor, dass in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen ein Assistenzbedarf bestehen musste, andernfalls bestand die Gefahr, aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten herauszufallen. Drastisch ausgedrückt bedeutet das nichts anderes als: „Bist du nicht behindert genug, brauchst du keine Hilfeleistungen.“ Das ist insbesondere für Menschen mit psychischen Einschränkungen eine fatale Regelung, denn ihr Hilfebedarf schwankt stark in Abhängigkeit von ihrer seelischen Verfassung. Glücklicherweise wurde diese Regelung aufgehoben – vorerst! Denn erst 2023 wird sich endgültig entscheiden, ob sie in das Sozialrecht Einzug hält. Bis dahin soll die „5 aus 9 Regelung“ wissenschaftlich evaluiert und in einem weiteren Schritt in allen Bundesländern erprobt werden.
Das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit
Für eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung ist eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ein wichtiges Element für die Teilhabe am Arbeitsleben. In Deutschland sind derzeit rund 308.000 Beschäftigte in über 2.700 Werkstätten tätig. (vgl. Rehadat, 2017) Als Zugangsvoraussetzung für eine WfbM galt in der Vergangenheit das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit. Trotz der großen Kritik und der nicht näher gefassten Definition bleibt dieses Kriterium auch im neuen BTHG bestehen. Das bedeutet, dass schwer oder schwerst mehrfach behinderte Menschen aufgrund der Schwere ihrer Behinderung und dem damit erforderlichen hohen Maß an Unterstützung von der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin ausgeschlossen bleiben. Somit werden auch zukünftig über 17.000 Beschäftigte im nicht sozialversicherungspflichtigen Förderbereich verbleiben (vgl. ebd.). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) http://www.bagwfbm.de/ vertritt die Auffassung, dass das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit als Zugangskriterium mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar sei. (vgl. Hirth, 2017) „Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf müssen wählen können, ob sie tagesstrukturierende Leistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen.“ (ebd.)
Das “Poolen” von Leistungen
Auch das sogenannte „Poolen“ von Assistenzleistungen im Bereich Wohnen ist fragwürdig. Demzufolge können bestimmte Leistungen zur Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung nur gemeinsam mit anderen in Anspruch genommen werden. Also sollen zukünftig möglichst gleich mehrere Personen von einer Assistenzperson z.B. zum Arzt begleitet werden?! Das hat kaum etwas mit individueller und unabhängiger Lebensführung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun, ganz zu schweigen von Personenzentrierung und Selbstbestimmung.
Meine Recherchen haben mich zunehmend skeptisch gemacht, da ich immer wieder auf Kritik gestoßen bin, wenn es um das Bundesteilhabegesetz geht. Und die Liste der vermeintlichen Schwachstellen ist deutlich länger als hier beschrieben. Mir hat sich zunehmend die Frage gestellt, ob die positiven Aspekte des BTHG so gering sind, dass sie hinter all den Stellungnahmen aus den unterschiedlichsten Richtungen geradezu verblassen.
Interview – Das BTHG aus Sicht eines Betroffenen
Ich habe mich zu einem Interview mit einem Beschäftigten unserer Werkstatt getroffen. Stefan E. ist Vorsitzender des Gesamtwerkstattrates und zudem aktiv in der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (LAG WfbM e.V.) http://www.lag-wfbm-thueringen.de/ eingebunden. Darüber hinaus macht er sich in der Kommunalpolitik stark, ist also aus meiner Sicht ein Experte in eigener Sache. Von ihm wollte ich wissen, wie er die Veränderungen, die sich durch das BTHG abzeichnen, bewertet.
Stefan, Du bist unter anderem auch in der Kommunalpolitik aktiv. Hast Du den Eindruck, dass das Thema Inklusion im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene ein Thema ist?
Nein, in den kleinen Gemeinden eher nicht. Aber auf Landesebene. Der Werkstattrat des Christopheruswerks in Erfurt hat erst im letzten Jahr erkämpft, dass die Beschäftigten in der WfbM das Weihnachtsgeld in vollem Umfang behalten dürfen und es nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Aber es war ein langer Kampf.
Du hast Dich im letzten Jahr durch Deine Arbeit im Werkstattrat und in der LAG WfbM intensiver mit dem Bundesteilhabegesetz beschäftigt. Würdest Du sagen, dass es insgesamt eine positive Neuerung ist?
Ich glaube, es geht an einer breiten Masse vorbei. Es ist eine Illusion, dass zukünftig viel mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Heute zählt nur noch Schnelligkeit, Anpassungsfähigkeit, Flexibilität. Man muss funktionieren und jede kleine Schwäche wird einem zum Verhängnis. Und darüber hinaus ändert sich das klassische Bild der Behinderung. Es gibt viel mehr junge Menschen, die wir als die „jungen Wilden“ bezeichnen. Viele von ihnen haben große Potentiale. Für sie ist es wichtig, dass sich der allgemeine Arbeitsmarkt für sie öffnet und ihnen dort eine Chance bietet, die sie bisher vielleicht noch nie hatten.
