Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Inklusion durch ambulant betreute Wohnformen

Welchen Beitrag kann das ambulant betreute Wohnen von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen zur Inklusion leisten?

 

Die soziale Arbeit ist ein breites Feld verschiedenster Zielgruppen und Hilfeleistungen, arbeitet im Endeffekt aber oft auf die Inklusion ihrer Adressaten hin; also auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in allen Lebensbereichen.

Im Folgenden möchte ich mit der Frage beschäftigen, welchen Beitrag das ambulant betreute Wohnen von Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung zur Inklusion derselben leisten kann. Inklusion in diesem Bereich werde ich als Möglichkeit der selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung definieren. Wie bereits erwähnt, werde ich mich auf Angebote für Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung beschränken; Betreuungsangebote und Wohnformen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, sowie für Kinder und Jugendliche werden nicht zur Sprache kommen. Da das ambulant betreute Wohnen hier aus dem Blickwinkel der Inklusion betrachtet wird, werde ich mich mit Finanzierungsgrundlagen und -möglichkeiten wenn nur knapp beschäftigen um den Rahmen des Beitrags nicht zu sprengen

Der thematische Ablauf sieht folgendermaßen aus:

  • Verschiedene Wohnformen für beeinträchtigte Menschen
  • Unterschiede von ambulanten und stationären Wohnformen
  • Möglichkeiten der Flexibilisierung im ambulant betreuten Wohnen
  • Persönliches Fazit

 

Welche Wohnformen für beeinträchtigte Menschen gibt es?

Im Wesentlichen können stationäre, teilstationäre und ambulant betreute Wohnformen unterschieden werden. Als stationäre Wohnformen werden hauptsächlich Wohnheime verstanden, in denen Klienten alleine oder in Wohngruppen leben. Teilstationäre Wohnformen beziehen sich meist auf Wohngemeinschaften oder -gruppen, diese Wohnform kann gewissermaßen als „Zwischenschritt“ zwischen vollstationären und ambulant betreuten Wohnformen verstanden werden. Bei ambulant betreuten Wohnformen unterhalten Klienten eigene Wohnungen und erhalten regelmäßig „Besuch“ durch Sozial- oder Pflegedienste.

 

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Wohnformen?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen stationären und ambulant betreuten Wohnformen sind in der Natur der genutzten Wohngelegenheit und der Art der erfahrenen Unterstützung zu finden. Die im Folgenden angeführten Punkte für stationäre Wohnformen können in „abgeschwächter“ Form auf teilstationäre Wohnformen übertragen werden.

 Klienten in stationären Wohnformen unterhalten keine eigenen Wohnungen, sondern belegen Zimmer in einer stationären Einrichtung (vgl. Hanslmeier-Prockl 2009, S.30.). Somit besteht eine durchgängige Betreuung und Unterstützung der Klienten durch „Wohnheimpersonal“; erhaltene Hilfsleistungen sind also umfassend und beziehen sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens (vgl. ebd. S.30f.). Die Gestaltung des Tagesablaufes und der „Aufgaben des täglichen Lebens“ werden somit (bis zu einem gewissen Grad) von Betreuungspersonal und dem allgemeinen Gruppengefüge vorgegeben (vgl. ebd.).

Im Gegensatz zu stationären Wohnformen leben Klienten, die ambulante Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, in eigenen Wohnungen; im Gegensatz zum (teil) stationären Wohnen sind also auch Pflege- und Mietvertrag separiert und bedingen einander nicht (vgl. ebd.). Klienten im ambulant betreuten Wohnen verfügen also über einen eigenen Lebensraum, der als Bezugspunkt dient und nach eigenen Wünschen gestaltet werden kann (vgl. Thesing 2009, S.28). Betreuende Pflege- oder Sozialdienste sind hier nicht in die Wohnungssituation eingebunden und stehen auch nicht permanent zur Verfügung, sondern besuchen die Klienten aufgrund gemeinsam vereinbarter Termine (vgl. Bockhorst 2017, S.10ff). Darüber hinaus sind die Pflege- oder Unterstützungsleistungen nicht allumfassend, sondern können sich auf bestimmte Bereiche beschränken und unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Somit ergibt sich für jeden Klienten eine individuelle Kombination aus Hilfeleistungen (vgl. LWV 2019).

