UN-Behindertenrechtskonvention: Noch viel vor
von Lennart Garden
- Deutschland hat sich 2009 dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
- Der Grundgedanke dabei ist, dass es in Zukunft nicht mehr um die Integration behinderter Menschen geht, sondern um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft.
- Im Frühling 2015 hat die Bundesregierung in einem Staatenbericht beurteilt, wie weit Deutschland seiner Verpflichtung zu Inklusion bisher nachgekommen ist. Dieser wurde vom UN-Ausschuss stark kritisiert.
Deutschland will inklusiv werden. Zumindest, wenn man der Zusage zur UN-Behindertenrechtskonvention glaubt. Doch was heißt das genau?
Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD). Dieses Übereinkommen ist am 03. Mai 2008 in Kraft getreten und muss seitdem von den Mitgliedsstaaten erfüllt werden. Bislang haben sich neben Deutschland weitere 158 Länder zu dieser Konvention bekannt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK) beinhaltet Regelungen, die speziell auf die Lebensbedingungen behinderter Menschen abgestimmt sind, legt aber auch Wert auf die konsequente Umsetzung allgemeiner Menschenrechte für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der UN-BRK ist, dass es in Zukunft nicht mehr um die Integration behinderter Menschen geht, sondern um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft. Demnach muss die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens für alle Menschen, inklusive Menschen mit Behinderung, möglich gemacht werden.
Was will die UN-BRK?
In über 50 Artikeln des Abkommens werden Regeln aufgezeigt, die bei der Umsetzung zu einer inklusiven Gesellschaft unterstützen und gleichzeitig die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen und fördern sollen. Dabei werden viele verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt, zum Beispiel Bildung, Arbeit oder Wohnen.
Folgend sind einige relevante Punkte aufgelistet, die den Grundgedanken von Inklusion widerspiegeln:
- Früher wurden Menschen mit Behinderung vor allem isoliert und ausgegrenzt. In diesem Zusammenhang ist Artikel 19 relevant. Demnach sollen Menschen mit Behinderung ihre Wohnform frei wählen können, sie sollen also entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben möchten.
- In Artikel 24 wird der Aufbau eines Bildungssystems gefordert, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an einbezieht. Dies gilt insbesondere für Kinder mit Behinderung. Aber auch für Menschen mit Behinderung, die studieren oder sich anderweitig ausbilden wollen, ist dieser Punkt relevant.
- Artikel 25 umfasst das Recht aller Menschen auf eine erschwingliche Gesundheitsversorgung ohne Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Menschen mit Behinderung sollen Gesundheitsleistungen nutzen können, die sie speziell wegen ihrer Behinderung benötigen. Aber: Kranken- und Lebensversicherungen sollen diese Menschen mit Behinderung zu fairen und angemessenen Bedingungen zu Verfügung stellen.
- Es soll zudem eine Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt geben (Artikel 27). Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu verdienen – und zwar in einem „offenen, für sie zugänglichen Arbeitsmarkt“. Die derzeit aktuelle Diskussion rund um das sogenannte Bundesteilhabegesetz ist zu diesem Punkt ebenfalls interessant.
- Das politische Wahlrecht von Menschen mit Behinderung darf nach Artikel 29 nicht unterlaufen werden. Die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, für ein Umfeld zu sorgen, in dem Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am öffentlichen und politischen Leben teilnehmen können. Dies beinhaltet unter anderem, dass Wahleinrichtungen, Wahlmaterial und Wahlverfahren für alle in geeigneter Form verfügbar sind. Außerdem soll erlaubt werden, dass sich Menschen mit Behinderung im Bedarfsfall bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer eigenen Wahl unterstützen lassen.
Dies sind nur einige wichtige Aspekte aus der UN-BRK. Aber sie sollen den Weg weisen, der es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Was heißt das in der Realität?
Der Staatenbericht (PDF) zur Realisierung von Inklusion in Deutschland, in dem die Bundesrepublik Zeugnis über den aktuellen Stand des Prozesses ablegt, wurde vom UN-Ausschuss stark kritisiert. Wichtige Punkte waren, dass Inklusion in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Zudem würden die Menschen mit Behinderung nicht ausreichend in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen. In der Schule, auf dem Arbeitsmarkt oder auch beim Zugang zu Informationen sei die Bundesregierung noch rückschrittig. Derzeit stecke die Gesellschaft noch viel zu sehr in Parallelgesellschaften (getrennte Schulwege, Behindertenwerkstätten, Wohnheime für Menschen mit Behinderung). Insgesamt müsse mehr dafür getan werden, dass ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung möglich wird.
Interessant ist: Umso mehr man sich mit den Inhalten der UN-BRK auseinandersetzt, desto transparenter und nachvollziehbarer werden Vorgänge bzw. Änderungen zum Beispiel im Bildungssystem. Gerade dort gilt es die derzeitigen Herausforderungen in der Umsetzung ins Positive zu bewegen, da sonst der gesamte Inklusionsprozess leidet. Es wird auch bewusst, dass die Umsetzung dessen, wozu sich Deutschland 2009 verpflichtet hat, noch optimiert werden muss. Denn von einer inklusiven Gesellschaft kann derzeit noch nicht die Rede sein.
Link-Tipps:
Allgemeine Informationen zur UN-BRK
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lennartgarden (6. September 2015). UN-Behindertenrechtskonvention: Noch viel vor. Inklusion. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qcqz