Was kommt Deiner Meinung nach in besonderem Maße zu kurz im BTHG?
Das Thema berufliche und schulische Bildung wird aus meiner Sicht viel zu klein geschrieben. Das ist doch für Menschen mit und ohne Behinderung der Startschuss für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben.
Gemäß der sogenannten „5 aus 9 Regelung“ wäre es durchaus denkbar, dass Du nicht mehr zu den Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe zählst. Könntest Du Dir eine Alternative zur WfbM für Dein Leben vorstellen?
Nein, kann ich definitiv nicht. Ich weiß gar nicht, wie man diese Regelung überhaupt auf den Plan rufen konnte. Damit schränkt man Menschen mit Behinderung doch nur noch mehr ein, anstatt ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Wenn diese Regelung 2023 doch noch in Kraft treten sollte, dann bin ich über 50. Da habe ich doch gar keine Chance mehr, irgendwo anders Fuß zu fassen. Das geht doch Menschen ohne Behinderung in dem Alter schon so.
Was wünschst Du Dir für die Zukunft für Menschen mit Behinderung?
Mehr Selbstvertrauen, ihre eigene Arbeit mehr wertschätzen zu können und sich selbst nicht ständig in der Rolle des Bittstellers sehen zu müssen. Wenn sie das Selbstvertrauen erst mal haben, dann können sie sich auch selbst mehr in die Gesellschaft einbringen. Inklusion ist etwas, was von zwei Seiten passiert, also auch von Menschen mit Behinderung selbst ausgeht. Die Gesellschaft ist in manchen – sicher nicht in allen – Bereichen schon viel weiter mit ihrer Akzeptanz als viele Menschen mit Behinderung zurzeit noch glauben. Man kann zum Beispiel mit Vereinen, der Politik oder Kirchgemeinden ganz selbstverständlich in Kontakt treten. Und glaube mir, es öffnet viele Türen! In der Politik und im Gemeinderat war es nie ein Thema, weshalb ich in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeite; es sei denn, ich habe es selbst zum Thema gemacht.
Fazit – mit einem „Schlusswort“ der 5-jährigen Mathilda
Bei meinen Recherchen habe ich versucht, herauszufinden, was sich hinter dem Bundesteilhabegesetz verbirgt. Und ich hatte den Eindruck, dass die Schwachstellen gegenüber den erfreulichen Aspekten überwiegen. Dennoch gibt es diese natürlich auch. So gibt es in der Einkommens- und Vermögensanrechnung als positiv zu bewertende erhöhte Freigrenzen. Auch die Möglichkeit, nun im Rahmen des Werkstattrates nicht nur Mitwirkungs-, sondern auch Mitbestimmungsrechte zu haben, ist eine erfolgreiche Neuerung. Dennoch scheint es, dass das Bundesteilhabegesetz der Vielschichtigkeit der Verhängnisse, denen sich Menschen mit Behinderung ausgesetzt sehen, nur bedingt gerecht wird. In Sachen Selbstbestimmung bin ich nur eingeschränkt fündig geworden. Was dem Werkstattrat in größerem Maße als zuvor zugestanden wird, darin scheint die breite Masse an anderer Stelle beschnitten worden zu sein. Und was ist mit der Autonomie? Wenn Autonomie auch bedeutet, selbst entscheiden zu können, ob man eben diese überhaupt für sich beanspruchen will, weil sie eben gleichzeitig auch ein hohes Maß an Selbstorganisation und Eigenverantwortung erfordert, der sich nicht jeder Mensch mit Behinderung gleichermaßen gewachsen sieht, dann tun sich mit dem BTHG noch große Lücken auf.
Zum Abschluss kommt die 5-jährige Mathilda in einem Videobeitrag zu Wort. Sie zeigt eindrucksvoll und mit größter Selbstverständlichkeit, was Inklusion bedeuten kann – fernab aller gesetzlichen Regelungen. Ein nachahmenswerter Blick durch die Augen eines Kindes.
https://www.youtube.com/watch?v=z38QC3zVBLg
Literaturverzeichnis
BMAS. 2017. Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales. [Online] 12. 04 2017. [Zitat vom: 08. 06 2017.] http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/faq-bthg.pdf?__blob=publicationFile&v=12.
BT Drucksache 18/9522. 2016. Drucksache des Deutschen Bundestages 18/9522 vom 05. September 2016: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. 2016.
Hinz, Andreas. 2008. Inklusive Pädagogik und Disability Studies – Gemeinsamkeiten und Spannungsfelder. Hochschule Hamburg. [Online] 2008. [Zitat vom: 07. 06 2017.] http://www.zedis-ev-hochschule-hh.de/files/hinz_thesen_inkled_disabstud.pdf.
Hirth, Philipp. 2017. Auf dem Weg zu einem modernen Teilhaberecht – Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) zur Gestaltung der Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl 2017. BAG WfbM Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung e.V. [Online] 08. 03 2017. [Zitat vom: 13. 07 2017.] www.bagwfbm.de/file/1080.