 

Welche Individualisierungsmöglichkeiten gibt es im ambulant betreuten Wohnen?

Wie bereits erwähnt, liegt ein wesentlicher Vorteil ambulant betreuter Wohnformen in der Flexibilität und den Individualisierungsmöglichkeiten der verfügbaren Leistungen.

Kostenträger ambulanter Betreuungsleistungen in Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV); das „Werkzeug“ der Erstellung einer individuellen Unterstützungsleistung ist der sogenannte „Integrierte Hilfeplan“ (IHP) (vgl. LWV). Der IHP wird von einem Vertreter des betreuten Wohnens zusammen mit dem zukünftigen Klienten erstellt und umfasst unter anderem die aktuelle Lebenssituation, Stärken und Ressourcen sowie Problemstellungen und Bedarfe des Klienten. Aufgrund der genannten Informationen erfasst der IHP Förderziele und zur Erreichung der Ziele erforderliche Unterstützungsleistungen und deren Umfang (vgl. LWV). Diese Leistungen können sich auf verschiedenste Lebensbereiche beziehen, z.B. pflegerische, psychosoziale oder freizeitgestaltende Hilfeleistungen. Ein essentieller Bestandteil bei der Erstellung des IHP ist der Dialog mit dem Klienten um eine individuelle Unterstützungsleistung zu erstellen, die seinen/ihren Vorstellungen entspricht; darüber hinaus werden Eingriffe in die Lebensführung der Klienten vermieden (vgl. Hanslmeier-Prockl 2009, S.30). In dieser bedarfsorientierten Leistungserbringung liegt meiner Ansicht nach das inklusive Potential des ambulant betreuten Wohnens.

So kann beispielsweise ein Klient, der in fast allen Bereichen der selbstständigen Lebensführung selbstständig ist, aber aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung bei der Erledigung von Einkäufen oder dem Wahrnehmen von Arztbesuchen benötigt gezielt Hilfeleistungen in diesen Bereichen einfordern; alle anderen Lebensbereiche bleiben von betreuenden Personen unberührt. Ein mögliches Förderziel könnte hier das selbstständige Aufsuchen von Fachärzten etc. sein. Ändern sich die persönlichen Ressourcen des Klienten im Laufe der Zeit dahingehend, kann auf die Unterstützung bei Arztterminen verzichtet werden, während alle anderen Leistungen erhalten bleiben.

Ein ganz anderer Klient benötigt vielleicht Hilfestellung bei der Bearbeitung von offiziellen Dokumenten, ist aber in allen Bereichen der Haushaltsführung eigenständig- auch hier kann eine gezielte Hilfeleistung erfolgen ohne in andere Bereiche der Lebensführung einzugreifen.

Um den Beitrag nicht gänzlich auf positive Faktoren der ambulanten Wohnbetreuung zu richten, soll an dieser Stelle auch noch ein (meiner Ansicht nach) negativer Aspekt beleuchtet werden. So haben ambulante Leistungen zwar generell Vorrang vor stationären Leistungen. Wenn erstere jedoch mit „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ verbunden sind und eine stationäre Unterbringung „zumutbar“ ist, kann dennoch zugunsten einer stationären Unterbringung entschieden werden (§13 SGBXII). In einem solchen Fall wird die Wahl der Wohnform also von entstehenden Kosten und nicht von den Wünschen der betreffenden Person abhängig gemacht (vgl. Hanslmeier-Prockl 2009, S.31)…   

 

Persönliche Gedanken und Fazit

Nachdem die Unterschiede von ambulanten und stationären Wohnformen behandelt und verschiedene Aufführungen der ambulanten Wohnbetreuung aufgezeigt wurden, möchte ich nun zu einem persönlichen Fazit kommen.

