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Frauenhaus – Schutz für jede von Gewalt betroffene Frau?

Zeichnung: Sophia Scheich [CC-BY-NC-SA]

Frauenhäuser sind Einrichtungen, in denen Frauen mit ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz und Unterstützung erhalten. Die Frauenhäuser bieten eine sichere Unterkunft und eine Begleitung und Beratung durch Sozialpädagoginnen (Frauenhauskoordinierung o.J. b: o. S.).

Aufnahme im Frauenhaus

Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder können im Frauenhaus „unabhängig von Alter, Einkommen, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung, oder Herkunft“ Aufnahme finden. Unerheblich ist auch, welche Form der Gewalt die Frauen erlebt haben“ (Frauenhauskoordinierung o.J. b:o.S.). Diese Formulierung stammt von der Internetseite der Frauenhauskoordinierung. Die Frauenhauskoordinierung ist ein Verein, der die Frauenhäuser in Trägerschaft in Deutschland vernetzt und unterstützt. Ein Mitglied dieses Vereins ist unter anderem auch der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein, dessen Ortsverein auch der Träger des Frauenhauses in Fulda ist (vgl. Frauenhauskoordinierung o.J a.: o.S). Jedoch unterscheiden sich die Aufnahmekriterien der Frauenhäuser, was auf der hessenweiten Internetseite zu erkennen ist. Dort wird angezeigt, in welchen Frauenhäusern in Hessen freie Plätze zur Verfügung stehen und welche Gegebenheiten dort vorhanden sind. Beispielsweise herrschen Unterschiede in der Barrierefreiheit, Sprachkenntnissen und der Altersbeschränkung bei der Aufnahme von Jungen (vgl. AGFH o.J.: o.S.). Aufgrund der verschiedenen Kriterien und Vorgaben der Frauenhäuser beziehe ich mich auf das Frauenhaus in Fulda.

Aus welchen Gründen werden Frauen exkludiert?

Frauen, die von Gewalt betroffen sind und einen Platz im Frauenhaus suchen, kontaktieren entweder selbst das Frauenhaus oder werden durch Familie, Freunde, Bekannte sowie Institutionen wie Polizei, Ämter oder andere Beratungsstellen vermittelt. Die Adressen der Frauenhäuser sind geheim, um einen Schutz der gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu gewährleisten. Die Kontaktaufnahme findet daher meist telefonisch statt (vgl. Frauenhauskoordinierung o.J b.: o.S.). Ich komme zu der Einschätzung, dass gewaltbetroffene Frauen hier ausgeschlossen sein können, wenn sie selbst nicht die Möglichkeit haben telefonischen Kontakt aufzunehmen und keine Person an der Hand haben, die sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen kann.

Weiterhin sind nicht alle Frauenhäuser barrierefrei. Frauen, die körperlich auf eine Barrierefreiheit im Haus angewiesen sind, können daher in vielen Frauenhäusern nicht aufgenommen werden (vgl. Frauenhauskoordinierung 2016: S. 2). Auf der hessenweiten Seite für Frauenhausplätze ist zu erkennen, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen wie Blindheit oder Gehörlosigkeit nur wenige geeigneten Plätze im Frauenhaus finden können (vgl. AGFH o.J.: o.S.).

Zu den Ausschlusskriterien der meisten Frauenhäuser in den unterschiedlichen Bundesländern gehören meist auch psychische Erkrankungen. Trotzdem trifft man in Frauenhäusern immer wieder auf Frauen, die psychisch instabil oder psychisch erkrankt sind. Dies hat den Grund, dass dieses Merkmal den Mitarbeiterinnen vorab nicht bekannt ist, zumal es keine ärztliche Diagnose gibt. Ebenfalls zählen auch Suchterkrankungen zu den Ausschlusskriterien den meisten Frauenhäuser (vgl. Antoniewski, Clasen u.a. 2015: 31).

Interview mit einer Mitarbeiterin im Frauenhaus Fulda

Um einen Eindruck von den täglichen Berührungspunkten mit Inklusion und Exklusion bei der Arbeit im Frauenhaus zu erhalten und neue Blickpunkte aus Sicht einer Mitarbeiterin zu bekommen, habe ich eine Sozialpädagogin im Frauenhaus Fulda interviewt.