Kieler Fenster. 2016. Kieler Fenster – Verein zur Förderung sozialpädagogischer Initiativen e.V. [Online] 2016. [Zitat vom: 13. 07 2017.] https://www.kieler-fenster.de/images/blog/2016_07_bthg.jpg.
Rehadat. 2017. Berufliche Teilhabe WfbM. Rehadat Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V. [Online] 2017. [Zitat vom: 13. 07 2017.] https://www.rehadat-statistik.de/de/berufliche-teilhabe/WfbM/BAG_WfbM/.
Schumacher, Tina. 2016. Inklusion im Reitsport – Leitfaden und praktische Umsetzung inklusiver Reitsportveranstaltungen. Universität Köln. [Online] 2016. [Zitat vom: 09. 06 2017.] http://www.grin.com/de/e-book/353820/inklusion-im-reitsport.
UN-Behindertenrechtskonvention. 2017. UN-Behindertenrechtskonvention. Unabhängige Lebensführung. [Online] 2017. [Zitat vom: 23. 06 2017.] https://www.behindertenrechtskonvention.info/unabhaengige-lebensfuehrung-3864/.
WuB Ottendorf. 2016. Werk- und Betreuungsstätte für Körperbehinderte GmbH. Banner BTHG. [Online] 2016. [Zitat vom: 11. 07 2017.] http://www.wub-ottendorf.de/uploads/media/banner_bthg_500px.jpg.
Weiterführende Internetlinks:
https://www.aktion-mensch.de/magazin/gesellschaft/bundesteilhabegesetz.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Yvonne Deubner (13. Juli 2017). Das Bundesteilhabegesetz – Mogelpackung oder lang ersehnter Fortschritt? Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qctu
Hallo Ihr Lieben,
an dieser Stelle möchte ich Euch für Eure Kommentare und Gedanken Danke sagen. Das Bundesteilhabegesetz ist ein vielschichtiges Thema, welches in einem Blogbeitrag natürlich nur einführend betrachtet werden kann. Ich bin sicher, dass das BTHG auch in den kommenden Jahren die Gemüter weiter erhitzen und zu vielen Diskussionen führen wird.
Viele Grüße, Yvonne
Liebe Yvonne,
auch ich möchte mich für deinen informationsreichen Blogbeitrag bedanken und mich Annette und Tobias anschließen! Deine kritische Auseinandersetzung mit dem BTHG finde ich sehr gut und hat auch mich sehr zum Weiterdenken anregt. Ich finde es sehr wichtig, hierbei die Umsetzung und deren Auswirken für die Betroffenen unbedingt weiterzuverfolgen (auch im Rahmen meiner Praxisstelle in der wir Unterstützungen und Entlastungen für Familien mit Behinderungen anbieten-werde ich das tun).
Besonders in Erinnerung bleiben wird mir aber auch das Video der kleinen Mathilda. Sie sieht ihre Freundin Sally nicht als „behindert“ an und sagt zu Sally: „Du bist wie ich […] nur mit Superkräften“ und über sie „weil sie zu uns gehört in unserer Mitte-immer“.
Das ist Inklusion-ist doch ganz einfach-oder?! Danke dafür
LG Karin
Hallo Yvonne,
dein Beitrag fasst die Umstände in denen sich das Teilhabegesetz befindet super zusammen. So konnte ich mir einen gute Überblick über pro und contra dieses neuen Gesetzes aneignen. Das Interview macht sehr klar deutlich das in der Gesetzgebung durchaus etwas verankert ist, was entgegen des Inbegriffs der Teilhabe steht. Das finde ich wichtig aber genauso wurden von dir auch einige Vorteile aufgeführt. Danke für den Beitrag.
Hallo Yvonne,
ein heiß diskutiertes Thema im Moment in sämtlichen Werkstätten, ob für geistig behinderte Menschen oder psychisch Erkrankte! Der Beitrag beleuchtet die ausgewählten Aspekte des BTHG sehr gut und fundiert. Man bekommt auch als Nichtwerkstattbeschäftigter einen guten Einblick in die Materie. Besonders das Interview mit einem Betroffenen macht deutlich, mit welchen Themen das BTHG im Moment und wahrscheinlich leider auch in der Zukunft Diskussionen auslösen kann und wird. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Aufnahme in eine WfbM aufgrund der “wesentlichen Behinderung” auch schon momentan eingeschränkt und mit Widerstand von Seiten des Leistungsträgers erfolgen kann…Der Weg der Betroffenen soll scheinbar möglichst schnell als Inklusion auf den ersten Arbeitsmarkt erfolgen – nur hier ist meiner Meinung nach die Vorgehensweise noch nicht ausgereift genug und geht auf Kosten der Menschen! Inklusion wird auch im Sinne von Kostenersparnis aufgestülpt und nicht als Prozess oder Wegstrecke verstanden, die in erster Linie ja den betroffenen Menschen zugute kommen sollten! Werkstätten für die Mitarbeiter ausgestalten auch im Sinne von möglicher Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt sollte das Ziel sein und keine Kostenersparnis und unvorbereitete Schnellschüsse! Danke für Deinen zum Weiterdenken anregenden Blogbeitrag,
liebe Grüße, Annette