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Neueste Bildungsstatistik: Schulische Inklusion in Deutschland stagniert – Ergebnisse einer aktuellen Studie

von Helen Knauf und Marcus Knauf

Statt Kinder mit Behinderung aus den Förderschulen herauszuholen und inklusiv zu beschulen, werden immer mehr Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen als Behinderte deklariert. Die aktuellen Zahlen der Bildungsstatistik zeigen, dass dies mittlerweile mehr als 90.000 Kinder betrifft – diese „neuen Behinderten“ verschaffen den Schulen zusätzliches Personal und damit Entlastung. Auf der Strecke bleiben die Kinder an den Förderschulen, die nicht bzw. nur unter schlechten Rahmenbedingungen in die allgemeinen Schulen integriert werden; ihre Integration stagniert – auch das zeigen die aktuellen Daten der Statistik. Deutschland erfüllt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN Behindertenrechtskonvention nicht. Dies ist eine ernüchternde Bilanz zum 10. Jahrestag des Inkrafttretens der UN BRK in Deutschland. 

Den 10. Jahrestag des Inkrafttretens der UN BRK in Deutschland am 26. März 2019 haben wir zum Anlass genommen, die Daten der neuesten Bildungsstatistik zur schulischen Inklusion auszuwerten. Die wichtigsten Ergebnisse ihrer Analyse:

1. Kaum Fortschritte bei der schulischen Inklusion

Der Fortschritt bei der schulischen Inklusion ist gering, seit die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) in Deutschland in Kraft getreten ist. Unter allen Schülerinnen und Schülern ist der Anteil derjenigen, die eine Förderschule besuchen, von 2009 bis 2017 bundesweit nur um 13 % gesunken. Aktuell stagniert die Inklusion von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen sogar. Deutliche Fortschritte gibt es lediglich bei der Inklusion von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen. Mit dieser Entwicklung erfüllt Deutschland die Vorgaben der UN BRK nicht.

2. Unterschiedliche Lebensverhältnisse für Kinder mit Behinderungen

Die Lebensverhältnisse für Kinder mit Behinderungen in Deutschland unterscheiden sich erheblich. Das Bundesland, in dem ein Kind mit Behinderung wohnt, ist entscheidend dafür, ob es eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besucht. In Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt ist die Wahrscheinlichkeit mehr als fünfmal so hoch wie in Bremen, dass der Unterricht segregiert an einer Förderschule stattfindet. Abbildung 1 gibt einen Überblick über Stand und Entwicklung in den Bundesländern.

Abbildung 1 [CC-BY-SA]

3. Wachsender sonderpädagogischer Förderbedarf

Bei immer mehr Schülerinnen und Schülern wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Von 2009 bis 2017 gab es einen Anstieg um 20 %. Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf allgemeinen Schulen hat sich seit 2009 verzweieinhalbfacht.

4. Zusätzlich 90.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf allgemeinen Schulen stammt nur zu einem kleineren Teil aus Förderschulen. Vielmehr rekrutiert er sich zum Großteil aus zusätzlich als förderbedürftig diagnostizierten Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Schulen. Das Phänomen eines zusätzlich diagnostizierten Förderbedarfs betrifft 90.000 Schülerinnen und Schüler auf allgemeinen Schulen (2017 im Vergleich zu 2009). Abbildung 2 zeigt diese Veränderung in der Zusammensetzung der Schülerschaft seit Inkrafttreten der Un BRK 2009.

Abbildung 2 [CC-BY-SA]

Reichlich vorhandene Ressourcen wurden an anderen Stellen im Schulsystem verwendet – nicht für Inklusion

Die Forschungsergebnisse geben einen deutlichen Hinweis darauf, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für Inklusion in Deutschland nicht optimal eingesetzt wurden. Dies wird jedoch oftmals nicht sichtbar, weil die Bildungsausgaben für schulische Inklusion intransparent sind, so liegen z. B. die finanziellen Lasten für eine Zuweisung von sonderpädagogischem Förderbedarf zum Teil bei den Kommunen (Ausgaben für Integrationshelfer); es sind Sozial- und keine Bildungsausgaben. Die Analyse räumt den Einwand aus, dass im Bildungssystem zu wenig Geld für Inklusion vorhanden war und ist. Seit 2009 waren u. a. durch die gesunkenen Schüler- und gestiegenen Lehrerzahlen erhebliche zusätzliche Ressourcen vorhanden; sie wurden jedoch nicht für die Umsetzung von Inklusion – im Sinne von Abbau der Separation – eingesetzt, sondern an anderen Stellen im Schulsystem verwendet.