Spielt das Thema Inklusion bzw. Exklusion in der Frauenhausarbeit eine Rolle und hat man in der täglichen Arbeit Berührungspunkte damit?

Ja. Leider gibt es Situationen, die Frauen von der Aufnahme ausschließen. Beispielsweise können Frauen im Rollstuhl oder Frauen, die generell auf eine Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht aufgenommen werden. Auch müssen wir die Aufnahme von Frauen mit psychischen Erkrankungen oder einer Suchterkrankung ablehnen. Gleichfalls betrifft ein Ausschluss auch Frauen mit einer schweren geistigen Behinderung, minderjährige Frauen oder Jungen, die über 14 Jahre alt sind.

Warum können die genannten Personen nicht im Frauenhaus aufgenommen werden?

 Das Frauenhaus in Fulda ist leider nicht barrierefrei. So bestehen nicht die baulichen Gegebenheiten, um beispielsweise eine Rollstuhlfahrerin aufzunehmen. Die Wohnungen und die Gemeinschaftsräume sind dafür nicht ausgelegt.

Frauen im Frauenhaus müssen in der Lage sein, sich selbstständig zu versorgen. So sind wir beispielsweise für eine Betreuung, die bei einer schwereren geistigen Beeinträchtigung nötig wäre, nicht ausgelegt. Liegt allerdings nur eine leichte Behinderung, zum Beispiel eine Lernbehinderung oder kognitive Einschränkung vor und die Frau kann sich selbst versorgen, ist dies kein Ausschlusskriterium.

Die Art der Betreuung, die psychisch erkrankte Frauen benötigen, können wir ebenfalls nicht leisten. Personen mit einer psychischen Erkrankung benötigen eine sehr intensive Betreuung. Hat die Frau beispielsweise suizidale Gedanken können wir Mitarbeiterinnen im Frauenhaus diese nicht auffangen, da wir nachts und am Wochenende nicht anwesend sind. Ein weiterer Grund für den Ausschluss von psychisch kranken Frauen ist, dass die zum Teil traumatisierten Frauen mit ihren Kindern in großen Wohngemeinschaften leben. Dort haben sie ständige Berührungspunkte, da Räume wie Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden. Dies ist eh schon sehr schwierig, da sich die Frauen in Kultur, Sprache, Religion und auch im Hinblick auf die erlebte Gewalt unterscheiden. Viele psychisch kranke Menschen sind oft sehr instabil. Manchmal (z.B. bei wahnhaften Erkrankungen) können sie auch andere gefährden oder reagieren, je nach Art der Erkrankung, generell aggressiver oder unberechenbarer als andere.  Solches Verhalten ist für eine Hausgemeinschaft nicht tragbar.

Bei Suchtkranken besteht eine ähnliche Problematik. Auch hier erscheint ein enges Zusammenleben mit den anderen Frauen und deren Kindern nicht möglich.

Bei uns können grundsätzlich nur volljährige Frauen aufgenommen werden. Für Minderjährige sind wir nicht zuständig, da dies in den Bereich der Jugendhilfe fällt.

Der Ausschluss von Jungen, die über 14 Jahre alt sind, begründet sich darin, dass diese teilweise in ihrem Alter schon sehr weit entwickelt sind und zum Teil Verhaltensweisen ihrer Väter bereits übernommen haben. Zudem sind sie manchmal körperlich weit entwickelt, was auf manche, insbesondere junge Frauen, einschüchternd wirken kann. Hier werden aber manchmal auch Ausnahmen gemacht, wenn die Entwicklung des Jungen noch nicht so weit vorangeschritten ist.

Was passiert mit der abgelehnten Person?

Wir versuchen immer zusammen mit der Frau eine andere Möglichkeit zu finden und stellen Kontakte her. Beispielsweise fragen wir, ob sie die Möglichkeit hat bei Verwandten oder der Familie Hilfe zu bekommen. Wir vermitteln die Frauen je nach Hilfebedarf an Beratungsstellen wie die Interventionsstelle, Psychosoziale Kontakt und Beratungsstelle oder an das Betreute Wohnen. Wir lassen niemanden alleine. Manchmal passiert es natürlich, dass wir leider nicht weiterhelfen können.

Passiert es auch manchmal das eigentlich ausgeschlossene Frauen aufgenommen werden?