Ich halte die Leistungserbringung im ambulant betreuten Wohnen für eine durchweg positive Maßnahme der Hilfeleistung und Unterstützung- auch wenn es natürlich Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen gibt. Besonders die Möglichkeit der Ausrichtung von Leistungen am individuellen Bedarf von Klienten ohne die Gefahr einer „Überversorgung“ sehe ich als wichtigen Vorteil an. Klienten wird somit ganz im Sinne von „Empowerment“ (vgl. Hanslmeier-Prockl 2009, S.56) die Möglichkeit einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung geboten; gleichzeitig werden gezielt Unterstützungsleistungen in Bereichen geboten, die aufgrund einer Beeinträchtigung ansonsten eine eigenständige Wohnsituation verhindern würden. Zudem kann durch die Anpassung von Leistungen auf veränderte Lebensumstände reagiert werden, um immer ein höchstmögliches Maß an Selbstständigkeit zu wahren. Dieser Selbstständigkeit und die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen Lebensführung würde ich als höchstes Gut der Inklusion im Bereich der Wohnsituation betrachten.

 

Hoffentlich konnte ich in meinem Beitrag die Möglichkeiten und Vorteile des ambulant betreuten Wohnens anschaulich darstellen. Über Fragen, Anregungen oder Anmerkungen zu meinem Beitrag würde ich mich sehr freuen.

 

Tobias Misovic

 

 

 

Quellen:

 

  • Gertrud Hanslmeier-Prockl: Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung. Empirische Studie zu Bedingungen der Teilhabe im Ambulant betreuten Wohnen in Bayern. Julius Klinkhardt Verlag; Auflage 1 (2009)

 

  • Theodor Thesing: Betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen mit geistiger Behinderung. Lambertus Verlag; überarbeitete Auflage (2009)

 

 

  • Elke Bockhorst: Betreutes Wohnen für behinderte Menschen- Ein Leitfaden für Anbieter LWV Hessen  (2017) Online unter: https://www.lwv-hessen.de(Zugriff am 26.06.2019, 19:45)

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
tobiasmisovic (5. Juli 2019). Inklusion durch ambulant betreute Wohnformen. Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcvf


Das könnte dich auch interessieren …

4 Antworten

  1. Danke für den Beitrag. Die Unterschiede des ambulanten und stationären Wohnens sind mir jetzt geläufiger. Meine Eltern möchten mittlerweile betreut werden. Daher suche ich aktuell nach betreutem Wohnen für pflegebedürftige Menschen.

  2. Vielen Dank für diesen Artikel über die Inklusionsleistung von betreuten Wohnformen. Mich interessiert das Thema, da der Onkel eines Freundes auch in einem Haus für betreutes Wohnen lebt. Interessant, dass der Vorteil ambulant betreuter Wohnformen in der Flexibilität und den Individualisierungsmöglichkeiten der verfügbaren Leistungen liegt.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Inklusion durch ambulante Betreuung. Es stimmt, dass durch die ambulante Betreuung mehr soziale Teilhabe erreicht werden kann. Ich beschäftige mich schon lang mit dem Thema und halte ambulante Betreuung für einen der Schlüsselaspekte.

  4. annalisaneeb sagt:

    Hallo Tobias,

    dein Blogeintrag hat mir nochmal einen guten Einblick in das ambulante betreute Wohnen gegeben. Viele unserer Klienten wohnen auch in einer ambulant betreuten Wohnform; sie haben aber in der Regel eine psychische Erkrankung.
    Ich stimme dir zu und finde das ambulante betreute Wohnen auch eine positive Maßnahme. Ich habe überlegt, ob für viele Klienten ein*e “Betreuer*in” des ambulanten Wohnens nicht auch oftmals die einzige wichtige soziale Ressource ist. Die Betreuer-Klienten-Beziehung spielt sich ja im privaten Lebensbereich der Klient*innen ab und sollte immer reflektiert werden. Die Beziehung kann insofern kritisch werden, wenn die Grenze zwischen Nähe und Distanz überschritten wird oder die Rollenverteilung nicht klar ist. Hast du da schon Erfahrungen gemacht?

    Liebe Grüße,
    Anna-Lisa

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.