Mit diesem kritischen Fazit haben die Ergebnisse der Studie eine hohe politische und gesellschaftliche Relevanz. Nicht zu vergessen ist, dass hinter diesen Zahlen hunderttausende von Schicksalen von Kindern mit Behinderungen, ihren Eltern und Verwandten verborgen sind:

Dem deutschen Sozial- und Bildungssystem gelingt es kaum, die durch die UN BRK deutlich formulierte Aufgabe (Abbau der Segregation und qualitativ hochwertige Inklusion) zu bewältigen; stattdessen werden die Ressourcen dafür verwendet, bei immer mehr Schülerinnen und Schülern einen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen und für diese Maßnahmen einzuleiten. Die jüngsten Zahlen der Bildungsstatistik zeigen, dass sich diese Entwicklung in den letzten zwei Jahren, die statistisch berichtet werden (2015 bis 2017), stark beschleunigt hat.

  • Kinder an Förderschulen, die inklusiv beschult werden könnten, die aber keinen Platz an einer allgemeinen Schule erhalten,
  • Kinder mit Behinderungen, die inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, jedoch dort nicht die Unterstützung bekommen, die sie zu einer gelingenden Teilnahme am Unterricht benötigen,
  • Kinder mit Abweichungen, die ihr Lern- und Sozialverhalten relativ wenig beeinträchtigen und die für ihre gesamte Bildungskarriere (und darüber hinaus) als „behindert“ etikettiert werden. Damit verbunden sind oft drastische und dramatisierende Gutachten und die Stigmatisierung als „anders“ in der Kindergruppe ebenso wie in Elternkreisen.

Sonderauswertung Nordrhein-Westfalen

Die Sonderauswertung für Nordrhein-Westfalen zeigt, dass dort Stand und Entwicklung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen im Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnitt unterdurchschnittlich sind. Gleichzeitig ist im Zeitraum 2009–2017 die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Nordrhein-Westfalen um 30 % gestiegen und damit deutlich stärker gestiegen als im Bundesdurchschnitt. Dies führte in acht Jahren zu einer Vervierfachung der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf allgemeinen Schulen. Die wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf allgemeinen Schulen stammt jedoch nur zu ca. einem Viertel aus Förderschulen; zu drei Vierteln rekrutiert sie sich aus zusätzlich als förderbedürftig diagnostizierten Schülerinnen und Schülern auf allgemeinen Schulen. Insgesamt handelt es sich dabei um 31.000 Schülerinnen und Schüler mit einem solchen zusätzlich diagnostizierten Förderbedarf. 

Angesichts des kontroversen gesellschaftlichen Diskurses der letzten zehn Jahre in Nordrhein-Westfalen ist dies ein ebenso überraschender wie ernüchternder Befund. Besonders überraschend ist es, weil der Betrachtungszeitraum 2009 bis 2017 weitgehend mit der Amtszeit einer rot-grünen Landesregierung übereinstimmt, deren Bildungspolitik der Inklusion höchste Priorität einräumte.

Die vollständige Analyse kann hier heruntergeladen werden:

https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=16689

Die Sonderauswertung für NRW gibt’s hier:

https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=16690


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Helen Knauf (11. Februar 2019). Neueste Bildungsstatistik: Schulische Inklusion in Deutschland stagniert – Ergebnisse einer aktuellen Studie. Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcv3


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12 Antworten

  1. Anne-Marie Jouck sagt:

    Guten Tag, danke für die Studie. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, die etwas über den Zusammenhang von Lehrplänen und Inklusion verdeutlichen bzw. belegen / verdeutlichen inwiefern ein Lehrplan inklusiv ausgerichtet sein soll, um sinnvoll arbeiten zu können.

  2. Bollmann sagt:

    Vielen Dank für die interessanten Zahlen! Leider nützen uns in den Schulen die zahlreichen Statistiken nicht viel, und auch der Begriff “Forschungsergebnis” macht Zahlen in diesem Bereich nicht wirklich nützlicher. Vor allem sind sie geeignet, manch zarte Pflanze der Inklusion zu töten, weil die verschiedenen Interessengruppen sehr genau wissen, wie sie aus diesen Zahlen Honig saugen für oder gegen Inklusion.

    Meines Erachtens ist das größte Problem, dass überhaupt Kinder etikettiert werden müssen in aufwändigen Verfahren, die pro Überprüfung schon mehr als 2000 EUR verschlingen. Wohlgemerkt auch für die Falsifizierung eines festgestellten Förderbedarfs!

    Wenn wir Inklusion endlich mal wieder im Wortsinne von Integration verstehen würden, nämlich schlicht als “Ungebrochenheit der Gesellschaft” oder “Wiederherstellung einer Einheit”, fiele es sicher leichter, sich wieder mehr der Kernfrage von “gesellschaftlicher Teilhabe” zuzuwenden als immer nur die “Förderung” im Fokus zu haben.