Ja, das kann schon passieren, wenn wir nichts von ihrer speziellen Problematik wissen. In diesen Fällen werden wir meist mit den vorgenannten Problemstellungen konfrontiert.

Muss sich an der Exklusion mancher Frauen etwas ändern?

Es wäre wünschenswert, wenn die genannten Frauen auch kommen könnten. Beispielsweise Frauen mit körperlichen Behinderungen, die aufgrund entsprechender barrierefreier baulicher Gegebenheiten aufgenommen werden könnten.

Eine weitere Möglichkeit, die in einzelnen wenigen Frauenhäusern umgesetzt wurde, sind benachbarte Wohnungen, die von den Gemeinschaftswohnungen abgegrenzt sind. Solche Wohnungen und eine personelle Aufstockung könnten es ermöglichen, dass auch psychisch kranke Frauen oder eine Frau mit einem älteren Sohn aufgenommen werden könnte.

Vielen Dank für das Gespräch!

Sehr gerne!

Ist eine Inklusion möglich?

Die Inklusion ist in der Frauenhauskoordinierung ein aktuelles Thema, an dem stetig gearbeitet wird. Gerade der Bundesverband für Frauenberatungsstellen setzt sich für einen „Zugang für alle“ (Boger, Göpner 2016: 4) ein. Es wurden Projekte gestartet, die diese Entwicklung weiter unterstützen (vgl. ebd.). In den letzten 10 Jahren ist ein Trend hin zu einer Barrierefreiheit erkennbar. Ansätze wie Internetseiten, die in „Leichter Sprache“ (Puschke 2016: 2) geschrieben sind, sind bereits auf den Frauenhauswebseiten und auch auf Informationsseiten umgesetzt worden. Auch wird bei einem Umzug eines Frauenhauses auf die Barrierefreiheit geachtet (a.a.O.: 2f.). Die Aufnahme von körperlich behinderten Frauen sollte meiner Meinung nach generell möglich gemacht werden. Wie es auch im Interview deutlich wird, wäre eine Aufnahme grundsätzlich möglich, wenn die baulichen Gegebenheiten vorhanden sind.

Es gibt jedoch auch Personengruppen, wie psychisch kranke Frauen oder Suchtkranke, bei denen ganz klar ein Ausschluss stattfindet. Das Interview hat gezeigt, dass eine Aufnahme dieser Frauen in die Wohngemeinschaften im Frauenhaus zu vielen Problemen führen würde und daher ein Ausschluss notwendig ist, um den anderen Frauen den nötigen Schutz und eine Sicherheit zu bieten. Ich fand die Idee sehr interessant, auch einzelne Wohnungen zur Verfügung zu stellen, um auch Frauen, die eigentlich ausgeschlossen wären, Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.

Zusammenfassend finde ich das Thema Inklusion im Frauenhaus sehr interessant und wichtig. Jede Frau, die von Gewalt bedroht ist, sollte die Möglichkeit erhalten in einem Frauenhaus Schutz und Unterstützung zu finden. Jedoch kann eine Inklusion nicht einfach so stattfinden. Es benötigt teilweise neue Ideen und Möglichkeiten, damit es nicht zu neuen Problemen und einer Gefährdung anderer Frauen und Kinder führt. Meiner Meinung nach sollten die Projekte hin zu einem Frauenhaus für alle weiter unterstützt und ausgeweitet werden, damit eine Inklusion im Frauenhaus stattfinden kann. 

 

Literaturverzeichnis

AGFH – Arbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser in Trägerschaft (o.J.): Frauenhäuser Hessen. https://www.frauenhaeuser-hessen.de/ (Abruf 15.06.2019)

Antoniewski, Petra, Clasen, Sarah u.a. (2015): Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen. Frauenhauskoordinierung (Hrsg.). Handreichung (Abruf 23.06.2019)

Boger, Sandra; Göpner Katharina (2016): Suse – sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken. Ein Projekt des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Newsletter 15 Jahre Frauenhauskoordinierung – Jubiläumsausgabe. Das Hilfesystem – offen für alle Frauen?. 2/2016. S. 4-7 (Abruf 16.06.2019)

Frauenhauskoordinierung (o.J. a) : Über uns. https://www.frauenhauskoordinierung.de/ueber-uns/ (Abruf 27.06.2019)