    Wer aber am Defizit orientiert etikettieren muss, wird so immer wieder gezwungen, segregierende Begriffe wie I-Kinder e.a. zu verwenden: Der Teufelskreis ist perfekt!

    Inklusion ist doch nun wirklich genial einfach!
    Einfach mal machen! Es muss ja nicht gleich alles perfekt sein…

    • Helen Knauf sagt:

      Danke für die Rückmeldung. Wir sind überzeugt, dass statistische Analysen wichtig sind, um Entwicklungen aufzuzeigen, die dem eigentlichen Ziel von Inklusion zuwiderlaufen. Ohne Frage gibt es darüber hinaus weitere Probleme in der Praxis, die die Zahlen der Bildungsstatistik nicht erfassen, wie z.B. die Kosten der Diagnostik und die Notwendigkeit der Etikettierung. Auf jeden Fall wäre es wünschenswert, dass der anstehende Jahrestag der UN Behindertenrechtskonvention zum Anlass genommen wird, diese Probleme zu diskutieren und nach echten Lösungen zu suchen. Und auch ehrlich Bilanz zu ziehen, was das jetzige System wirklich kostet. Denn es gibt ja zahlreiche versteckte Kosten, die Sie auch ansprechen:

      Die Kosten der Diagnostik, die auch bei der Falsifizierung entstehen. Leider liegen hierzu keinerlei Zahlen vor. Für eine aussagekräftige Berechnung der Zahlen müssten Informationen vorliegen über 1. die (durchschnittlichen) Kosten einer Diagnostik und 2. das Verhältnis von Kindern, bei denen eine Diagnostik durchgeführt wird zu denen, bei denen sich dieser dann bestätigt. Denn es würde ja nicht genügen, die tatsächlich als förderbedürftig diagnostizierten einzubeziehen, sondern alle, bei denen Diagnostik zur Anwendung kommt. Aufgrund solcher Zahlen könnte man die Kosten der Inklusion, wie sie jetzt durchgeführt wird, transparent machen. Interessant wäre es deshalb zu erfahren, worauf sich die von Ihnen genannten 2.000 Euro beziehen und ob Sie weitere Informationen zum Anteil der falsifizierten Förderanträge haben.

      Es wäre auch interessant, wodurch diese Kosten von 2.000 Euro verursacht werden. Sind es Kosten in der öffentlichen Verwaltung oder insbesondere auch Kosten durch externe Gutachter (Ärzte etc.). Wäre dies so, so gäbe dies auch einen weiteren Hinweis darauf, dass es massive wirtschaftliche Interessen gibt, die für Inklusion ein Hindernis darstellen.

  3. Suhr sagt:

    Sehr geehrte Frau Knauf, sehr geehrter Herr Knauf, wir sind sehr dankbar für diesen Beitrag und die Zahlen.
    Eine Frage zur 1.Tabelle – Wie kommen hier die Zahlen zustande?: z.B. 1.Zeile Baden-Württemberg, anhand der abgedruckten Werte von 2009/2017 ergibt sich doch eine Veränderung von 0,1%.
    Vielen Dank für entsprechende Informationen,
    Romy Suhr, die Inklusiven e.V.

    • Helen Knauf sagt:

      Sehr geehrte Frau Suhr,
      vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Nachfrage.
      Bei Tabelle 2 mit dem Bundesländervergleich geht es um den Unterschied zwischen Prozent und Prozentpunkten.
      Von 4,9 % zu 5,0 % handelt es sich tatsächlich um einen Anstieg von 0,1 Prozentpunkten, aber die prozentuale Erhöhung ist eine andere. 4,9 % und 5,0 % sind jeweils gerundet; genauer sind es: 4,9189 % und 4,9719 % und 4,189 % sind ca. 1,08 % (Gerundet eben 1% ) MEHR als 4,9719 %. Wenn die Werte 4,9 und 5 wären, wäre die Steigerung eigentlich 2 %. Dass es 1 % ist, hängt damit zusammen, dass die 4,9 und 5 gerundet sind. Man sieht, das Prinzip ja besser an Bremen, wo es eine Verbesserung um 3,5 %-Punkte gab, aber eine Verbesserung um 75%.

      Bei den Vergleichen wird es ja manchmal sperrig. Das kommt ja deshalb auch, weil man 2009 13 % mehr Schülerinnen und Schüler hatte. Diesen Demografie-Effekt muss man ja bereinigen – und dann wird es oft mit den Formulierungen etwas sperrig. Für Tabelle 2 hat man das Problem nicht, weil man die Anzahl von Schüler/innen mit Förderbedarf auf jeweils alle Schüler bezieht.
      Ich hoffe, meine Erklärung war einigermaßen verständlich?!
      Herzliche Grüße
      Marcus Knauf

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