Frauenhauskoordinierung (o.J. b) (Hrsg.): Hilfesystem. Frauenhäuser. https://www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/hilfesystem/frauenhaeuser/ (Abruf: 15.06.2019)

Frauenhauskoordinierung (Hrsg.) (2016): Frauenhauskoordinierung fordert: Schutz vor Gewalt für alle Frauen in Deutschland sicherstellen. Frauenhauskoordinierung e.V. Pressemeldung (Abruf 22.06.2019)

Puschke, Martina (2016): Ableismus? Oder: Wie offen sind wir wirklich für alle Frauen?. Newsletter 15 Jahre Frauenhauskoordinierung – Jubiläumsausgabe. Das Hilfesystem – offen für alle Frauen?. 2/2016. S. 2-3 (Abruf 20.06.2019)

SKF – Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Fulda (o.J.): Gewaltschutz und Prävention. Frauenhaus. Hilfe bei häuslicher Gewalt. https://www.skf-fulda.de/skffulda/03-Gewaltschutz-und-Praevention/03-01-frauenhaus.php (Abruf: 17.06.2019)

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
sscheich (4. Juli 2019). Frauenhaus – Schutz für jede von Gewalt betroffene Frau? Inklusion. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/qcvd


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4 Antworten

  1. irichter sagt:

    Liebe Sophia,
    durch deinen Blogbeitrag ist mir nochmals bewusst geworden wie vielfältig man das Thema Inklusion betrachten kann. Selbst in Frauenhäusern spielt das Thema Inklusion/Exklusion eine große Rolle. Bevor eine Frau in ein Frauenhaus aufgenommen werden kann, müssen je nach den Gegebenheiten des Frauenhauses viele Kriterien erfüllt sein. So können im Fuldaer Frauenhaus, wie du bereits erwähnt hast, Frauen:
    ,mit psychischen Erkrankungen
    ,mit Suchterkrankungen
    oder Frauen
    ,die nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen
    ,die auf barrierefreie Gegebenheiten angewiesen sind
    nicht euer Frauenhaus besuchen.
    Das ist sehr schade.
    Alleine die Entscheidung der Frauen professionelle Hilfe anzunehmen und ein Frauenhaus aufzusuchen, kostet die Betroffenen viel Überwindung. Im Frauenhaus dann abgewiesen zu werden, muss für die Betroffenen sicherlich zunächst einen erheblichen Rückschlag darstellen. Umso bedeutender finde ich es, dass ihr die Frauen in solchen Fällen bei der Suche nach alternativen Hilfen unterstützt, damit sie nach der erfahrenen Ablehnung nicht wieder zurück in den Teufelskreis fallen.
    Da mich dein Thema so interessiert hat, habe ich mich nach weiteren Frauenhäusern und deren Gegebenheiten umgeschaut. Dabei bin ich auf die Webseite des Frauenhauses in Hannover gestoßen, das weitaus weniger Ausschlusskriterien für Frauen aufweist.
    Diese schreiben zu den Gegebenheiten des Hauses:
    “Das Frauenhaus Hannover bietet rollstuhlgerechte Plätze an (auch für Elektro-Rollstühle). Sie eignen sich auch für Frauen, die einen Rollator benutzen oder nicht gut gehen können. Zimmer, Küche, Bad und Gemeinschaftsraum sind entsprechend ausgestattet.
    Frauen, die nicht oder wenig hören können und Frauen die blind sind oder schlecht sehen können sind im Frauenhaus ebenso willkommen. Dies gilt ebenso für Frauen, deren Kind eine Behinderung hat.
    Der Schutz des Frauenhauses ist auch für Frauen mit einer seelischen oder mit einer Lernbehinderung. Das Frauenhaus Hannover steht allen Frauen offen und wir möchten, dass jede Frau Hilfe bekommen kann.
    Frauenhausbewohnerinnen leben grundsätzlich selbstverantwortlich und selbstversorgend. Frauen, die bei der Bewältigung ihres Alltages Assistenz benötigen, können nach Vorbesprechung aufgenommen werden ( Autonomes Frauenhaus Hannover (2104): Zugang für Frauen mit Behinderungen und Mütter von behinderten Kindern. http://www.frauenhaus-hannover.org/infos-hilfe-frauen/infos-ueber-das-frauenhaus/inklusion.html [Abruf am: 20.07.2019]. ”
    Die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Frauenhäuser zeigen, dass auch in diesem Bereich noch viel unternommen werden muss, um Inklusion weitestgehend zu gewährleisten.
    Ich bin sehr gespannt wie sich die Frauenhäuser und insbesondere dein Frauenhaus weiterentwickeln werden.
    Liebe Grüße Isabella

  2. alinareibling sagt:

    Hallo liebe Sophia,

    ich finde dein Blogbeitrag ist dir sehr gut gelungen! Du hast mit deiner Fragestellung ein interessantes und wichtiges Thema eröffnet. Zuvor war mir diese Problematik nicht bewusst.

    Ebenso gefällt mir auch der Aufbau deines Beitrags. Ich finde es gut, dass du zuerst ein paar allgemeine Informationen über das Frauenhaus erläuterst, somit gelang dir ein guter, roter Faden.

    Besonders spannend empfand ich das Interview mit der Mitarbeiterin des Frauenhauses. Es ist interessant zu lesen und verschafft einen kleinen Einblick in dieses Arbeitsfeld. Ich hätte zuvor nicht gedacht, dass bei der Aufnahme einer Frau im Frauenhaus so viel beachtet werden muss. Ebenso, dass es hier doch auch einige Ausschlusskriterien gibt- die teilweise wiederum auch notwendig sind. Diese zwei unterschiedlichen Seiten von „ein Ausschluss ist notwendig, um die anderen Frauen zu schützen“ und „Barrierefreiheit und somit einen Zugang für alle schaffen“ ist hier deutlich geworden.

    Ich finde es toll, dass ihr trotz einer Ablehnung zu der Aufnahme ins Frauenhaus, die Frauen weiter unterstützt und gemeinsam mit diesen nach neuen Lösungen sucht. So wie du schreibst, sind die ersten, wichtigen Schritte zu einer gelingenden Inklusion bereits am Laufen. Ich bin gespannt, was die zahlreichen Projekte bewirken werden und wie sich dieses wichtige Thema weiterentwickelt.

    Liebe Grüße, Alina

  3. xhorxhildacelo sagt:

    Liebe Sophia,
    dein Thema hat mich sehr interessiert und ich habe deinen Blogbeitrag gerne und aufmerksam gelesen. Der Inhalt ist meines Erachtens gut und verständlich formuliert. Du hast mögliche offene Fragen, welche sich während des Lesens ergeben haben, schon direkt im Text beantwortet. Auch die Zeichnung finde ich sehr ansprechend und super gelungen!

    Du arbeitest in einem aufregenden Arbeitsfeld und erlebst garantiert viel Neues jeden Tag.

    Das Interview mit einer Kollegin, welche viel Erfahrung über die Jahre in diesem Arbeitsbereich gesammelt hat, macht viel her. Dieses habe ich besonders gerne gelesen. Es ist nachvollziehbar, dass Frauen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen nicht aufgenommen werden können, genauso wie junge Männer ab 14 Jahren. Der Schutz für hilfebedürftige Frauen muss gewährleistet und garantiert werden. Sie sollen nicht erneut durch die Hölle gehen müssen.

    Schade ist es jedoch, dass Frauen mit körperlicher Behinderung ausgeschlossen werden, nur weil die Räumlichkeiten es nicht zulassen ihre Aufnahme zu ermöglichen. In Zukunft wäre es wünschenswert, wenn in Frauenhäusern auf die Barrierefreiheit geachtet werden könnte. Ebenso fand ich es äußerst interessant, zu sehen, dass es in Hessen eine Vielzahl von Frauenhäusern gibt. Zahlreiche Frauen sind Opfer von Gewalt und benötigen diese Schutzräume dringend.

    Für mich stellt sich die Frage, wie vorgegangen wird, wenn ihr im Nachhinein erfahrt, dass eine Mutter zum Bespiel heroinsüchtig ist? Was passiert mit ihr und den Kindern? Kannst du mir das beantworten? Nachdem sie zuerst bei euch aufgenommen worden ist und es dann herauskommt?

    Liebe Grüße, Xhilda

  1. 29/04/2024

    […] „Frauenhaus – Schutz für jede von Gewalt betroffene Frau?“ […]

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